Daten
Kommune
Titz
Größe
53 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
05.11.14, 18:02
Aktualisiert
05.11.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 05.11.2014
aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 30.10.2014
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Punkt 8.
Nutzung des "Silo-Grundstücks" in der Ortslage Titz zur
157/2014
Herstellung altersgerechter Wohneinheiten
hier: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Einstimmig beschließt der Rat:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Titz „SiloGrundstück“ wird gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 12 und § 13 a BauGB als
beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung. Die in der Begründung angeführten Ziele und Grundsätze sind Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit
dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag vorzubereiten.
2. Städtebauliches Ziel des Verfahrens ist die Schaffung seniorengerechten
Wohnens in der Innenortslage Titz.
3. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
wird verzichtet.
4. Der Bebauungsplan Titz 18 wird für den Teilbereich des aufzustellenden
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geändert.