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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Titz
Größe
112 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
14.05.13, 18:02
Aktualisiert
14.05.13, 18:02
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium Haupt- und Finanzausschuss 22. Sitzung am 08.05.2013 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (19:00 Uhr / 20:20 Uhr) Anwesend: 1. Vorsitzender 2. 1. Stellv. Vorsitzender 3. Mitglied 4. Mitglied 5. Mitglied 6. Mitglied 7. Mitglied 8. Mitglied 9. Mitglied 10. Mitglied 11. Mitglied 12. Mitglied 13. Mitglied 14. Mitglied 15. Mitglied 16. Mitglied 17. Mitglied 18. Mitglied 19. stellv. Mitglied (Anwesenheitsliste entfernt) Beigeordneter Gemeindeamtsrat Gemeindeamtmann Bilanzbuchhalter Verwaltungsfachwirtin Jürgen Frantzen Dieter Tambour Detlef Cremer Artur Faulhammer Hans-Willi Gilles Ulrich Goebbels Robert Holzportz Birgit Hüls Klaus Hüls Stephan Maaßen Helmut Paar Dieter Riemenschneider Wolfgang Schnitzler Friederich Schüller Hubert Sieben Johannes-Willi Vaehsen Christian Waldrich Hartmut Wasserberg Wilhelm Hintzen als Vertreter für Norbert Schiffer Christian Canzler Michael Müller Michael Dahlem Michael Zehnpfennig bis TOP 2 Kerstin Hesse Entschuldigt fehlen: Mitglied Norbert Schiffer Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Einstimmig wird Frau Kerstin Hesse zur Schriftführerin bestellt. Da keine Änderungen der Tagesordnung gewünscht sind, ergibt sich folgende Tagesordnung: -2- Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Eingabe zum Haushalt 2013 gem. § 80 Abs. 3 GO 49/2013 Punkt 2. Haushaltssatzung und Stellenplan 2013 43/2013 Punkt 3. 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung 39/2013 Punkt 4. 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung 38/2013 Punkt 5. Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 - 31. Dezember 2018 42/2013 Punkt 6. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Mitteilungsvorlagen der Verwaltung weitere Mitteilungen I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Eingabe zum Haushalt 2013 gem. § 80 Abs. 3 GO 49/2013 Bürgermeister Frantzen erklärt kurz das Vorgehen entsprechender Eingaben zum Haushalt. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz nimmt die im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung eingegebene Einwendung nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis , folgt der Stellungnahme der Verwaltung und empfiehlt somit dem Rat, die Einwendung nicht in den Haushalt 2013 aufzunehmen. Punkt 2. Haushaltssatzung und Stellenplan 2013 43/2013 Bürgermeister Frantzen verweist auf die als Tischvorlage ausgehändigte Veränderungsnachweisung und auf den Antrag über die Steuerhebesätze der SPDFraktion, der den Mitgliedern im Vorfeld zugesandt wurde. Ausschussmitglied Vaehsen begründet den Antrag wie folgt: Es sei unstrittig, dass das Eigenkapital immer weiter verringert würde. Um diese Entwicklung einzudämmen, würde die Erhöhung einer Steuerart nicht ausreichen. Die Erhöhung sollte auf alle Realsteuern ausgeweitet werden. Ausschussmitglied Wasserberg kündigt an, den Antrag zu unterstützen. Ausschussmitglied Holzportz möchte dazu wissen, wie hoch die Mehreinnahmen ausfallen würden, ob diese über den Haushaltsansatz der Verwaltung hinaus gingen und was mit dem Geld geschehen solle, das nicht aus der Rücklage entnommen werde. Ausschussmitglied Vaehsen erklärt, dass keine neuen Ausgaben getätigt werden sollen und der Haushalt durch eine geringere Rücklagen22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.05.2013 Seite 2 -3entnahme entlastet werden solle. Bürgermeister Frantzen erklärt die Beweggründe, weshalb die Verwaltung die Hebesätze wie im Haushaltsplanentwurf angegeben, vorgeschlagen habe. Sollten die Hebesätze gemäß dem Antrag der SPD-Fraktion beschlossen werden, zöge dies Mehreinnahmen von insgesamt rund 36.000 € in 2013 nach sich. Ausschussmitglied Holzportz beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Nach Fortsetzung der Sitzung erklärt Herr Holzportz, dass die CDU-Fraktion den Antrag nicht mittragen werde. Er sei dafür, die Erträge in der im Haushaltsplanentwurf dargestellten Höhe zu belassen, stellt jedoch den Antrag, die Erhöhung von 59.200 € nach gleichem Schlüssel auf die Grundsteuer A und B zu verteilen. Die Gewerbesteuer solle unverändert bleiben. Es handele sich in Titz meistens um Firmen, die auch hier ihren Wohnsitz hätten. Diese müssten dann die Grundsteuer A oder B zahlen und zusätzlich noch die höhere Gewerbesteuer. Die Gemeinde sollte den Standortvorteil durch einen niedrigen Hebesatz weiter vermarkten. Bürgermeister Frantzen unterbricht die Sitzung, um die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Hebesätze zu ermitteln. Nach Wiedereinstieg in die Sitzung teilt Bürgermeister Frantzen die ermittelten Hebesätze lt. Antrag der CDU-Fraktion mit. Es handele sich hierbei um 273 Punkte bei der Grundsteuer A und 435 Punkte bei der Grundsteuer B. Bürgermeister Frantzen stellt den weitestgehenden Antrag mit den Hebesätzen der SPD zur Abstimmung. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz empfiehlt dem Rat mit elf Ja-Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, W.I.R, FDP und einem Fraktionslosen und acht Nein-Stimmen aus der CDU-Fraktion und der des Bürgermeisters den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 280 festzusetzen. Weiter empfiehlt der Ausschuss dem Rat mit zwölf Ja-Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, W.I.R, FDP, einem Fraktionslosen und der Stimme des Bürgermeisters und sieben Nein-Stimmen aus der CDU-Fraktion, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 440 festzusetzen. Abschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat mit zehn Ja-Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, W.I.R. und einem Fraktionslosen und acht Nein-Stimmen aus der CDU-Fraktion und der Stimme des Bürgermeisters und einer Enthaltung aus der FDP-Fraktion den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 420 festzusetzen. Ansonsten wird die Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und des Stellenplanes für das Jahr 2013 mit den Veränderungen, die sich aus der Veränderungsnachweisung und den in den Fachausschüssen dieser Sitzungsrunde zur Beschlussfassung durch den Rat vorbereitete Änderungen dem Gemeinderat mit elf Ja-Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, W.I.R. und einem Fraktionslosen, sieben Nein-Stimmen der CDU-Fraktion und der Enthaltung des Bürgermeisters vorgeschlagen. Punkt 3. 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung 39/2013 Ausschussmitglied Waldrich fragt an, ob es sich bei Punkt 17 der Satzungsänderung um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde handelt und bittet um Erläuterung. Beigeordneter Canzler erklärt, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handele, diese aber vorwiegend in Großstädten vorkomme. Eine Gebühr nach dieser Ziffer sei von der Gemeinde Titz bis jetzt nicht erhoben worden. Herr Waldrich fragt weiter, ob es richtig sei, dass die Verwal- 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.05.2013 Seite 3 -4tung von Bürger/innen eine Gebühr in Höhe von 6 € erhebe, die ohnehin Sozialleistungen bekommen würden oder welche Bürger/innen hiervon sonst betroffen seien. Beigeordneter Canzler erklärt, dass sowohl diese Bürger/innen gemeint seien, als auch die, die keine Sozialleistungen erhielten und knapp über der Einkommensgrenze lägen, aber dennoch kein Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII beziehen würden, oder schlichtweg mit den Anträgen überfordert seien. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 18. Mai 2007 zu beschließen. Punkt 4. 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung 38/2013 Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Titz vom 03.02.2012 zu beschließen. Punkt 5. Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 - 31. Dezember 2018 42/2013 Beigeordneter Canzler erläutert kurz die Sitzungsvorlage. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die in der Anlage beigefügten 19 Bewerbungen in die Vorschlagsliste für die Durchführung der Wahl der Schöffen für die kommende Amtszeit vom 1. Januar 2014 – 31. Dezember 2018 aufzunehmen. Punkt 6. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor. Mitteilungsvorlagen der Verwaltung Es liegen keine Mitteilungsvorlagen der Verwaltung vor. weitere Mitteilungen Weitere Mitteilungen liegen nicht vor. Ende der Sitzung: 20:20 Uhr (Frantzen) Bürgermeister (Hesse) Schriftführerin 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.05.2013 Seite 4