Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Auswirkungen der Kreisumlage und Auswirkungen der aktuellen Beschlüsse zum Gemeindefnanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
06.02.14, 06:17
Aktualisiert
06.02.14, 06:17
Antrag (Antrag bzgl. Auswirkungen der Kreisumlage und Auswirkungen der aktuellen Beschlüsse zum Gemeindefnanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Auswirkungen der Kreisumlage und Auswirkungen der aktuellen Beschlüsse zum Gemeindefnanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 28 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 24/2014 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 22.01.2014 05.02.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 17.02.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Auswirkungen der Kreisumlage und Auswirkungen der aktuellen Beschlüsse zum Gemeindefnanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: . Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die im Haushaltsplanentwurf des Rhein-Erft-Kreises für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagte Kreisumlage sowie die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Daten zum GFG 2014 haben zunächst keinen unmittelbaren Einfluss auf das bestehende und genehmigte HSK. Beim HSK handelt es sich um Plandaten für den Zeitraum 2015 bis 2024, die nicht durch Jahresergebnisse aus Vorjahren beeinflusst werden, so dass das Jahresergebnis 2014 zunächst unabhängig von den Planjahren 2015 ff zu sehen ist. Erst anlässlich der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2015 sowie der dazugehörigen Finanzplanung und des HSK wird unter Zugrundelegung der dann aktuellen und gültigen Eckwerte sowie der Orientierungsdaten eine Prognose über die Einhaltung der derzeit genehmigten HSKLinie mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt ab dem Jahr 2022 möglich sein. Im Einzelnen ist nach heutigem Kenntnisstand für den Haushalt 2014 bei der Kreisumlage mit einer Mehrausgabe von ca. 1,4 Mio Euro zu rechnen. Bei der ÖPNV-Umlage beträgt die zu erwartende Mehrausgabe ca. 0,18 Mio Euro. Aus dem zwischenzeitlich vorliegenden GFG-Bescheid 2014 ergibt sich für die dort festgesetzten Schlüsselzuweisungen eine Mindereinnahme von ca. 1,3 Mio Euro. Schließlich liegen ebenfalls Voraberkenntnisse durch das IT NRW über den voraussichtlichen Gemeindeanteil an der Einkommens- bzw. Umsatzsteuer vor, die jedoch beide im Ergebnis zu Mindereinnahmen führen würden. Die bis heute bekannten Veränderungen für den laufenden Haushalt 2014 sind in der Anlage nochmals tabellarisch aufgezeigt. Die sich evtl. ergebende Ergebnisverschlechterung, die in erster Linie dem Umstand geschuldet ist, dass die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts aktuellen Eckwerte und Orientierungsdaten als Basis für die Haushaltsplanung nach Verabschiedung des Haushaltsplans zwischenzeitlich mehrfach angepasst bzw. korrigiert worden sind, müsste durch höhere Inanspruchnahme von Mitteln der allg. Rücklage ausgeglichen werden. Es handelt sich hier jedoch um eine Momentaufnahme der aktuellen Haushaltssituation, die sich jederzeit durch Mehr- oder Mindereinnahmen z. B. bei den Realsteuern oder auch Mehr- oder Minderausgaben z. B. bei den Transferaufwendungen ändern kann. Hierüber kann jedoch zum heutigen Zeitpunkt keine Prognose abgegeben werden. (Erner) -2-