Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 - Beratung und Beschlussfassung der zweiundzwanzigsten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
46 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der zweiundzwanzigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der zweiundzwanzigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der zweiundzwanzigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der zweiundzwanzigsten Änderungssatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 46 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71066/2007 1. Ergänzung Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 67 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2007 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2007 Betreff: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 - Beratung und Beschlussfassung der zweiundzwanzigsten Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 28.11.2007, a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg und b) die zweiundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig : Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Bemerkungen: Ja Nein Enthaltun g Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.10.2006 [WP7-496/2005 1. Ergänzung] der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2006 mehrheitlich zugestimmt. Ohne wiederholend auf die o. a. Verwaltungsvorlage eingehen zu wollen, weist die Verwaltung darauf hin, dass seinerzeit eine erhebliche Gebührensteigerung im Bestattungswesen beschlossen wurde; ursächlich hierfür war in erster Linie eine bis dahin unterbliebene Verzinsung der Grund- und Bodenwerte der einzelnen Friedhöfe [rd. 210.000 €]. Wenngleich der Beschluss seinerzeit mehrheitlich gefasst worden ist, wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, aufgrund der Änderungen im Bestattungsverhalten - Zunahme an Urnenbestattungen - die vorhandenen Friedhofsflächen einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Diesem politischen Auftrag folgend hat die Verwaltung in den letzten Monaten die einzelnen Friedhöfe einer dezidierten Prüfung unterzogen. So wurden für jeden einzelnen Friedhof konkrete Auswertungen gefahren; `Belegungsquote´ [freie Einzel-, Doppel(wahl)gräber], in den nächsten 10 Jahren freiwerdende Einzel-, Doppelreihengräber, Lage der auslaufenden Grabstellen [zusammenhängende Flächen/ Neuaufteilung], vorhandene Erweiterungsflächen [vorgehaltene Flächen außerhalb des `eingefriedeten Bereichs´], Vorhalteflächen [vorgehaltene Flächen innerhalb des `eingefriedeten Bereichs´], Parkplatzflächen, Flächen für Ehren-/ und Soldatengräber etc. pp. Im Ergebnis dieser Prüfungen kann - auch bzw. insbesondere - unter Berücksichtigung des in den letzten 10 Jahren spürbar veränderten Bestattungsverhaltens [Erdbestattungen von 224 auf 156 rückläufig, Urnenbestattungen von 10 auf 68 steigend] aus Sicht der Verwaltung eine Gesamtfläche von rd. 18.400 m² aus der Gebührenbedarfsberechnung herausgerechnet werden; die Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Friedhöfe sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen. Friedhof Friedhof Kaster Friedhof Kölner Straße Friedhof BedburgWest Friedhof Broich Friedhof Kirchherten Friedhof Kirchherten Friedhof Kirchtroisdorf Friedhof Kirdorf Friedhof Königshoven Friedhof Lipp Friedhof Rath Anteil Gesamt 22.703 7.112 31.432 7.677 1.257 0 3.021 8.852 11.589 8.350 10.000 111.993 100% Ehrengräber 100 0 1.500 Vorhaltefläche 2.500 0 2.500 Erweiterungsfläche 0 0 0 Parkplatzfläche 1.500 250 1.000 0 0 0 0 0 1.100 0 0 2.700 2,41 % 0 0 0 0 0 1.000 0 2.700 8.700 7,77 % 1.508 0 0 0 0 0 2.012 0 3.520 3,14 % 250 0 0 0 0 0 0 400 3.400 3,04 % In der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren sind die Gebührentatbestände Friedhofseinrichtungen, Grabanfertigung, Einebnungen, Umbettungen, Grabmale und Gräber - verankert, die nachfolgend näher erläutert werden; hierbei werden auch die sich gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2006 ergebenen Änderungen dargestellt. Beschlussvorlage WP7-1066/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Kostenstelle [Friedhofseinrichtungen] Hierunter sind die Kosten für die Nutzung der Friedhofshalle und der Kühlzelle zusammengefasst; im Vergleich zur Planung 2006/ 2007 können die Kosten von 70.085 € auf nunmehr 52.174 € reduziert werden. Ursächlich hierfür ist in erster Linie das geänderte Bestattungsverhalten. Kostenstelle [Grabanfertigung] Auch hier ist eine Reduzierung von 67.800 € [Planung 2006/ 2007] auf 50.100 € festzustellen. Ursächlich hierfür ist neben einem nicht unerheblichen Rückgang der Bestattungsfälle [rd. 10%], die Herausnahme der Kosten `Abschreibung für Fahrzeuge´; diese sind bereits in den Personalkosten laut KGSt-Gutachten enthalten und wurden bislang doppelt berechnet. Kostenstelle [Einebnung] Die hier anfallenden Personalkosten werden in Höhe des tatsächlich anfallenden Zeitaufwands in Rechnung gestellt; der Stundensatz liegt gemäß KGSt-Gutachten bei 32.00 €. Kostenstelle [Umbettungen] Auch hier werden die Personalkosten in Höhe des tatsächlich anfallenden Zeitaufwands in Rechnung gestellt. Diese Kostenstelle ist zu `vernachlässigen´, da Umbettung bei Erdbestattungen vor Ablauf der Ruhezeit aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen nicht durch den Bauhof vorgenommen werden dürfen. Umbettungen soweit genehmigt - werden durch eine Fachfirma im Auftrag des Betroffenen auf eigene Rechnung durchgeführt. Kostenstelle [Grabmale] Hierunter fallen Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen zum Aufstellen von Grabmalen/ Einfassungen. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen schlägt die Verwaltung vor, hier künftig pro Genehmigung eine einheitliche Gebühr zu erheben. Kostenstelle [Gräber] Wie bereits dargestellt, konnte hier aufgrund herausgerechneter Flächen eine Reduzierung um rd. 16 % erwirkt werden; unter Berücksichtigung des Erholungswertes durch `parkähnliche Anlagen´ - 20 % - entspricht dies einer Reduzierung von rd. 36 %. Hierdurch, wie auch durch Herausnahme von Abschreibungswerten im Bereich des Aufwuchses und der Einfriedung, konnte eine nicht unerhebliche Reduzierung der geplanten Gesamtkosten von 482.000 € [Gebührenbedarfsberechnung 2006/ 2007] auf aktuell 333.000 € erreicht werden. Wenngleich - wie den o. a. Ausführungen zu entnehmen - insgesamt erhebliche Einsparungen/ Reduzierungen gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2006/ 2007 zu verzeichnen sind, resultiert hieraus im Ergebnis lediglich eine geringfügige Senkung der Gebühren um durchschnittlich rd. 5 %. Eine Anpassung wird verwaltungsseitig im Bereich der Gebührensätze `Kindergräber´ und `Urnengräber´ vorgeschlagen; im Bereich der Kindergräber sollte aus Sicht der Verwaltung die geringere Laufzeit von 15 Jahren - statt 25 Jahre - berücksichtigt werden sowie im Bereich der `Urnengräber´ eine `flächenmäßige´ Anpassung an andere Grabarten. Rein informatorisch weist die Verwaltung bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hin, dass - sollte sich die nachfolgend aufgezeigte Entwicklung fortsetzen - eine Gebührenerhöhung kaum vermeidbar sein wird. Beschlussvorlage WP7-1066/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Beerdigungen im Laufe der Jahre: 1997 1998 1999 2000 2001 EW 192 167 172 190 199 ER 32 29 36 34 34 UW 1 1 2 4 4 UR 9 7 9 11 11 Su: 234 204 219 236 248 Sterbefälle in Bedburg 2002 2003 2004 2005 164 177 174 135 39 41 28 28 7 19 29 24 15 30 32 33 225 267 263 220 311 293 2006 132 24 28 40 224 287 2007 *103 *104 *207 (EW = Wahlgrab / ER = Reihengrab / UW = Urnenwahlgrab / UR = Urnenreihengrab / * Stand 30.09.2007 hochg.) Die zweiundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg ist als Anlage 1 beigefügt. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass - wenngleich der Betriebsabrechnungsbogen 2006/ 2007 mit einem Defizit von rd. 82.000 € abschließt - ein Übertrag der Kostenunterdeckung in die Gebührenbedarfsberechnung 2008 nicht vorgenommen wurde, da ursächlich hierfür die in 2006 unterjährig vorgenommene Gebührenanpassung war [bis zum 31.10.2006 wurde eine nicht den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes entsprechende Gebührenbedarfsberechnung zugrunde gelegt]. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 28.11.2007 mehrheitlich - mit zwei Enthaltungen - dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29.11.2007 ----------------------------------Brunken Stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP7-1066/2007 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 4