Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Jülich in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahre 2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
154 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
08.07.13, 17:04
Aktualisiert
11.07.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Jülich in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahre 2014) Sitzungsvorlage (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Jülich in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahre 2014) Sitzungsvorlage (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Jülich in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahre 2014) Sitzungsvorlage (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Jülich in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahre 2014)

öffnen download melden Dateigröße: 154 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 05.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 165/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Wahlausschuss Termin 17.07.2013 TOP Ergebnisse Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Jülich in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahre 2014 Anlg.: - 4 I 30 SD.Net .i.V. Pr. Me. 08.07. 05.07. Beschlussentwurf: Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Stadtgebietes in 19 Wahlbezirke entsprechend der Anlage 1. Begründung: Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat der Wahlausschuss die Aufgabe, das Wahlgebiet der Stadt Jülich in Wahlbezirke einzuteilen. Die Zahl der Wahlbezirke hängt von der Zahl der zu wählenden Vertreter ab, wovon die Hälfte in Wahlbezirken zu wählen ist (§3 Abs. 2 KWahlG). Nach § 3 Abs. 2 KWahlG in Verbindung mit der Satzung zur Festsetzung der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich vom 09.11.2006 (zuletzt durch den Rat in seiner Sitzung vom 14.02.2013 bestätigt) beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für die bevorstehende Kommunalwahl 38. Das Wahlgebiet der Stadt Jülich ist somit weiterhin in 19 Wahlbezirke einzuteilen. Vor jeder Wahl ist zu prüfen, ob eine Neueinteilung der Wahlbezirke erforderlich wird. Bei der Abgrenzung ist darauf zu achten, - dass die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten beträgt und - dass die räumlichen Zusammenhänge nach Möglichkeit gewahrt bleiben. Die Frist zur Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke durch den Wahlausschuss ist durch das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) auf 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode für die Kommunalwahl im Jahr 2014 verkürzt worden. Die Einteilung hat somit spätestens bis zum 21.10.2013 zu erfolgen. Nach § 78 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) richtet sich die Bevölkerungszahl gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 KWahlG nach der vom Landesbetrieb Information und Technik (IT:NRW) fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 38 Monate nach Beginn der Wahlperiode (20.12.2012) veröffentlicht ist. Demnach gilt die amtliche Bevölkerungszahl zum 30.06.2012. Einwohnerstand zum 30.06.2012 laut IT.NRW Durchschnitt Einwohnerzahl je Wahlbezirk Obergrenze (25 % nach oben) Untergrenze (25 % nach unten) 32.983 Einwohner 1.736 Einwohner 2.170 Einwohner 1.302 Einwohner Analog zu den vorherigen Kommunalwahlen wurde bei der Festlegung der Ober- und Untergrenzen von der halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl des Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) ausgegangen. Da IT.NRW jedoch keine detaillierten Zahlen nach Straßen vorhält, musste die konkrete Einteilung der Wahlbezirke anhand der tatsächlichen Einwohnerzahl erfolgen. Die Auswertung des Melderegisters durch die kdvz Rhein-Erft-Rur ergab zum Stichtag 30.06.2012 eine Einwohnerzahl von 33.398 Einwohnern. Die Einwohnerzahl von IT.NRW lag somit 1,0126 % unterhalb der Einwohnerzahl des Melderegisters. Die einzelnen Wahlbezirke wurden aufgrund der Einwohnerzahl laut Melderegister eingeteilt und die Gesamtzahl der Einwohner je Wahlbezirk festgestellt. Die hierdurch ermittelte Zahl wurde um 1,0126 % reduziert, um im Ergebnis die Einwohnerzahl von IT.NRW zu erhalten. Nach dieser Angleichung musste sich die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbezirks innerhalb der Ober- und Untergrenze bewegen. Zur Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise verweise ich auf den Erlass des Innenministeriums des Landes NRW vom 02.04.2008, wonach es in der Entscheidung des Wahlausschusses liegt, welche Methode zur Angleichung der Daten zwischen den gemeindeeigenen Bevölkerungsdaten und den Daten von IT.NRW gewählt wird. Wahlbezirksbezeichnung Einwohnerstand 30.06.2012 lt. kdvz 01 Jülich Innenstadt 02 Jülich Innenstadt 03 Jülich Innenstadt 04 Jülich Innenstadt 05 Jülich-Innenstadt, Lich-Steinstraß 06 Jülich Innenstadt 07 Jülich Innenstadt 08 Jülich Innenstadt 09 Jülich Innenstadt 10 Jülich Innenstadt 11 Altenburg, Selgersdorf, Daubenrath und Jülich-Süd 1.831 1.783 1.992 1.923 1.763 1.881 1.731 1.640 1.875 1.841 1.383 Sitzungsvorlage 165/2013 Fiktiver Einwohnerstand (umgerechnet auf die Einwohnerzahl zum 30.06.2012) 1.808 1.761 1.967 1.899 1.741 1.858 1.709 1.620 1.852 1.818 1.366 Seite 2 12 Kirchberg 13 Koslar-West, Bourheim 14 Koslar-Ost 15 Barmen, Merzenhausen 16 Broich, Mersch 17 Pattern, Güsten 18 Welldorf 19 Stetternich Summe 1.675 1.979 1.800 1.706 1.947 1.564 1.345 1.739 33.398 1.654 1.954 1.778 1.685 1.923 1.545 1.328 1.717 32.983 Aus der v.g. Berechnungen der durchschnittlichen Einwohnerzahl sowie der tatsächlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk ergibt sich, dass in keinem Wahlbezirk eine zu große Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl besteht. In allen Wahlbezirken sind ausreichende Reserven zu den zulässigen Ober- und Untergrenzen vorhanden. Hinsichtlich der Bundestagswahl (2013) und Europawahl (2014) gilt als Höchstgrenze eine Einwohnerzahl von 2.500 Einwohnern je Wahlbezirk. Bei der Einteilung der Wahlbezirke war daher auch auf die Höchstgrenze laut Bundes- und Europawahlordnung zu achten. Bei der Einteilung der Wahlbezirke wurde auch dem Ratsbeschluss vom 09.12.2010 (Sitzungsvorlage 508/2010 2. Ergänzung) entsprechend Rechnung getragen. Der Beschluss sieht die Zuteilung der „Vogelsangstraße“ zum Ortsteil Daubenrath und der „Waldstraße“ zum Ortsteil Altenburg vor. Die beiden Straßen gehörten ursprünglich zum Stimmbezirk 11.1 Jülich-Süd, der aufgrund des v.g. Beschlusses nunmehr aufgelöst wurde. Die ebenfalls durch die Auflösung des alten Stimmbezirks 11.1 betroffenen Straßen „Gut Lorsbeck“, „Leo-Brandt-Straße und „Wilhelm-Jonen-Straße“ wurden dem Wahlbezirk 4 Jülich-Stadtkern zugeordnet. Nach der Umgliederung besteht der Wahlbezirk 11 jetzt nur noch aus den folgenden 3 Stimmbezirken: 11.1 Selgersdorf, 11.2 Altenburg und 11.3 Daubenrath. Zudem sind bei der Einteilung des Wahlgebietes auch die städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen. Nach Einschätzung des Fachamtes sind in den nächsten Jahren keine größeren Einwohnerentwicklungen zu erwarten, die maßgeblichen Einfluss auf die vorliegende Einteilung hätten. Nach entsprechendem Beschluss des Wahlausschusses über die Einteilung des Wahlgebietes und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung liegen die formalen Voraussetzungen für die Aufstellung der Wahlbezirksbewerber vor. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 165/2013 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 165/2013 x nein nein Seite 4