Daten
Kommune
Titz
Größe
112 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
14.05.13, 18:02
Aktualisiert
14.05.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
22. Sitzung am 08.05.2013
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:00 Uhr / 20:20 Uhr)
Anwesend:
1.
Vorsitzender
2.
1. Stellv. Vorsitzender
3.
Mitglied
4.
Mitglied
5.
Mitglied
6.
Mitglied
7.
Mitglied
8.
Mitglied
9.
Mitglied
10. Mitglied
11. Mitglied
12. Mitglied
13. Mitglied
14. Mitglied
15. Mitglied
16. Mitglied
17. Mitglied
18. Mitglied
19. stellv. Mitglied
(Anwesenheitsliste entfernt)
Beigeordneter
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtmann
Bilanzbuchhalter
Verwaltungsfachwirtin
Jürgen Frantzen
Dieter Tambour
Detlef Cremer
Artur Faulhammer
Hans-Willi Gilles
Ulrich Goebbels
Robert Holzportz
Birgit Hüls
Klaus Hüls
Stephan Maaßen
Helmut Paar
Dieter Riemenschneider
Wolfgang Schnitzler
Friederich Schüller
Hubert Sieben
Johannes-Willi Vaehsen
Christian Waldrich
Hartmut Wasserberg
Wilhelm Hintzen als Vertreter für Norbert Schiffer
Christian Canzler
Michael Müller
Michael Dahlem
Michael Zehnpfennig bis TOP 2
Kerstin Hesse
Entschuldigt fehlen:
Mitglied
Norbert Schiffer
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Einstimmig wird Frau Kerstin Hesse zur Schriftführerin bestellt.
Da keine Änderungen der Tagesordnung gewünscht sind, ergibt sich folgende Tagesordnung:
-2-
Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Eingabe zum Haushalt 2013 gem. § 80 Abs. 3 GO
49/2013
Punkt 2.
Haushaltssatzung und Stellenplan 2013
43/2013
Punkt 3.
1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung 39/2013
Punkt 4.
1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung
38/2013
Punkt 5.
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für
die Amtszeit vom 1. Januar 2014 - 31. Dezember 2018
42/2013
Punkt 6.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
weitere Mitteilungen
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Eingabe zum Haushalt 2013 gem. § 80 Abs. 3 GO
49/2013
Bürgermeister Frantzen erklärt kurz das Vorgehen entsprechender Eingaben
zum Haushalt.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz nimmt die im Rahmen der
öffentlichen Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung eingegebene
Einwendung nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis , folgt der
Stellungnahme der Verwaltung und empfiehlt somit dem Rat, die Einwendung
nicht in den Haushalt 2013 aufzunehmen.
Punkt 2.
Haushaltssatzung und Stellenplan 2013
43/2013
Bürgermeister Frantzen verweist auf die als Tischvorlage ausgehändigte Veränderungsnachweisung und auf den Antrag über die Steuerhebesätze der SPDFraktion, der den Mitgliedern im Vorfeld zugesandt wurde. Ausschussmitglied
Vaehsen begründet den Antrag wie folgt: Es sei unstrittig, dass das Eigenkapital immer weiter verringert würde. Um diese Entwicklung einzudämmen, würde
die Erhöhung einer Steuerart nicht ausreichen. Die Erhöhung sollte auf alle Realsteuern ausgeweitet werden.
Ausschussmitglied Wasserberg kündigt an, den Antrag zu unterstützen. Ausschussmitglied Holzportz möchte dazu wissen, wie hoch die Mehreinnahmen
ausfallen würden, ob diese über den Haushaltsansatz der Verwaltung hinaus
gingen und was mit dem Geld geschehen solle, das nicht aus der Rücklage entnommen werde. Ausschussmitglied Vaehsen erklärt, dass keine neuen Ausgaben getätigt werden sollen und der Haushalt durch eine geringere Rücklagen22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.05.2013
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-3entnahme entlastet werden solle.
Bürgermeister Frantzen erklärt die Beweggründe, weshalb die Verwaltung die
Hebesätze wie im Haushaltsplanentwurf angegeben, vorgeschlagen habe. Sollten die Hebesätze gemäß dem Antrag der SPD-Fraktion beschlossen werden,
zöge dies Mehreinnahmen von insgesamt rund 36.000 € in 2013 nach sich.
Ausschussmitglied Holzportz beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
Nach Fortsetzung der Sitzung erklärt Herr Holzportz, dass die CDU-Fraktion den
Antrag nicht mittragen werde. Er sei dafür, die Erträge in der im Haushaltsplanentwurf dargestellten Höhe zu belassen, stellt jedoch den Antrag, die Erhöhung
von 59.200 € nach gleichem Schlüssel auf die Grundsteuer A und B zu verteilen. Die Gewerbesteuer solle unverändert bleiben. Es handele sich in Titz meistens um Firmen, die auch hier ihren Wohnsitz hätten. Diese müssten dann die
Grundsteuer A oder B zahlen und zusätzlich noch die höhere Gewerbesteuer.
Die Gemeinde sollte den Standortvorteil durch einen niedrigen Hebesatz weiter
vermarkten. Bürgermeister Frantzen unterbricht die Sitzung, um die von der
CDU-Fraktion vorgeschlagenen Hebesätze zu ermitteln.
Nach Wiedereinstieg in die Sitzung teilt Bürgermeister Frantzen die ermittelten
Hebesätze lt. Antrag der CDU-Fraktion mit. Es handele sich hierbei um 273
Punkte bei der Grundsteuer A und 435 Punkte bei der Grundsteuer B.
Bürgermeister Frantzen stellt den weitestgehenden Antrag mit den Hebesätzen
der SPD zur Abstimmung.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz empfiehlt dem Rat mit elf
Ja-Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, W.I.R, FDP und
einem Fraktionslosen und acht Nein-Stimmen aus der CDU-Fraktion und der
des Bürgermeisters den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 280 festzusetzen.
Weiter empfiehlt der Ausschuss dem Rat mit zwölf Ja-Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, W.I.R, FDP, einem Fraktionslosen und der
Stimme des Bürgermeisters und sieben Nein-Stimmen aus der CDU-Fraktion,
den Hebesatz der Grundsteuer B auf 440 festzusetzen.
Abschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat mit zehn Ja-Stimmen aus den
Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, W.I.R. und einem Fraktionslosen und
acht Nein-Stimmen aus der CDU-Fraktion und der Stimme des Bürgermeisters
und einer Enthaltung aus der FDP-Fraktion den Hebesatz der Gewerbesteuer
auf 420 festzusetzen.
Ansonsten wird die Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und des Stellenplanes für das Jahr 2013 mit den Veränderungen, die sich aus der Veränderungsnachweisung und den in den Fachausschüssen dieser Sitzungsrunde zur
Beschlussfassung durch den Rat vorbereitete Änderungen dem Gemeinderat mit
elf Ja-Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, W.I.R.
und einem Fraktionslosen, sieben Nein-Stimmen der CDU-Fraktion und der Enthaltung des Bürgermeisters vorgeschlagen.
Punkt 3.
1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung 39/2013
Ausschussmitglied Waldrich fragt an, ob es sich bei Punkt 17 der Satzungsänderung um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde handelt und bittet um Erläuterung. Beigeordneter Canzler erklärt, dass es sich hierbei um eine freiwillige
Leistung der Gemeinde handele, diese aber vorwiegend in Großstädten vorkomme. Eine Gebühr nach dieser Ziffer sei von der Gemeinde Titz bis jetzt nicht
erhoben worden. Herr Waldrich fragt weiter, ob es richtig sei, dass die Verwal-
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-4tung von Bürger/innen eine Gebühr in Höhe von 6 € erhebe, die ohnehin Sozialleistungen bekommen würden oder welche Bürger/innen hiervon sonst betroffen seien. Beigeordneter Canzler erklärt, dass sowohl diese Bürger/innen gemeint seien, als auch die, die keine Sozialleistungen erhielten und knapp über
der Einkommensgrenze lägen, aber dennoch kein Wohngeld oder Leistungen
nach dem SGB XII beziehen würden, oder schlichtweg mit den Anträgen überfordert seien.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig die 1. Satzung
zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 18. Mai 2007 zu beschließen.
Punkt 4.
1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung
38/2013
Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die beiliegende
1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Titz
vom 03.02.2012 zu beschließen.
Punkt 5.
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für
die Amtszeit vom 1. Januar 2014 - 31. Dezember 2018
42/2013
Beigeordneter Canzler erläutert kurz die Sitzungsvorlage.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die in der Anlage beigefügten 19 Bewerbungen in die Vorschlagsliste für die Durchführung
der Wahl der Schöffen für die kommende Amtszeit vom 1. Januar 2014 – 31.
Dezember 2018 aufzunehmen.
Punkt 6.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor.
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
Es liegen keine Mitteilungsvorlagen der Verwaltung vor.
weitere Mitteilungen
Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.
Ende der Sitzung: 20:20 Uhr
(Frantzen)
Bürgermeister
(Hesse)
Schriftführerin
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