Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
136 kB
Erstellt
05.02.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Stirnberg
Kreuzau, 30.01.2013
Vorlagen-Nr.: 14/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
19.02.2013
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013
I. Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Anlagen für das
Haushaltsjahr 2013 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat zugeleitet.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 weist im
Ergebnisplan Erträge von
sowie Aufwendungen von
aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von
Im Finanzplan werden ausgewiesen
an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
27.758.794 €,
33.791.549 €,
- 6.032.755 €.
23.690.031 €,
29.925.360 €,
2.606.687 €,
2.007.284 €.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000 € festgesetzt und ist im Vergleich zum Vorjahr ebenso unverändert wie die
Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für die Grundsteuer A: 241 v.H., für die Grundsteuer B:
420 v.H. und für die Gewerbesteuer: 426 v.H. betragen.
Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2013 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt
werden, da die Ausgleichsrücklage im Jahr 2011 aufgezehrt worden ist. Die Entwicklung des
Eigenkapitals ist auf Seite 425 des Haushaltsplanes dargestellt.
Der Ergebnisplan weist sowohl im Haushaltsjahr 2013 als auch in den Folgejahren der
Finanzplanung bis einschl. des Haushaltsjahres 2020 einen jährlichen Fehlbedarf aus. Die
Gemeinde ist zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Dieses Konzept ist
im Anschluss an den Vorbericht aufgeführt.
Erst nach Fertigstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung hat der Kreis Düren angekündigt, von
der beabsichtigten Nachtragshaushaltssatzung und der geplanten Umlagesatzerhöhung Abstand
zu nehmen. Diese erneute Kehrtwende konnte bei der Erstellung der Entwurfszahlen nicht mehr
berücksichtigt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der
Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich.
III. Beschlussvorschlag:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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