Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
1/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
18.01.2005
TOP: Antrag des Gemeindesportverbandes Kreuzau auf Teilnahme- und Mitspracherecht an den
Sitzungen des Sportausschusses
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 27. Oktober 2004, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt der
Gemeindesportverband, dem/der Vorsitzenden des Gemeindesportverbandes generell eine
beratende Tätigkeit im Sportausschuss einzuräumen. Dies wird auch für den nichtöffentlichen Teil
beantragt.
Nach § 58 Abs. 3 GO NRW können Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die
von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, und Sachverständige zu den Beratungen
hinzuziehen. In der Kommentierung zur GO werden hierzu ausdrücklich Vertreter des
Stadtsportbundes im Sportausschuss angeführt.
Ich schlage Ihnen insoweit vor, dem Antrag dahingehend zu entsprechen, dass der/die
Vorsitzende des Gemeindesportverbandes grundsätzlich zum öffentlichen Teil der
Sportausschusssitzung eingeladen wird und auch dementsprechend Einladung und Niederschrift
erhält. Sofern Beratungen im nichtöffentlichen Teil die Anwesenheit eines Vertreters des
Gemeindesportverbandes erfordern, sollte der Sportausschuss in der jeweiligen Sitzung im
Einzelfall beschließen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem/der Vorsitzenden des
Gemeindesportverbandes lediglich ein Beratungsrecht, kein Stimmrecht zusteht.
Die Regelung kann mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine. Es wird kein Sitzungsgeld gezahlt.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag des Gemeindesportverbandes Kreuzau auf ein Teilnahme- und
Mitspracherecht an den Sitzungen des Sportausschusses durch den/die erste/n
Vorsitzende/n des Gemeindesportverbandes wird entsprochen, und zwar für den
öffentlichen Teil der Tagesordnung. Sofern eine Teilnahme und Beratung auch im
nichtöffentlichen Teil erforderlich ist, wird der Sportausschuss hierüber im Einzelfall
beschließen. Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
-2-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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