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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 4/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 18.01.2005 01.02.2005 15.02.2005 TOP: Verwendung der Sportpauschale I. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung vom 14.12.2004 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den Sportausschuss beauftragt, die Vergaberichtlinien der Sportpauschale neu zu überdenken. Hierzu soll zur Sitzung eine überarbeitete Fassung der Richtlinien vorgelegt werden, über die dann beraten werden kann. Zur letzten Sitzung des Sportausschusses waren folgende Antrage auf Bezuschussung mit Mitteln aus der Sportpauschale vorgelegt worden, über die noch nicht abschließend entschieden worden ist: 1. TV Germania 03 Obermaubach 2. 3. 4. 5. SC Kreuzau 05 TTC 1950 Winden TSV Stockheim 1909 V.f.V.u.J. Winden 1902 Umzäunung der Sportanlage an der Turnhalle Bau eines Mehrzweckraumes Bau eines Geräteraumes Anlage eines Pflasterweges Anlage eines Sport- und Trainingsplatzes zu 1. Der TV Germania Obermaubach hat nunmehr drei Vergleichsangebote für die Umzäunung der Sportanlage an der Turnhalle vorgelegt. Nach dem günstigsten Angebot belaufen sich die Kosten auf 11.431,64 Euro (11.664,94 Euro abzüglich 2% Skonto). Hierin enthalten sind die Materialkosten in Höhe von 6.463,82 Euro (einschl. Mehrwertsteuer abzüglich Skonto). Die aufgeführten Montagekosten fallen nicht an, da der Verein diesen Zaun in Eigenleistung aufsetzen will. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Montagekosten erhöhen werden, da im Angebot von einfachem Gelände ausgegangen wird. Dies ist aber in Obermaubach nicht der Fall, da teilweise Sträucher mit Wurzeln entfernt werden müssen und das Gelände begradigt werden muss. Hierdurch wird erwartet, dass sich die Kosten auf ca. 12.000,00 Euro erhöhen. Von dieser Summe werden 50% als Zuschuss beantragt. Da eine Umzäunung des Geländes sinnvoll ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diesem Antrag zuzustimmen und einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 Euro, höchstens jedoch in Höhe der Materialkosten, zu gewähren. Als Anlage 1 ist zur besseren Übersicht ein Antragsvordruck beigefügt. Ebenfalls ist das Schreiben des TV Germania Obermaubach mit Kostenvoranschlägen beigefügt (Anlage 2) zu 2. Der SC Kreuzau hat hier den Antrag gestellt, zu der bereits begonnenen Maßnahme einen Zuschuss aus der Sportpauschale zu gewähren. Zunächst war der Antrag gestellt worden, auf dem Grundstück der Gemeinde Kreuzau an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn einen Mehrzweckraum -2errichten zu dürfen. Diesem Antrag hat der Rat in seiner Sitzung vom 27.05.2003 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass für die Gemeinde keine Kosten durch den Bau dieses Mehrzweckraumes entstehen dürfen. Aus Sicht der Verwaltung sprechen zwei Gründe gegen die Gewährung eines Zuschusses. Zum einen wurde der Antrag erst gestellt, nachdem mit dem Bau begonnen worden ist. Grundsätzlich sind aber diese Anträge vor Baubeginn zu stellen. Zum anderen hat der Rat dem Bau des Mehrzweckraumes nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass für die Gemeinde Kreuzau keine Kosten entstehen. Dies wurde entsprechend im Pachtvertrag mit dem SC Kreuzau 05 vereinbart. Würde nun ein Zuschuss aus der Sportpauschale gezahlt, so würde die Gemeinde Kreuzau doch teilweise die Kosten der Maßnahme tragen. zu 3. Dieser Sachverhalt stellt sich ähnlich dar wie der unter Ziffer 2 beschriebene. Auch hier hatte der Verein den Antrag gestellt, auf eigene Kosten einen Geräteraum an der Turnhalle Winden anbauen zu dürfen. Der Rat hat auch in diesem Fall dem Antrag zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen dürfen. Würde nun ein Zuschuss gewährt, so würden nun auch hier anteilig die Baukosten übernommen. Zudem wurde auch in diesem Fall bereits mit dem Bau begonnen. zu 4. Der TSV Stockheim wurde nach der letzten Sitzung des Sportausschusses aufgefordert, den Antrag auf Pflasterung des Weges zum Sportheim zu vervollständigen. Es sollte ein zweiter Kostenvoranschlag sowie ein Finanzierungsplan eingereicht werden. Dies ist bisher nicht geschehen. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass ein zweiter Kostenvoranschlag in der Kürze der Zeit noch nicht besorgt werden konnte. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Verwaltung der Meinung, dass die geplante Maßnahme nicht zuschusswürdig ist. Der bisherige Schotterweg wird als auseichend angesehen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass dieser Zustand nun unter Verwendung von Mitteln der Sportpauschale geändert wird. Der weitergehende Antrag auf Bezuschussung des Anstriches des „neuen“ Sportheimes wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Diese Arbeiten sollen in Absprache mit dem Bauamt kurzfristig unter Erbringung von Eigenleistung und Gestellung des Materials durchgeführt werden. zu 5. Der V.f.V.u.J. Winden hat zwischenzeitlich angekündigt, dass man bezüglich der geplanten Maßnahme mit Kosten in Höhe von 40.000 – 50.000 Euro rechne. Entsprechende Kostenvoranschläge werde man nachreichen, sobald diese vorliegen. Ebenfalls soll dann ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Bis heute liegen die Unterlagen nicht vor. In dieser Sitzungsrunde kann daher über den Antrag nicht entschieden werden. Unabhängig von den Anträgen der Vereine wurde durch das Bauamt festgestellt, welche baulichen Unterhaltungsmaßnahmen aus der Sportpauschale zu finanzieren sind. 6. Sportheim Boich 7. Sportheim Stockheim Sanierungsmaßnahmen an der Fassade, Fensteranlage und dem Dach Erneuerung des Daches einschließlich Dämmung der zu 6. Das Sportheim im Ortsteil Boich befindet sich mit Abstand im schlechtesten Zustand von allen gemeindlichen Sportheimen. Dies ist jedoch auf das Alter und die Bauweise zurückzuführen. da die Mittel für einen Neubau jedoch nicht zur Verfügung stehen, ist es unabweisbar, in diesem Jahr umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Fassade, der Fensteranlage und dem Dach vorzunehmen. Die hiermit verbundenen Kosten werden sich voraussichtlich auf ca. 16.000 Euro belaufen. zu 7. -3Im Bereich des Sportheimes Stockheim wurden im Jahre 2003 die Fenster erneuert. Im Jahre 2003 musste eine neue Heizungsanlage eingebaut werden. Zur Erhaltung der Bausubstanz ist es jedoch auf jeden Fall erforderlich, das Dach zu erneuern und gleichzeitig dann auch zu dämmen. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 20.000 Euro. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem TV Germania Obermaubach den beantragten Zuschuss zu gewähren. Ebenfalls sollen in diesem Jahr die Sanierungsmaßnahmen an den Sportheimen in Boich und Stockheim durchgeführt werden. Die übrigen Anträge sind aus den oben genannten Gründen jedoch abzulehnen. Über den Antrag des V.f.V.u.J. Winden kann erst entschieden werden, wenn die fehlenden Unterlagen eingereicht sind. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aus Mitteln der Sportpausschale standen für das Jahr 2004 insgesamt 43.818 Euro zur Verfügung. Hiervon wurden bisher 4.234,21 Euro für die erforderlich Wiederinstandsetzung des Trainingsplatzes in Drove sowie 750 Euro an den Billardclub Winden gezahlt. Der Restbetrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Für das Jahr 2005 wird eine Pauschale in Höhe des für 2004 gezahlten Betrages erwartet. Insgesamt soll in 2005 ein Betrag von ca. 42.000 Euro aus der Sportpauschale gezahlt werden. Dieser Betrag steht zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „Die Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale“ werden in der als Anlage beigefügten Form beschlossen. Dem Antrag des TV Germania Obermaubach auf Gewährung eines Zuschusses zur Umzäunung des Sportgeländes an der Turnhalle Obermaubach von bis zu 6.000 Euro wird entsprochen. Der Verein ist aufzufordern, nach Abschluss der Maßnahme eine Abrechnung vorzulegen. Die Sanierungsmaßnahmen an den Sportheimen Boich und Stockheim können durchgeführt werden. Die Anträge des SC Kreuzau 05, des 1950 TTC Winden werden abgelehnt, da sie nicht den Richtlinien entsprechen. Der Antrag des TSV Stockheim wird abgelehnt, da eine Notwendigkeit der geplanten Maßnahme nicht besteht. Der Antrag des V.f.V.u.J. Winden wird zurückgestellt, bis die Unterlagen vollständig vorliegen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________