Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
10.06.14, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 05.06.2014
Vorlagen-Nr.: 23/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.06.2014
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Aufnahme von Rückläufern /Seiteneinsteigern zum
Schuljahr 2014/2015
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 und 3
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
I. Sach- und Rechtslage:
Am 13.05.2014 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW gefasst,
die als Anlage beigefügt ist. Diese Dringlichkeitsentscheidung wurde getroffen, damit zeitnah ein
Antrag auf Genehmigung eines weiteren Zuges der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen an die
Bezirksregierung gestellt werden konnte. Eine Sitzung des Hauptausschusses oder des Rates
konnte zeitnah nicht einberufen werde. Die Dringlichkeitsentscheidung muss in der nächsten
Sitzung des Rates genehmigt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Dringlichkeitsentscheidung ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau keine
haushaltsmäßigen Auswirkungen, da ein möglicher weiterer Zug in Nideggen eingerichtet werden
soll.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
13.05.2014 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese hat
folgenden Wortlaut:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt zu, dass seitens des Sekundarschulverbandes
Kreuzau/Nideggen bei der Bezirksregierung Köln der Antrag auf Genehmigung eines weiteren
Zuges am Standort Nideggen für das Schuljahr 2014/2015 gestellt wird, um bei Bedarf
Rückläuferinnen und Rückläufer sowie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in die
zukünftige Jahrgangsstufe 7 aufnehmen zu können.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
________
Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________
Anlage