Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
06.02.14, 06:17
Aktualisiert
06.02.14, 06:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 24/2014
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 22.01.2014
05.02.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
17.02.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Auswirkungen der Kreisumlage und Auswirkungen der aktuellen
Beschlüsse zum Gemeindefnanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Haushaltsplanentwurf des Rhein-Erft-Kreises für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagte
Kreisumlage sowie die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Daten zum GFG 2014 haben
zunächst keinen unmittelbaren Einfluss auf das bestehende und genehmigte HSK.
Beim HSK handelt es sich um Plandaten für den Zeitraum 2015 bis 2024, die nicht durch
Jahresergebnisse aus Vorjahren beeinflusst werden, so dass das Jahresergebnis 2014 zunächst
unabhängig von den Planjahren 2015 ff zu sehen ist.
Erst anlässlich der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2015 sowie der dazugehörigen
Finanzplanung und des HSK wird unter Zugrundelegung der dann aktuellen und gültigen Eckwerte
sowie der Orientierungsdaten eine Prognose über die Einhaltung der derzeit genehmigten HSKLinie mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt ab dem Jahr 2022 möglich sein.
Im Einzelnen ist nach heutigem Kenntnisstand für den Haushalt 2014 bei der Kreisumlage mit
einer Mehrausgabe von ca. 1,4 Mio Euro zu rechnen.
Bei der ÖPNV-Umlage beträgt die zu erwartende Mehrausgabe ca. 0,18 Mio Euro.
Aus dem zwischenzeitlich vorliegenden GFG-Bescheid 2014 ergibt sich für die dort festgesetzten
Schlüsselzuweisungen eine Mindereinnahme von ca. 1,3 Mio Euro.
Schließlich liegen ebenfalls Voraberkenntnisse durch das IT NRW über den voraussichtlichen
Gemeindeanteil an der Einkommens- bzw. Umsatzsteuer vor, die jedoch beide im Ergebnis zu
Mindereinnahmen führen würden.
Die bis heute bekannten Veränderungen für den laufenden Haushalt 2014 sind in der Anlage
nochmals tabellarisch aufgezeigt.
Die sich evtl. ergebende Ergebnisverschlechterung, die in erster Linie dem Umstand geschuldet
ist, dass die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts aktuellen Eckwerte und
Orientierungsdaten als Basis für die Haushaltsplanung nach Verabschiedung des Haushaltsplans
zwischenzeitlich mehrfach angepasst bzw. korrigiert worden sind, müsste durch höhere
Inanspruchnahme von Mitteln der allg. Rücklage ausgeglichen werden.
Es handelt sich hier jedoch um eine Momentaufnahme der aktuellen Haushaltssituation, die sich
jederzeit durch Mehr- oder Mindereinnahmen z. B. bei den Realsteuern oder auch Mehr- oder
Minderausgaben z. B. bei den Transferaufwendungen ändern kann.
Hierüber kann jedoch zum heutigen Zeitpunkt keine Prognose abgegeben werden.
(Erner)
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