Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
09.04.13, 19:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Einrichten von Schuleinzugsbereichen gem. § 84 Schulgesetz NRW in der Gemeinde Kreuzau
Pro
Planungssicherheit für Schulträger und Schule
Aufnahmegarantie für im Bezirk wohnende Kinder
Stabile Bildung von Klassen in allen Kreuzauer Schulen, damit
Erhaltung aller Grundschulstandorte; gleichzeitige Vermeidung
von Jahrgangsübergreifendem Unterrichts aus einer Zwangslage heraus;
Kann-Bestimmung, aber keine Muss-Bestimmung; greifbar aber
bei Gefährdung von Kreuzauer Schulstandorten
Bessere Organisation der Nachmittagsbetreuung und damit
verbunden gleichmäßigere Auslastung der 8-1-Betreuung und
der OGS-Plätze
Wahlfreiheit der Eltern bleibt grundsätzlich erhalten
gleichmäßige Auslastung von Schulen im Gemeindegebiet
Schulträger kann durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen gewährleisten (Planungsinstrument)
Schuleinzugsbereiche haben allenfalls den Charakter von
„Empfehlungsgebieten“
Contra
Elternwille wird nicht berücksichtigt
Durch nicht berücksichtigte zusätzliche Anmeldungen bleiben
Klassen u.U. relativ groß (bei Überschreiten der 29er-Grenze
könnten Klassen geteilt werden)
Nicht-Anmeldungen von außerhalb gehen evtl. dem Schulzentrum verloren
Kleine Grundschulen, die verstärkt Schüler an eine auswärtige
Bekenntnisschule verlieren, könnten durch die Einrichtung von
Schuleinzugsbereichen die Rektorenstelle und damit ihre
Selbstständigkeit verlieren.
Wahlrecht der Eltern wird (zugunsten einer größeren Mehrheit
nämlich die Eltern, die ihr Kind wohnortnah beschulen möchten) eingeschränkt
Die Einführung von kommunalen Klassenrichtzahlen als Steuerungsinstrument seit dem Schuljahr 2013/2014 führt dazu, dass
Kommunen hierüber ein Steuerungsinstrument haben; Prozess
soll in den nächsten 5 Jahren dazu führen, dass vergleichbare
Klassengrößen an allen Grundschulen realisiert werden können.
Wahlfreiheit der Eltern kann in Einzelfällen eingeschränkt werden
Schuleinzugsbereiche dienen vor allem in größeren Kommunen
als Planungsinstrument für den Schulträger
Voraussetzung: mehrere Schulen einer Schulform/Schulart in
der Gemeinde
Schuleinzugsbereiche werden letztlich nicht dazu dienen, den
Wettbewerb zwischen Schulen zu verhindern.
Anlage 1
H:\Dezernat 1\Abt 3\SB 1 (Schule)\Schulen\Grundschulen\Allgemein\Schuleinzugsbereiche_Pro-Contra.doc