Daten
Kommune
Bedburg
Größe
46 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71066/2007 1.
Ergänzung
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 67
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
28.11.2007
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2007
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der zweiundzwanzigsten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales am 28.11.2007,
a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg und
b) die zweiundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig
:
Sitzung am:
Mit
Stimmenmehrheit:
Bemerkungen:
Ja
Nein
Enthaltun
g
Laut
Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.10.2006 [WP7-496/2005 1.
Ergänzung] der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2006 mehrheitlich
zugestimmt. Ohne wiederholend auf die o. a. Verwaltungsvorlage eingehen zu wollen,
weist die Verwaltung darauf hin, dass seinerzeit eine erhebliche Gebührensteigerung im
Bestattungswesen beschlossen wurde; ursächlich hierfür war in erster Linie eine bis dahin
unterbliebene Verzinsung der Grund- und Bodenwerte der einzelnen Friedhöfe [rd.
210.000 €]. Wenngleich der Beschluss seinerzeit mehrheitlich gefasst worden ist, wurde
die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, aufgrund der Änderungen im
Bestattungsverhalten - Zunahme an Urnenbestattungen - die vorhandenen
Friedhofsflächen einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.
Diesem politischen Auftrag folgend hat die Verwaltung in den letzten Monaten die
einzelnen Friedhöfe einer dezidierten Prüfung unterzogen. So wurden für jeden einzelnen
Friedhof konkrete Auswertungen gefahren; `Belegungsquote´ [freie Einzel-,
Doppel(wahl)gräber],
in
den
nächsten
10
Jahren
freiwerdende
Einzel-,
Doppelreihengräber, Lage der auslaufenden Grabstellen [zusammenhängende Flächen/
Neuaufteilung], vorhandene Erweiterungsflächen [vorgehaltene Flächen außerhalb des
`eingefriedeten Bereichs´], Vorhalteflächen [vorgehaltene Flächen innerhalb des
`eingefriedeten Bereichs´], Parkplatzflächen, Flächen für Ehren-/ und Soldatengräber etc.
pp.
Im Ergebnis dieser Prüfungen kann - auch bzw. insbesondere - unter Berücksichtigung
des in den letzten 10 Jahren spürbar veränderten Bestattungsverhaltens [Erdbestattungen
von 224 auf 156 rückläufig, Urnenbestattungen von 10 auf 68 steigend] aus Sicht der
Verwaltung eine Gesamtfläche von rd. 18.400 m² aus der Gebührenbedarfsberechnung
herausgerechnet werden; die Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Friedhöfe sind
nachfolgender Übersicht zu entnehmen.
Friedhof
Friedhof Kaster
Friedhof Kölner Straße
Friedhof BedburgWest
Friedhof Broich
Friedhof Kirchherten
Friedhof Kirchherten
Friedhof Kirchtroisdorf
Friedhof Kirdorf
Friedhof Königshoven
Friedhof Lipp
Friedhof Rath
Anteil
Gesamt
22.703
7.112
31.432
7.677
1.257
0
3.021
8.852
11.589
8.350
10.000
111.993
100%
Ehrengräber
100
0
1.500
Vorhaltefläche
2.500
0
2.500
Erweiterungsfläche
0
0
0
Parkplatzfläche
1.500
250
1.000
0
0
0
0
0
1.100
0
0
2.700
2,41 %
0
0
0
0
0
1.000
0
2.700
8.700
7,77 %
1.508
0
0
0
0
0
2.012
0
3.520
3,14 %
250
0
0
0
0
0
0
400
3.400
3,04 %
In der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren sind die Gebührentatbestände Friedhofseinrichtungen, Grabanfertigung, Einebnungen, Umbettungen, Grabmale und
Gräber - verankert, die nachfolgend näher erläutert werden; hierbei werden auch die sich
gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2006 ergebenen Änderungen dargestellt.
Beschlussvorlage WP7-1066/2007
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Kostenstelle [Friedhofseinrichtungen]
Hierunter sind die Kosten für die Nutzung der Friedhofshalle und der Kühlzelle
zusammengefasst; im Vergleich zur Planung 2006/ 2007 können die Kosten von 70.085 €
auf nunmehr 52.174 € reduziert werden. Ursächlich hierfür ist in erster Linie das geänderte
Bestattungsverhalten.
Kostenstelle [Grabanfertigung]
Auch hier ist eine Reduzierung von 67.800 € [Planung 2006/ 2007] auf 50.100 €
festzustellen. Ursächlich hierfür ist neben einem nicht unerheblichen Rückgang der
Bestattungsfälle [rd. 10%], die Herausnahme der Kosten `Abschreibung für Fahrzeuge´;
diese sind bereits in den Personalkosten laut KGSt-Gutachten enthalten und wurden
bislang doppelt berechnet.
Kostenstelle [Einebnung]
Die hier anfallenden Personalkosten werden in Höhe des tatsächlich anfallenden
Zeitaufwands in Rechnung gestellt; der Stundensatz liegt gemäß KGSt-Gutachten bei
32.00 €.
Kostenstelle [Umbettungen]
Auch hier werden die Personalkosten in Höhe des tatsächlich anfallenden Zeitaufwands in
Rechnung gestellt. Diese Kostenstelle ist zu `vernachlässigen´, da Umbettung bei
Erdbestattungen vor Ablauf der Ruhezeit aufgrund fehlender technischer
Voraussetzungen nicht durch den Bauhof vorgenommen werden dürfen. Umbettungen soweit genehmigt - werden durch eine Fachfirma im Auftrag des Betroffenen auf eigene
Rechnung durchgeführt.
Kostenstelle [Grabmale]
Hierunter fallen Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen zum Aufstellen von
Grabmalen/ Einfassungen. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen schlägt die
Verwaltung vor, hier künftig pro Genehmigung eine einheitliche Gebühr zu erheben.
Kostenstelle [Gräber]
Wie bereits dargestellt, konnte hier aufgrund herausgerechneter Flächen eine
Reduzierung um rd. 16 % erwirkt werden; unter Berücksichtigung des Erholungswertes
durch `parkähnliche Anlagen´ - 20 % - entspricht dies einer Reduzierung von rd. 36 %.
Hierdurch, wie auch durch Herausnahme von Abschreibungswerten im Bereich des
Aufwuchses und der Einfriedung, konnte eine nicht unerhebliche Reduzierung der
geplanten Gesamtkosten von 482.000 € [Gebührenbedarfsberechnung 2006/ 2007] auf
aktuell 333.000 € erreicht werden. Wenngleich - wie den o. a. Ausführungen zu
entnehmen - insgesamt erhebliche Einsparungen/ Reduzierungen gegenüber der
Gebührenbedarfsberechnung 2006/ 2007 zu verzeichnen sind, resultiert hieraus im
Ergebnis lediglich eine geringfügige Senkung der Gebühren um durchschnittlich rd. 5 %.
Eine Anpassung wird verwaltungsseitig im Bereich der Gebührensätze `Kindergräber´ und
`Urnengräber´ vorgeschlagen; im Bereich der Kindergräber sollte aus Sicht der Verwaltung
die geringere Laufzeit von 15 Jahren - statt 25 Jahre - berücksichtigt werden sowie im
Bereich der `Urnengräber´ eine `flächenmäßige´ Anpassung an andere Grabarten. Rein
informatorisch weist die Verwaltung bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hin, dass - sollte
sich die nachfolgend aufgezeigte Entwicklung fortsetzen - eine Gebührenerhöhung kaum
vermeidbar sein wird.
Beschlussvorlage WP7-1066/2007
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Beerdigungen im Laufe der Jahre:
1997
1998
1999 2000 2001
EW
192
167
172
190
199
ER
32
29
36
34
34
UW
1
1
2
4
4
UR
9
7
9
11
11
Su:
234
204
219
236
248
Sterbefälle in Bedburg
2002 2003 2004 2005
164
177
174
135
39
41
28
28
7
19
29
24
15
30
32
33
225
267
263
220
311
293
2006
132
24
28
40
224
287
2007
*103
*104
*207
(EW = Wahlgrab / ER = Reihengrab / UW = Urnenwahlgrab / UR = Urnenreihengrab / * Stand 30.09.2007 hochg.)
Die zweiundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg ist als Anlage 1 beigefügt.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass - wenngleich der
Betriebsabrechnungsbogen 2006/ 2007 mit einem Defizit von rd. 82.000 € abschließt - ein
Übertrag der Kostenunterdeckung in die Gebührenbedarfsberechnung 2008 nicht
vorgenommen wurde, da ursächlich hierfür die in 2006 unterjährig vorgenommene
Gebührenanpassung war [bis zum 31.10.2006 wurde eine nicht den Vorgaben des
Kommunalabgabengesetzes entsprechende Gebührenbedarfsberechnung zugrunde
gelegt].
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am
28.11.2007 mehrheitlich - mit zwei Enthaltungen - dem Rat der Stadt Bedburg
empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29.11.2007
----------------------------------Brunken
Stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP7-1066/2007
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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