Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Winter
BE: Herr Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
1.Ergänzung
138/97
Tischvorlage
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
22.10.1997
TOP: Ergänzungswahlen zur Besetzung gemeindlicher Ausschüsse;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.1997 und Ratsbeschluß vom
25.09.1997
I. Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Beratung des vorbezeichneten Fraktionsantrages in der Ratssitzung am 25.9.1997 wurde die
Beschlußfassung zu einer Ergänzungswahl in den Schulausschuß zurückgestellt, weil der Fraktionsvorsitzende der
CDU, Rolf Seel, rechtliche Bedenken gegen die vorgesehene „Ersatzwahl“ eines Ratsmitgliedes durch einen
sachkundigen Bürger erhob. Die Verwaltung wurde gebeten, den Sachverhalt einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Die Gemeindeordnung (§ 58 n.F. bzw. § 42 a.F.) enthält keine eindeutige Aussage zu der Frage, ob während der
laufenden Wahlperiode bei der Besetzung der Ausschüsse sachkundige Bürger zu Vertretern von Ratsmitgliedern
gewählt werden können oder ob Ratsmitglieder nur durch Ratsmitglieder vertreten werden können. Die zitierten §§
bestimmen lediglich, daß die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder in den Ausschüssen nicht
erreichen darf, da sonst der Ausschuß beschlußunfähig ist. Dies gilt allerdings nur, wenn der Ausschußvorsitzende
hierzu eine Feststellung trifft.
Zu dem aufgezeigten Problem sagt die Kommentarliteratur aus, daß der Rat hier einen Entscheidungsspielraum im
Rahmen seines autonomen Selbstregelungsrechtes hat. Gemeint ist damit, daß der Rat bei der Bildung der Ausschüsse
tunlichst darauf zu achten hat, daß das zahlenmäßige Verhältnis von Ratsmitgliedern zu sachkundigen Bürgern gewahrt
bleibt. Im konkreten Fall ist der (ordentliche) Schulausschuß mit 10 Ratsmitgliedern und 4 sachkundigen Bürgern
besetzt. Die derzeitige Zahl der Stellvertreter sieht ebenfalls nur 4 sachkundige Bürger vor. Der Fraktionsantrag von
Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, das stellvertretende Ausschußmitglied (Ratsmitglied Lörken) durch das
stellvertretende Ausschußmitglied (sachkundiger Bürger Dr. Süreth) zu ersetzen.
In Anbetracht des im Schulausschuß gewahrten eindeutigen zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen Ratsmitgliedern
und sachkundigen Bürgern halte ich die beantragte Ergänzungswahl für möglich und schlage Ihnen eine entsprechende
Beschlußfassung vor. Ich darf in diesem Zusammenhang darüber informieren, daß der Rat auf Vorschlag der Fraktion,
dem das ausgeschiedene Ausschußmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger wählt. Dies bedeutet, daß ein
Mehrheitsbeschluß ausreicht (siehe § 50 Absatz 3 letzter Satz GO n.F.).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlußvorschlag:
„Das stellvertretende Ausschußmitglied im Schulausschuß (Ratsmitglied Franz Lörken) wird durch den
sachkundigen Bürger Dr. Harald Süreth ersetzt.“
Der Gemeindedirektor
2
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: