Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
4/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
Rat
18.01.2005
01.02.2005
15.02.2005
TOP: Verwendung der Sportpauschale
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 14.12.2004 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den Sportausschuss
beauftragt, die Vergaberichtlinien der Sportpauschale neu zu überdenken. Hierzu soll zur Sitzung
eine überarbeitete Fassung der Richtlinien vorgelegt werden, über die dann beraten werden kann.
Zur letzten Sitzung des Sportausschusses waren folgende Antrage auf Bezuschussung mit Mitteln
aus der Sportpauschale vorgelegt worden, über die noch nicht abschließend entschieden worden
ist:
1.
TV Germania 03 Obermaubach
2.
3.
4.
5.
SC Kreuzau 05
TTC 1950 Winden
TSV Stockheim 1909
V.f.V.u.J. Winden 1902
Umzäunung der Sportanlage an der
Turnhalle
Bau eines Mehrzweckraumes
Bau eines Geräteraumes
Anlage eines Pflasterweges
Anlage eines Sport- und Trainingsplatzes
zu 1.
Der TV Germania Obermaubach hat nunmehr drei Vergleichsangebote für die Umzäunung der
Sportanlage an der Turnhalle vorgelegt. Nach dem günstigsten Angebot belaufen sich die Kosten
auf 11.431,64 Euro (11.664,94 Euro abzüglich 2% Skonto). Hierin enthalten sind die
Materialkosten in Höhe von 6.463,82 Euro (einschl. Mehrwertsteuer abzüglich Skonto). Die
aufgeführten Montagekosten fallen nicht an, da der Verein diesen Zaun in Eigenleistung aufsetzen
will. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Montagekosten erhöhen werden, da im Angebot
von einfachem Gelände ausgegangen wird. Dies ist aber in Obermaubach nicht der Fall, da
teilweise Sträucher mit Wurzeln entfernt werden müssen und das Gelände begradigt werden
muss. Hierdurch wird erwartet, dass sich die Kosten auf ca. 12.000,00 Euro erhöhen. Von dieser
Summe werden 50% als Zuschuss beantragt.
Da eine Umzäunung des Geländes sinnvoll ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
diesem Antrag zuzustimmen und einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 Euro, höchstens jedoch in
Höhe der Materialkosten, zu gewähren.
Als Anlage 1 ist zur besseren Übersicht ein Antragsvordruck beigefügt. Ebenfalls ist das Schreiben
des TV Germania Obermaubach mit Kostenvoranschlägen beigefügt (Anlage 2)
zu 2.
Der SC Kreuzau hat hier den Antrag gestellt, zu der bereits begonnenen Maßnahme einen
Zuschuss aus der Sportpauschale zu gewähren. Zunächst war der Antrag gestellt worden, auf
dem Grundstück der Gemeinde Kreuzau an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn einen Mehrzweckraum
-2errichten zu dürfen. Diesem Antrag hat der Rat in seiner Sitzung vom 27.05.2003 unter der
Voraussetzung zugestimmt, dass für die Gemeinde keine Kosten durch den Bau dieses
Mehrzweckraumes entstehen dürfen.
Aus Sicht der Verwaltung sprechen zwei Gründe gegen die Gewährung eines Zuschusses. Zum
einen wurde der Antrag erst gestellt, nachdem mit dem Bau begonnen worden ist. Grundsätzlich
sind aber diese Anträge vor Baubeginn zu stellen. Zum anderen hat der Rat dem Bau des
Mehrzweckraumes nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass für die Gemeinde Kreuzau
keine Kosten entstehen. Dies wurde entsprechend im Pachtvertrag mit dem SC Kreuzau 05
vereinbart. Würde nun ein Zuschuss aus der Sportpauschale gezahlt, so würde die Gemeinde
Kreuzau doch teilweise die Kosten der Maßnahme tragen.
zu 3.
Dieser Sachverhalt stellt sich ähnlich dar wie der unter Ziffer 2 beschriebene. Auch hier hatte der
Verein den Antrag gestellt, auf eigene Kosten einen Geräteraum an der Turnhalle Winden
anbauen zu dürfen. Der Rat hat auch in diesem Fall dem Antrag zugestimmt mit der Maßgabe,
dass der Gemeinde keine Kosten entstehen dürfen. Würde nun ein Zuschuss gewährt, so würden
nun auch hier anteilig die Baukosten übernommen. Zudem wurde auch in diesem Fall bereits mit
dem Bau begonnen.
zu 4.
Der TSV Stockheim wurde nach der letzten Sitzung des Sportausschusses aufgefordert, den
Antrag auf Pflasterung des Weges zum Sportheim zu vervollständigen. Es sollte ein zweiter
Kostenvoranschlag sowie ein Finanzierungsplan eingereicht werden. Dies ist bisher nicht
geschehen. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass ein zweiter Kostenvoranschlag in der Kürze der Zeit
noch nicht besorgt werden konnte.
Ungeachtet dieser Tatsache ist die Verwaltung der Meinung, dass die geplante Maßnahme nicht
zuschusswürdig ist. Der bisherige Schotterweg wird als auseichend angesehen. Es ist nicht
zwingend erforderlich, dass dieser Zustand nun unter Verwendung von Mitteln der Sportpauschale
geändert wird.
Der weitergehende Antrag auf Bezuschussung des Anstriches des „neuen“ Sportheimes wurde
zwischenzeitlich zurückgenommen. Diese Arbeiten sollen in Absprache mit dem Bauamt kurzfristig
unter Erbringung von Eigenleistung und Gestellung des Materials durchgeführt werden.
zu 5.
Der V.f.V.u.J. Winden hat zwischenzeitlich angekündigt, dass man bezüglich der geplanten
Maßnahme mit Kosten in Höhe von 40.000 – 50.000 Euro rechne. Entsprechende
Kostenvoranschläge werde man nachreichen, sobald diese vorliegen. Ebenfalls soll dann ein
Finanzierungsplan vorgelegt werden. Bis heute liegen die Unterlagen nicht vor.
In dieser Sitzungsrunde kann daher über den Antrag nicht entschieden werden.
Unabhängig von den Anträgen der Vereine wurde durch das Bauamt festgestellt, welche baulichen
Unterhaltungsmaßnahmen aus der Sportpauschale zu finanzieren sind.
6.
Sportheim Boich
7.
Sportheim Stockheim
Sanierungsmaßnahmen
an
der
Fassade,
Fensteranlage und dem Dach
Erneuerung des Daches einschließlich Dämmung
der
zu 6.
Das Sportheim im Ortsteil Boich befindet sich mit Abstand im schlechtesten Zustand von allen
gemeindlichen Sportheimen. Dies ist jedoch auf das Alter und die Bauweise zurückzuführen. da
die Mittel für einen Neubau jedoch nicht zur Verfügung stehen, ist es unabweisbar, in diesem Jahr
umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Fassade, der Fensteranlage und dem Dach
vorzunehmen. Die hiermit verbundenen Kosten werden sich voraussichtlich auf ca. 16.000 Euro
belaufen.
zu 7.
-3Im Bereich des Sportheimes Stockheim wurden im Jahre 2003 die Fenster erneuert. Im Jahre
2003 musste eine neue Heizungsanlage eingebaut werden. Zur Erhaltung der Bausubstanz ist es
jedoch auf jeden Fall erforderlich, das Dach zu erneuern und gleichzeitig dann auch zu dämmen.
Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 20.000 Euro.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem TV Germania Obermaubach den beantragten
Zuschuss zu gewähren. Ebenfalls sollen in diesem Jahr die Sanierungsmaßnahmen an den
Sportheimen in Boich und Stockheim durchgeführt werden. Die übrigen Anträge sind aus den oben
genannten Gründen jedoch abzulehnen. Über den Antrag des V.f.V.u.J. Winden kann erst
entschieden werden, wenn die fehlenden Unterlagen eingereicht sind.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aus Mitteln der Sportpausschale standen für das Jahr 2004 insgesamt 43.818 Euro zur Verfügung.
Hiervon wurden bisher 4.234,21 Euro für die erforderlich Wiederinstandsetzung des
Trainingsplatzes in Drove sowie 750 Euro an den Billardclub Winden gezahlt. Der Restbetrag
wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Für das Jahr 2005 wird eine Pauschale in Höhe des für 2004 gezahlten Betrages erwartet.
Insgesamt soll in 2005 ein Betrag von ca. 42.000 Euro aus der Sportpauschale gezahlt werden.
Dieser Betrag steht zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellten Sportpauschale“ werden in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Dem Antrag des TV Germania Obermaubach auf Gewährung eines Zuschusses zur Umzäunung
des Sportgeländes an der Turnhalle Obermaubach von bis zu 6.000 Euro wird entsprochen. Der
Verein ist aufzufordern, nach Abschluss der Maßnahme eine Abrechnung vorzulegen.
Die Sanierungsmaßnahmen an den Sportheimen Boich und Stockheim können durchgeführt
werden.
Die Anträge des SC Kreuzau 05, des 1950 TTC Winden werden abgelehnt, da sie nicht den
Richtlinien entsprechen. Der Antrag des TSV Stockheim wird abgelehnt, da eine Notwendigkeit der
geplanten Maßnahme nicht besteht.
Der Antrag des V.f.V.u.J. Winden wird zurückgestellt, bis die Unterlagen vollständig vorliegen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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