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Allgemeine Vorlage (Ergänzungswahlen zur Besetzung gemeindlicher Ausschüsse; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.1997)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ergänzungswahlen zur Besetzung gemeindlicher Ausschüsse;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.1997) Allgemeine Vorlage (Ergänzungswahlen zur Besetzung gemeindlicher Ausschüsse;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.1997)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Winter BE: Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 1.Ergänzung 138/97 Tischvorlage - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 22.10.1997 TOP: Ergänzungswahlen zur Besetzung gemeindlicher Ausschüsse; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.1997 und Ratsbeschluß vom 25.09.1997 I. Sach- und Rechtslage: Im Zuge der Beratung des vorbezeichneten Fraktionsantrages in der Ratssitzung am 25.9.1997 wurde die Beschlußfassung zu einer Ergänzungswahl in den Schulausschuß zurückgestellt, weil der Fraktionsvorsitzende der CDU, Rolf Seel, rechtliche Bedenken gegen die vorgesehene „Ersatzwahl“ eines Ratsmitgliedes durch einen sachkundigen Bürger erhob. Die Verwaltung wurde gebeten, den Sachverhalt einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Die Gemeindeordnung (§ 58 n.F. bzw. § 42 a.F.) enthält keine eindeutige Aussage zu der Frage, ob während der laufenden Wahlperiode bei der Besetzung der Ausschüsse sachkundige Bürger zu Vertretern von Ratsmitgliedern gewählt werden können oder ob Ratsmitglieder nur durch Ratsmitglieder vertreten werden können. Die zitierten §§ bestimmen lediglich, daß die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder in den Ausschüssen nicht erreichen darf, da sonst der Ausschuß beschlußunfähig ist. Dies gilt allerdings nur, wenn der Ausschußvorsitzende hierzu eine Feststellung trifft. Zu dem aufgezeigten Problem sagt die Kommentarliteratur aus, daß der Rat hier einen Entscheidungsspielraum im Rahmen seines autonomen Selbstregelungsrechtes hat. Gemeint ist damit, daß der Rat bei der Bildung der Ausschüsse tunlichst darauf zu achten hat, daß das zahlenmäßige Verhältnis von Ratsmitgliedern zu sachkundigen Bürgern gewahrt bleibt. Im konkreten Fall ist der (ordentliche) Schulausschuß mit 10 Ratsmitgliedern und 4 sachkundigen Bürgern besetzt. Die derzeitige Zahl der Stellvertreter sieht ebenfalls nur 4 sachkundige Bürger vor. Der Fraktionsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, das stellvertretende Ausschußmitglied (Ratsmitglied Lörken) durch das stellvertretende Ausschußmitglied (sachkundiger Bürger Dr. Süreth) zu ersetzen. In Anbetracht des im Schulausschuß gewahrten eindeutigen zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern halte ich die beantragte Ergänzungswahl für möglich und schlage Ihnen eine entsprechende Beschlußfassung vor. Ich darf in diesem Zusammenhang darüber informieren, daß der Rat auf Vorschlag der Fraktion, dem das ausgeschiedene Ausschußmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger wählt. Dies bedeutet, daß ein Mehrheitsbeschluß ausreicht (siehe § 50 Absatz 3 letzter Satz GO n.F.). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlußvorschlag: „Das stellvertretende Ausschußmitglied im Schulausschuß (Ratsmitglied Franz Lörken) wird durch den sachkundigen Bürger Dr. Harald Süreth ersetzt.“ Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: