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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 (Ortslage Hasselsweiler, gelegen im Bereich der Marienstraße, von-Leerodt-Straße und Kirchpfad); hier: Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
52 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
11.07.17, 18:02
Aktualisiert
11.07.17, 18:02
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 (Ortslage Hasselsweiler, gelegen im Bereich der Marienstraße, von-Leerodt-Straße und Kirchpfad); hier:
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Beschluss Titz, den 11.07.2017 aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Titz vom 04.07.2017 Top: Punkt 5. 4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 (Ortslage 74/2017 Hasselsweiler, gelegen im Bereich der Marienstraße, vonLeerodt-Straße und Kirchpfad); hier: Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Dem Rat der Gemeinde Titz wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) wird verwiesen. b) Die der Sitzungsvorlage beiliegende 4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 (Ortslage Hasselsweiler, gelegen im Bereich der Marienstraße, vonLeerodt-Straße und Kirchpfad) wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.