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Beschlusstext (Nutzung des "Silo-Grundstücks" in der Ortslage Titz zur Herstellung altersgerechter Wohneinheiten hier: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Titz
Größe
53 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
05.11.14, 18:02
Aktualisiert
05.11.14, 18:02
Beschlusstext (Nutzung des "Silo-Grundstücks" in der Ortslage Titz zur Herstellung altersgerechter Wohneinheiten
hier: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan)

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Beschluss Titz, den 05.11.2014 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 30.10.2014 Top: Punkt 8. Nutzung des "Silo-Grundstücks" in der Ortslage Titz zur 157/2014 Herstellung altersgerechter Wohneinheiten hier: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Einstimmig beschließt der Rat: 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Titz „SiloGrundstück“ wird gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 12 und § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung. Die in der Begründung angeführten Ziele und Grundsätze sind Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag vorzubereiten. 2. Städtebauliches Ziel des Verfahrens ist die Schaffung seniorengerechten Wohnens in der Innenortslage Titz. 3. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. 4. Der Bebauungsplan Titz 18 wird für den Teilbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geändert.