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Beschlusstext (23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Titz
Größe
50 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
04.10.16, 18:02
Aktualisiert
04.10.16, 18:02
Beschlusstext (23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978
hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017)

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Beschluss Titz, den 04.10.2016 aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Titz vom 29.09.2016 Top: Punkt 1. 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßen124/2016 reinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017 Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat: 1. Die Benutzungsgebühr wird auf jährlich 0,03 Euro/m Grundstücksseite festgesetzt. 2. Die 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 wird beschlossen.