Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt BE:
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
101/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.01.2005
01.02.2005
15.02.2005
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Sitzungsvorlage Nr. 100/2004 vom gleichen Tage habe ich Ihnen vorgeschlagen, den
Flächennutzungsplan im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau zu
ändern und anstelle der bisher vorgesehenen gewerblichen Nutzung nunmehr eine
Wohnbaufläche auszuweisen. Sofern Sie diesem Beschlussvorschlag folgen, wird es erforderlich,
für diesen Bereich einen konkreten Bebauungsplan zu erstellen. Entsprechend der fortlaufenden
Nummerierung erhält der Bebauungsplan die Bezeichnung E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“.
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Straße „Friedenau“, im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der
vorhandenen Wohnbebauung, im Osten durch die Rurtalbahn, im Westen durch die Straße „Im
Dröhl“. Die genaue Abgrenzung wollen Sie der beigefügten Ablichtung aus der Flurkarte
entnehmen.
Der Grundstückseigentümer verhandelt zurzeit mit möglichen Investoren. Ziel ist es auf jeden Fall,
innerhalb des Plangebietes ein Altenpflegeheim und weitere altenbetreute Wohnungen zu
errichten. Darüber hinaus können je nach innerer Erschließung ca. 50 bis 60 Wohnhäuser
entstehen. Ein Erschließungskonzept und ein konkreter Bebauungsplanentwurf können nur
gemeinsam mit einem zukünftigen Erschließungsträger erarbeitet werden. Von daher schlage ich
Ihnen vor, zunächst nur im Grundsatz die Aufstellung eines Bebauungsplanes als WA-Gebiet zu
beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit einem zukünftigen Investor einen
Bebauungsplanentwurf zu erstellen.
Nach Vorliegen des Entwurfes wird dieser Plan zur Beratung vorgelegt.
Erst nach Zustimmung zu einem Planentwurf sollte auch die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes einschließlich der erforderlichen Unterlagen
für den zu erstellenden Umweltbericht werden sich mit Sicherheit auf rund 30.000,00 € belaufen.
Sämtliche hiermit verbundenen Kosten werden vom Grundstückseigentümer bzw. vom zukünftigen
Investor übernommen; dies wird vertraglich abgesichert.
III. Beschlussvorschlag:
-2-
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Straße „Friedenau“, im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der
vorhandenen Wohnbebauung, im Osten durch die Rurtalbahn, im Westen durch die
Straße „Im Dröhl“.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit einem zukünftigen Erschließungsträger einen
Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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