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Allgemeine Vorlage (Antrag des Gemeindesportverbandes Kreuzau auf Teilnahme- und Mitspracherecht an den Sitzungen des Sportausschusses)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag des Gemeindesportverbandes Kreuzau auf Teilnahme- und Mitspracherecht an den Sitzungen des Sportausschusses) Allgemeine Vorlage (Antrag des Gemeindesportverbandes Kreuzau auf Teilnahme- und Mitspracherecht an den Sitzungen des Sportausschusses)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 1/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss 18.01.2005 TOP: Antrag des Gemeindesportverbandes Kreuzau auf Teilnahme- und Mitspracherecht an den Sitzungen des Sportausschusses I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 27. Oktober 2004, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt der Gemeindesportverband, dem/der Vorsitzenden des Gemeindesportverbandes generell eine beratende Tätigkeit im Sportausschuss einzuräumen. Dies wird auch für den nichtöffentlichen Teil beantragt. Nach § 58 Abs. 3 GO NRW können Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, und Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen. In der Kommentierung zur GO werden hierzu ausdrücklich Vertreter des Stadtsportbundes im Sportausschuss angeführt. Ich schlage Ihnen insoweit vor, dem Antrag dahingehend zu entsprechen, dass der/die Vorsitzende des Gemeindesportverbandes grundsätzlich zum öffentlichen Teil der Sportausschusssitzung eingeladen wird und auch dementsprechend Einladung und Niederschrift erhält. Sofern Beratungen im nichtöffentlichen Teil die Anwesenheit eines Vertreters des Gemeindesportverbandes erfordern, sollte der Sportausschuss in der jeweiligen Sitzung im Einzelfall beschließen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem/der Vorsitzenden des Gemeindesportverbandes lediglich ein Beratungsrecht, kein Stimmrecht zusteht. Die Regelung kann mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. Es wird kein Sitzungsgeld gezahlt. III. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag des Gemeindesportverbandes Kreuzau auf ein Teilnahme- und Mitspracherecht an den Sitzungen des Sportausschusses durch den/die erste/n Vorsitzende/n des Gemeindesportverbandes wird entsprochen, und zwar für den öffentlichen Teil der Tagesordnung. Sofern eine Teilnahme und Beratung auch im nichtöffentlichen Teil erforderlich ist, wird der Sportausschuss hierüber im Einzelfall beschließen. Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“ Der Bürgermeister - Ramm - -2- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________