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Beschlusstext (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Titz 2016-2021; hier: Entnahme der Becken Meerhof und Opherten aufgrund BWK M3-Nachweis)

Daten

Kommune
Titz
Größe
66 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
21.12.15, 18:01
Aktualisiert
21.12.15, 18:01
Beschlusstext (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Titz 2016-2021;
hier: Entnahme der Becken Meerhof und Opherten aufgrund BWK M3-Nachweis) Beschlusstext (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Titz 2016-2021;
hier: Entnahme der Becken Meerhof und Opherten aufgrund BWK M3-Nachweis)

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Beschluss Titz, den 21.12.2015 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 17.12.2015 Top: Punkt 16. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Titz 2016-2021; hier: Entnahme der Becken Meerhof und Opherten aufgrund BWK M3-Nachweis Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss 182/2015 Im Rahmen der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Titz wird folgende Prioritätenliste beschlossen: Einleitungsstelle RÜB Hompesch (Kläranlage Jülich) 2016 2016 2016 2016 2017 2018 2019 Gartenstraße Grüner Weg Neubaugebiet Hasselsweiler Urbanstraße Josefstraße Baugebiet 29, Titz Baugebiet 29, Titz 30.000,00 201.000,00 410.000,00 70.000,00 90.000,00 160.000,00 160.000,00 € € € € € € € Einleitungsstelle Kläranlage Rödingen Keine Maßnahmen vorgesehen. Einleitungsstelle RÜB Jackerath (Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk) 2017 Friedhofstraße 110.000,00 € SüwVO Abw. – Maßnahmen 2016 2017 2018 2019 2020 2021 35.000,00 30.000,00 16.000,00 26.000,00 23.000,00 25.000,00 € € € € € € Erneuerung von Schachtbauwerken 2016 2017 2018 2019 2020 2021 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 € € € € € € Die im Außenbereich liegenden Wohnhäuser, Aussiedler- und Gutshöfe werden, sofern sie nicht bereits heute an die Kanalisation angeschlossen sind, auf Dauer nicht angeschlossen. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Restschlämme der Grundstücksentwässerungsanlagen turnusgemäß (mind. einmal jährlich) abzufahren und in einer Kläranlage nach dem Stand der Technik zu entsorgen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 2