Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
131 kB
Datum
27.08.2014
Erstellt
16.07.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 27/2014
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen
BE: Frau Drewes-Janssen
Kreuzau, 14.07.2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
27.08.2014
Bestellung von „sachverständigen Bürgern“ für Beratungen des Kulturausschusses in
Angelegenheiten der Denkmalpflege
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 23 Abs. 2 DSchG ist bei jeder Unteren Denkmalbehörde ein Denkmalausschuss zu
bestimmen. Alternativ kann der Rat die Aufgabe nach dem Denkmalschutzgesetz einem anderen
Ausschuss zuweisen. Von dieser alternativen Möglichkeit wird seit Jahren Gebrauch gemacht.
Von der bisherigen Praxis, wonach diese Aufgaben dem Kulturausschuss zugeordnet sind, soll
auch zukünftig nicht abgewichen werden.
Gemäß § 23 Abs. 2 DSchG soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass an den Beratungen
von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz sachverständige Bürger mit beratender Stimme
teilnehmen. Diese gesetzliche Forderung ist regelmäßig zu erfüllen (Sollvorschrift). Die Bestellung
der sachverständigen Bürger, die nicht Mitglied des Ausschusses werden, ist Aufgabe des Rates.
Im Gegensatz zu den „sachkundigen“ Bürgern, die volles Stimmrecht haben, nehmen die
„sachverständigen“ Bürger nur mit beratender Stimme teil. In der Vergangenheit wurden zu
diesem Zwecke immer 2 sachverständige Bürger bestimmt. Diese Anzahl halte ich auch weiterhin
für ausreichend.
Für die kommende Legislaturperiode schlage ich Ihnen folgende Personen vor:
1. Herr Rudolf Schall, Hauptstraße 142, 52372 Kreuzau (geprüfter Restaurator),
2. Herr Alexander Klösgen, Kollweg 3, 52372 Kreuzau (Bauunternehmer, der sich auf
denkmalpflegerische Baumaßnahmen spezialisiert hat).
Beide Personen haben die Aufgabe bereits in der vergangenen Legislaturperiode wahrgenommen
und sind hierzu auch weiterhin bereit.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die sachverständigen Bürger erhalten bei Sitzungsteilnahme die übliche Sitzungsentschädigung.
III. Beschlussvorschlag:
Die Herren Rudolf Schall, Kreuzau, und Alexander Klösgen, Kreuzau, werden als sachverständige
Bürger in den Kulturausschuss, der die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
wahrnimmt, berufen.
Die Mitwirkung erfolgt mit beratender Stimme.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
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