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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-1080/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-1080/2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Bürgermeister Die Stadt Bedburg (ca. 25.000 Einwohner) ist ein attraktives, zukunftsorientiertes und aufstrebendes Mittelzentrum im nördlichen Rhein-Erft-Kreis. Aufgrund der unmittelbaren Anbindung an die Autobahn 61 ist sie verkehrsgünstig zwischen den Städten Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen gelegen. Bei der Stadt Bedburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des Ersten Beigeordneten zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung eines neuzubildenden Dezernates unter Einbeziehung der Fachbereiche Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung sowie Facility Management. Eine anderweitige Geschäftsverteilung – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Bewerberin/des Bewerbers – bleibt vorbehalten. Darüber hinaus nimmt die/der Erste Beigeordnete automatisch die Aufgaben als Allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters wahr. Die Stadt Bedburg erwartet von Ihnen... Für die Wahrnehmung dieses Aufgabenbereiches wird eine verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige und fachlich qualifizierte Führungspersönlichkeit mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und hoher sozialer Kompetenz gesucht. Sie sollten es verstehen, die Mitarbeiter kooperativ und leistungsorientiert zu motivieren und zu führen, eine bürgerorientierte Verwaltung engagiert mitzugestalten und weiter zu entwickeln sowie mit den politischen Gremien, dem Bürgermeister und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt vertrauensvoll und konstruktiv zusammen zu arbeiten. Die/Der Bewerber/in muss die Befähigung für den gehobenen allgemeinen (= nichttechnischen) Verwaltungsdienst nachweisen. Auch eine mehrjährige praktische Erfahrung in leitender Tätigkeit in einem vergleichbaren Aufgabengebiet bzw. Verwaltungserfahrung ist Bewerbungsvoraussetzung. Darüber hinaus sind eine technische Ausbildung oder der Abschluss eines technischen Studienganges wünschenswerte Qualifikationen. Die Stadt Bedburg bietet Ihnen... Die Einstellung erfolgt als kommunale/r Wahlbeamtin/er auf Zeit. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 15; daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Eingruppierungsverordnung NRW gewährt. Die Stadt Bedburg gehört zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die bereits zum 01.01.2005 auf das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ – NKF – umgestellt haben und seit diesem Zeitpunkt nach bilanztechnischen und kaufmännischen Regeln wirtschaften. Mit der Einführung des NKF wurde auch eine flächendeckende Kostenrechnung eingeführt. Wenn Sie über die geforderten Qualifikationen und Fähigkeiten verfügen und sich eine Zukunftsperspektive bei der Stadt Bedburg vorstellen können, sollten Sie sich bewerben. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 10.02.2008 an den Bürgermeister der Stadt Bedburg – persönlich – , Am Rathaus 1, 50181 Bedburg. Die Stelle ist gleichermaßen für Frauen und Männer geeignet. Personalauswahlentscheidungen werden bei der Stadt Bedburg unter Beachtung eines Frauenförderplanes getroffen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Weitere Informationen über die Stadt Bedburg finden Sie unter www.bedburg.de. Auskunft zu der ausgeschriebenen Stelle erteilen Bürgermeister Gunnar Koerdt unter 02272/402-114 oder Herr Baum unter 02272/402-420.