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Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wasserkraftwerks Untermaubach im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
13.05.13, 18:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wasserkraftwerks Untermaubach im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste) Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wasserkraftwerks Untermaubach im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 08.05.2013 Vorlagen-Nr.: 26/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 11.06.2013 25.06.2013 Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wasserkraftwerks Untermaubach im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste I. Sach- und Rechtslage: Nach Auffassung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege ist das o.a. Objekt ein Denkmal gemäß § 2 DSchG. Aus diesem Grunde hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 19.02.2013 beantragt, das Wasserkraftwerk Untermaubach als Denkmal in die Denkmalliste einzutragen. In einem Gutachten gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG wird der Denkmalwert begründet. Das Antragsschreiben sowie das Gutachten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Am Standort des heutigen Wasserkraftwerks befand sich zuvor eine Wassermühle, welche im Jahre 1455 erstmalig urkundliche Erwähnung findet. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Standort der Wassermühle sehr viel älter sein dürfte. Im Jahre 1908 wurde die Wassermühle durch das heute bestehende Turbinenhaus mit einer Sauerstofffabrik ersetzt. Das Wasserkraftwerk gehört in die Frühzeit der Wassernutzung an Urft und Rur und ist ein Dokument für die frühe Stromerzeugung durch Wasserkraft. Das Wasserkraftwerk zeigt wie ein früherer Mühlenstandort für die Zwecke der Stromgewinnung umgewidmet wurde. Für die Erhaltung und Nutzung liegen städtebauliche und wissenschaftliche, besonders technik-, architektur- und ortsgeschichtliche Gründe vor. Das Wasserkraftwerk liegt am „Untermaubacher Mühlenteich“, welcher im Jahr 2006 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau aufgenommen wurde. Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen wurde bereits das erforderliche Anhörungsverfahren gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt. Seitens des Eigentümers bestehen keine Bedenken gegen die Eintragung des Wasserkraftwerks in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau. Aufgrund des als Anlage beigefügten Gutachtens ist die Denkmaleigenschaft des Wasserkraftwerks unstrittig, sodass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, dem Antrag des Rheinischen Amts für Denkmalpflege stattzugeben. Da der für den 27.05.2013 vorgesehene Sport- und Kulturausschuss aus Mangel an Tagesordnungspunkten nicht stattfindet, wird die Sitzungsvorlage ausnahmsweise nur im Hauptausschuss und im Rat zur Beratung vorgelegt. Somit wird ein zeitlicher Verzug bis zum nächsten Sport- und Kulturausschuss am 16.09.2013 und dem entsprechenden Ratsbeschluss am 15.10.2013 vermieden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt - III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wasserkraftwerks Untermaubach im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterschutzstellungsverfügung zu erlassen. Der Bürgermeister i.V. - Schmühl Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-