Daten
Kommune
Titz
Größe
50 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
04.10.16, 18:02
Aktualisiert
04.10.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 04.10.2016
aus der Niederschrift über die Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
Titz vom 29.09.2016
Top:
Punkt 1.
23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßen124/2016
reinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978
hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das
Jahr 2017
Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat:
1. Die Benutzungsgebühr wird auf jährlich 0,03 Euro/m Grundstücksseite
festgesetzt.
2. Die 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 wird beschlossen.