Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
271 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
28.05.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage 5/2015
GEMEINDE KREUZAU
Der Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Kreuzau, Postfach 1128, 52368 Kreuzau
Entwurf Fragebogen Haushalt
Zentrale Dienste
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Telefonnummer:
E-Mail:
Aktenzeichen:
Datum:
Sprechzeiten
(auch nach Vereinbarung)
Frau Kurth/ Herr Lenzen
235
02422/507-435 o. 235
B.Kurth@kreuzau.de
M.Lenzen@kreuzau.de
1.1/Fragebogen
Datum des Poststempels
Montag – Freitag
Dienstag
Donnerstag
08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Fragebogenaktion der Gemeinde Kreuzau
Sehr geehrte Mitbürgerin,
sehr geehrter Mitbürger,
der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am …….. beschlossen, für die Planungen des Haushalts
der Gemeinde Kreuzau eine Befragung der Kreuzauer Bürger auf repräsentativer Basis
durchzuführen.
Zu diesem Zweck wurden insgesamt 750 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem
Einwohnerverzeichnis des Einwohnermeldeamtes mit Hilfe eines Zufallsgenerators ausgewählt. Die Durchführung hat ergeben, dass auch Sie zu dem Kreis der zufällig ausgewählten
Mitbürgerinnen und Mitbürger gehören.
Da es um Fragen von Steuererhöhungen und/oder Ausgabenkürzungen bzw. der Erschließung neuer Einnahmequellen geht, die alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Sie betreffen
können, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit zur Ausfüllung
und Rücksendung des beigefügten Fragebogen nehmen könnten. Ihre Meinung wird ebenso,
wie die der anderen für die Stichprobe zufällig ausgewählten Teilnehmer mittels eines statistischen Verfahrens auf alle 14.865 wahlberechtigten Einwohner der Gemeinde Kreuzau
hochgerechnet.
Sie können bei diesem Verfahren absolut sicher sein, dass der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen vollkommen anonym in die Auswertung eingeht. Wenn Sie den beigefügten Rückumschlag benutzen, sind keinerlei Rückschlüsse möglich, wer sich wie zu den darin gestellten
Fragen geäußert hat.
Der Rat möchte durch diese Befragung erreichen, dass er sich bei seinen Entscheidungen
möglichst nah an den Wünschen seiner Bürgerinnen und Bürger orientieren kann. Daher ist
es so wichtig, dass auch Sie Ihre Meinung unbeeinflusst von parteipolitischen Überlegungen
frei äußern und mir Ihre Rückantwort in dem beigefügten Freiumschlag möglichst bis zum
……..zukommen lassen.
Hierfür bereits heute herzlichen Dank
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer Kontakt:
52372 Kreuzau, Bahnhofstraße 7
Telefon 02422 / 507 - 0
Telefax 02422 / 507 - 498
E-Mail: Buergermeister@Kreuzau.de
http://www.kreuzau.de
Konten der Gemeindekasse:
Sparkasse Düren
Kto. 1200 039
Deutsche Bank Düren
Kto. 8 242 000
Postbank Köln
Kto. 133 04-500
Volksbank Euskirchen eG Kto. 6000256011
(BLZ 395 501 10)
(BLZ 395 700 61)
(BLZ 370 100 50)
(BLZ 382 600 82)
IBAN: DE14 3955 0110 0001 2000 39
IBAN: DE57 3957 0061 0824 2000 00
IBAN: DE67 3701 0050 0013 3045 00
IBAN: DE02 3826 0082 6000 2560 11
SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX
SWIFT-BIC: DEUTDEDK395
SWIFT-BIC: PBNKDEFF
SWIFT-BIC: GENODED1EVB
Worum geht es?
Die Gemeinde Kreuzau muss für jedes Jahr einen Haushalt aufstellen, in dem
alle geplanten Einnahmen und Ausgaben verbindlich festgeschrieben werden.
Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass die Gemeinde einen langfristigen
Pla , das soge a te „Haushaltssi heru gsko zept“ aufstellt, ei de spätestens im Jahr 2021 die Ausgaben nicht mehr höher als die Einnahmen sein dürfen. In den vergangenen Jahren konnten die Ausgaben leider nie durch die Einnahmen gedeckt werden. In 2014 musste z. B. ein Fehlbetrag von über 3,7 Millionen Euro ausgewiesen werden.
Dieses Ziel, in 2021 einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, kann logischerweise nur erreicht werden, wenn zukünftig entweder in kurzfristigen Abständen die gemeindlichen Steuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) erhöht
oder die gemeindlichen Ausgaben drastisch gekürzt bzw. neue Einnahmequellen erschlossen werden. Natürlich kann alles in Kombination erfolgen (Steuern
erhöhen, Ausgaben kürzen, neue Einnahmequellen erschließen). Es geht nicht,
alles so zu lassen wie es ist.
Eine Erhöhung der Grundsteuer B betrifft praktisch jeden. Sie belastet sowohl
Eigenheimbesitzer als auch Mieter, weil sie in der Regel mit den Mietnebenkosten auf die Mieter umgelegt wird.
Ausga e kürzu ge kö e ur ei de soge a te „frei illige Ausga e “
oder e e tuell ei de soge a te „ ei fluss are Ausga e “ orge o
e
werden. Ausgaben, zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, können
natürlich nicht gekürzt werden.
Mit der Beantwortung der folgenden Fragen würde der Rat von Ihnen für seine
künftigen Entscheidungen wertvolle Hinweise erhalten, wie Sie zu den möglichen Steuererhöhungen stehen, ob Sie überhaupt Ausgabenkürzungen wollen, welche Kürzungen Sie befürworten, welche Kürzungen Ihnen gleichgültig
sind und welche Kürzungen Sie unter keinen Umständen möchten. Die gleichen Fragen lassen sich auch für eventuelle neue Einnahmequellen der Gemeinde stellen.
Kreuzen Sie bitte im Folgenden jeweils die Aussage an, der Sie am ehesten
zustimmen:
1) Wie stehen Sie zu möglichen Erhöhungen der Grundsteuer B* in Abständen
von jeweils zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte:
A
B
C
D
Ich stimme Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von zwei
Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte grundsätzlich zu
Mir sind die Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von zwei
Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte eher gleichgültig
Ich wäre mit den Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von
zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte einverstanden, wenn es
dafür keine Ausgabenkürzungen gibt und/oder keine neuen Einnahmequellen erschlossen werden
Ich will keine oder möglichst geringere Steuererhöhungen, statt dessen sollen dafür Ausgaben der Gemeinde gekürzt und/oder neue
Einnahmequellen erschlossen werden
*So würde sich z.B. die Grundsteuer B für ein 1999 erbautes Einfamilienhaus
(Grundstücksgröße 581 qm) mit einem Messbetrag von 109,01 Euro durch Erhöhung des Hebesatzes von derzeit 449 % jeweils um 20 Prozentpunkte alle
zwei Jahre um jeweils 21,80 Euro erhöhen.
2) Wie stehen Sie zu möglichen künftigen Ausgabenkürzungen der Gemeinde?
(wichtig, wenn Sie oben bei der Frage zu den Steuererhöhungen „D“ angekreuzt haben):
a) In jedem Jahr werden Zuschüsse an eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden für sportliche, kulturelle und soziale Zwecke in Höhe von insgesamt fast
800.000 Euro gezahlt. Wie stehen Sie zu einer pauschalen Kürzung für jeden
der bisherigen Empfänger mit einem einheitlichen Prozentsatz?
A
Ich stimme den pauschalen Zuschusskürzungen grundsätzlich zu
B
Mir sind die pauschalen Zuschusskürzungen eher gleichgültig
C
Ich wäre mit den pauschalen Zuschusskürzungen einverstanden,
wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen
D
Ich will unter keinen Umständen, dass die bisherigen Zuschüsse gekürzt werden
b) Der Haushalt der Gemeinde wird jährlich mit rd. 400.000 Euro durch Sportjugendheime, Sport- und Trainingsplätze sowie sonstige Sporteinrichtungen
belastet. Um Ausgaben zu reduzieren könnte überlegt werden, einige (wenig
genutzte) Sportstätten aufzugeben und gemeinsame Nutzungen der verbliebenen Einrichtungen durch die Vereine zu erreichen. Wie stehen Sie dazu?
A
Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Sportstätten Ausgabenkürzungen zu erreichen grundsätzlich für sinnvoll
B
Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von Sportstätten
eher gleichgültig
C
Ich wäre mit der Zusammenlegung von Sportstätten einverstanden,
wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen
D
Ich bin dagegen, dass Sportstätten aufgegeben werden, sodass Vereine
die verbliebenen Einrichtungen gemeinsam nutzen müssen
c) Es könnte überlegt werden, einzelne Dienststellen der Gemeindeverwaltung
Kreuzau im Wege der interkommunalen Kooperation mit entsprechenden
Dienststellen von unmittelbaren Nachbargemeinden zusammenzulegen. Das
könnte zu Ausgabenkürzungen, aber unter Umständen für die Bürgerinnen und
Bürger auch zu längeren Behördenwegen führen. Wie stehen Sie dazu?
A
B
C
D
Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von
Nachbargemeinden Ausgabenkürzungen zu erreichen, grundsätzlich
für sinnvoll
Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden eher gleichgültig
Ich wäre mit der Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer
ausfallen
Ich bin gegen die Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden
3) Fragen zur möglichen Erschließung neuer Einnahmequellen (auch wichtig,
wenn Sie bei den Fragen zu den Steuererhöhungen „D“ angekreuzt haben)
a) Die Gemeinde Kreuzau stellt den Vereinen ihre Sportstätten bisher unentgeltlich zur Verfügung. Es wird überlegt, für ihre Benutzung künftig Gebühren
zu erheben, wobei auf die besonderen Belange der Kinder- und Jugendarbeit in
den Vereinen durch Gebührennachlässe Rücksicht zu nehmen wäre. Was meinen Sie dazu?
A
Ich halte die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von
Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche
grundsätzlich für sinnvoll
B
Mir ist die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von
Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche
eher gleichgültig
C
D
Ich wäre mit der Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung
von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen
Ich bin gegen die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche
b) Die Gemeinde Kreuzau erhebt bisher nur für einen kleinen Anteil ihrer PKWStellplätze Parkgebühren. Ein externer Prüfungsbericht schlägt eine Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze vor. Wie ist Ihre Meinung hierzu?
A
Ich halte die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau grundsätzlich für sinnvoll
B
Mir ist die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau
eher gleichgültig
C
D
Ich wäre mit der Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in
Kreuzau einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer
ausfallen
Ich bin gegen die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in
Kreuzau
4) Falls Sie selbst Anregungen haben, wie und wo die Gemeinde zur Vermeidung von Steuererhöhungen Ausgaben einsparen und/oder neue Einnahmequellen erschließen könnte, wäre hier Raum um Ihre Ideen zu formulieren. Der
Gemeinderat ist Ihnen für jeden Hinweis dankbar!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!