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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP7-1080/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,6 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP7-1080/2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Fachbereich IV - Finanzen, Personal und Organisation Datum: 8. Juli 2009 Ausschreibung der Stelle der/des Ersten Beigeordneten; hier: Stellungnahme des Kämmerers Die voraussichtlich anfallenden Personalkosten hängen stark von den persönlichen Voraussetzungen des/der gewählten Bewerbers/in ab. Es können Personalkosten von ca. 48.100 € (Bewerber/in, unverheiratet, Eingangsbesoldungsstufe der Besoldungsgruppe A 15 BBesG) bis beispielsweise ca. 66.500 € (Bewerber/in, verheiratet, 2 Kinder, Endbesoldungsstufe der Besoldungsgruppe A 15 BBesG) oder auch mehr anfallen. Hierbei sind Beihilfekosten, Versorgungsrückstellungen und Aufwandsentschädigungen noch nicht berücksichtigt. Das aktuelle KGSt-Gutachen 2006/2007 beziffert die Personalkosten unter Berücksichtigung durchschnittlich anfallender Beihilfe- und Versorgungskosten bei einer nach A 15 BBesG ausgewiesenen Beigeordnetenstelle auf 91.700 € pro Jahr. Zudem fallen einmalig Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Stellenausschreibung in Höhe von ca. 15.000 € bis 20.000 € für die Veröffentlichungen in der Presse an. Das Personalkonzept sieht die Einrichtung der Stelle im Laufe des Jahres 2008 vor. In dem vom Ratsbüro vorgelegten Budget für das Jahr 2008 sind die Personalkosten für die Stelle noch nicht enthalten. Weiterhin müsste spätestens mit dem im Rahmen des Haushaltsplanes 2008 zu verabschiedenden Stellenplan 2008 die erforderliche Stelle ausgewiesen werden. Die Verbindung der mit einer besonderen Vertrauensstellung verbundenen Funktion der „allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters“ mit dem Amt des Kämmerers, der nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen vom Bürgermeister abweichende Positionen vertreten darf, in einer Person bringt für den Amtsinhaber zwangsläufig Konfliktsituationen mit sich, so dass insoweit eine Trennung durchaus sinnvoll erscheint. Nicht zuletzt weil dieses Problem anderweitig lösbar wäre, rechtfertigt der dargestellte Konflikt nicht die mit der Besetzung einer Beigeordnetenstelle verbundenen Personalkosten. Insoweit müssen andere, gewichtigere Gründe hinzutreten. Es wird insoweit auf die Begründungen in der Sitzungsvorlage verwiesen. Zwischen der Sitzung des Hauptausschusses, der nur eine Empfehlung an den Stadtrat abgeben kann, und der nächsten Sitzung des Stadtrates am 18.12.2007 wird am 10.12.2007 der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement tagen und sich mit den Perspektiven für den Haushalt des Jahres 2008 sowie der Folgejahre beschäftigen. Um eine Einbeziehung der Beratungsergebnisse dieses Ausschusses in die abschließende Entscheidung des Stadtrates zur Ausschreibung der Beigeordnetenstelle wird gebeten. gez. Baum Stadtkämmerer