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Beschlusstext (13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Titz
Größe
66 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
17.12.13, 18:01
Aktualisiert
17.12.13, 18:01
Beschlusstext (13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2014)

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Beschluss Titz, den 17.12.2013 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 05.12.2013 Top: Punkt 3. 13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2014 Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss: 126/2013 Die 13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:   Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,97 €/m³ Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,19 €/m².