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Beschlusstext (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22.07.1982 hier: Festsetzung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde Titz für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Titz
Größe
50 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
12.12.17, 18:04
Aktualisiert
12.12.17, 18:04
Beschlusstext (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22.07.1982
hier: Festsetzung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde Titz für das Jahr 2018)

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Beschluss Titz, den 12.12.2017 aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Titz vom 05.12.2017 Top: Punkt 2. 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung 101/2017 von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22.07.1982; hier: Festsetzung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde Titz für das Jahr 2018 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mit fünf Gegenstimmen der SPD Fraktion die Festsetzung der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018 in der sich aus der Anlage ergebenden Fassung zu beschließen. Weiterhin beschließt der Rat die in der Anlage befindliche 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22. Juli 1982. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt darüber hinaus einstimmig, die Anträge der CDU Fraktion zuzulassen und bittet die Verwaltung um Prüfung dieser vorgenannten Anträge.