Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
13.05.13, 18:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 08.05.2013
Vorlagen-Nr.: 26/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
11.06.2013
25.06.2013
Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wasserkraftwerks
Untermaubach im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
I. Sach- und Rechtslage:
Nach Auffassung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege ist das o.a. Objekt ein Denkmal
gemäß § 2 DSchG. Aus diesem Grunde hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben
vom 19.02.2013 beantragt, das Wasserkraftwerk Untermaubach als Denkmal in die Denkmalliste
einzutragen. In einem Gutachten gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG wird der Denkmalwert
begründet. Das Antragsschreiben sowie das Gutachten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Am Standort des heutigen Wasserkraftwerks befand sich zuvor eine Wassermühle, welche im
Jahre 1455 erstmalig urkundliche Erwähnung findet. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Standort
der Wassermühle sehr viel älter sein dürfte. Im Jahre 1908 wurde die Wassermühle durch das
heute bestehende Turbinenhaus mit einer Sauerstofffabrik ersetzt. Das Wasserkraftwerk gehört in
die Frühzeit der Wassernutzung an Urft und Rur und ist ein Dokument für die frühe
Stromerzeugung durch Wasserkraft. Das Wasserkraftwerk zeigt wie ein früherer Mühlenstandort
für die Zwecke der Stromgewinnung umgewidmet wurde. Für die Erhaltung und Nutzung liegen
städtebauliche und wissenschaftliche, besonders technik-, architektur- und ortsgeschichtliche
Gründe vor. Das Wasserkraftwerk liegt am „Untermaubacher Mühlenteich“, welcher im Jahr 2006
als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau aufgenommen wurde.
Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen wurde bereits das erforderliche Anhörungsverfahren
gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt. Seitens des Eigentümers bestehen keine
Bedenken gegen die Eintragung des Wasserkraftwerks in die Denkmalliste der Gemeinde
Kreuzau.
Aufgrund des als Anlage beigefügten Gutachtens ist die Denkmaleigenschaft des
Wasserkraftwerks unstrittig, sodass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, dem Antrag des
Rheinischen Amts für Denkmalpflege stattzugeben.
Da der für den 27.05.2013 vorgesehene Sport- und Kulturausschuss aus Mangel an
Tagesordnungspunkten nicht stattfindet, wird die Sitzungsvorlage ausnahmsweise nur im
Hauptausschuss und im Rat zur Beratung vorgelegt. Somit wird ein zeitlicher Verzug bis zum
nächsten Sport- und Kulturausschuss am 16.09.2013 und dem entsprechenden Ratsbeschluss am
15.10.2013 vermieden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt -
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wasserkraftwerks
Untermaubach im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird
zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterschutzstellungsverfügung zu erlassen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Schmühl Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-