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Allgemeine Vorlage (Endgültige Fassung Anschreiben und Fragebogen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
271 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
28.05.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 5/2015 GEMEINDE KREUZAU Der Bürgermeister Gemeindeverwaltung Kreuzau, Postfach 1128, 52368 Kreuzau Entwurf Fragebogen Haushalt Zentrale Dienste Auskunft erteilt: Zimmer: Telefonnummer: E-Mail: Aktenzeichen: Datum: Sprechzeiten (auch nach Vereinbarung) Frau Kurth/ Herr Lenzen 235 02422/507-435 o. 235 B.Kurth@kreuzau.de M.Lenzen@kreuzau.de 1.1/Fragebogen Datum des Poststempels Montag – Freitag Dienstag Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Fragebogenaktion der Gemeinde Kreuzau Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger, der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am …….. beschlossen, für die Planungen des Haushalts der Gemeinde Kreuzau eine Befragung der Kreuzauer Bürger auf repräsentativer Basis durchzuführen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt 750 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Einwohnerverzeichnis des Einwohnermeldeamtes mit Hilfe eines Zufallsgenerators ausgewählt. Die Durchführung hat ergeben, dass auch Sie zu dem Kreis der zufällig ausgewählten Mitbürgerinnen und Mitbürger gehören. Da es um Fragen von Steuererhöhungen und/oder Ausgabenkürzungen bzw. der Erschließung neuer Einnahmequellen geht, die alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Sie betreffen können, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit zur Ausfüllung und Rücksendung des beigefügten Fragebogen nehmen könnten. Ihre Meinung wird ebenso, wie die der anderen für die Stichprobe zufällig ausgewählten Teilnehmer mittels eines statistischen Verfahrens auf alle 14.865 wahlberechtigten Einwohner der Gemeinde Kreuzau hochgerechnet. Sie können bei diesem Verfahren absolut sicher sein, dass der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen vollkommen anonym in die Auswertung eingeht. Wenn Sie den beigefügten Rückumschlag benutzen, sind keinerlei Rückschlüsse möglich, wer sich wie zu den darin gestellten Fragen geäußert hat. Der Rat möchte durch diese Befragung erreichen, dass er sich bei seinen Entscheidungen möglichst nah an den Wünschen seiner Bürgerinnen und Bürger orientieren kann. Daher ist es so wichtig, dass auch Sie Ihre Meinung unbeeinflusst von parteipolitischen Überlegungen frei äußern und mir Ihre Rückantwort in dem beigefügten Freiumschlag möglichst bis zum ……..zukommen lassen. Hierfür bereits heute herzlichen Dank Der Bürgermeister - Ingo Eßer Kontakt: 52372 Kreuzau, Bahnhofstraße 7 Telefon 02422 / 507 - 0 Telefax 02422 / 507 - 498 E-Mail: Buergermeister@Kreuzau.de http://www.kreuzau.de Konten der Gemeindekasse: Sparkasse Düren Kto. 1200 039 Deutsche Bank Düren Kto. 8 242 000 Postbank Köln Kto. 133 04-500 Volksbank Euskirchen eG Kto. 6000256011 (BLZ 395 501 10) (BLZ 395 700 61) (BLZ 370 100 50) (BLZ 382 600 82) IBAN: DE14 3955 0110 0001 2000 39 IBAN: DE57 3957 0061 0824 2000 00 IBAN: DE67 3701 0050 0013 3045 00 IBAN: DE02 3826 0082 6000 2560 11 SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX SWIFT-BIC: DEUTDEDK395 SWIFT-BIC: PBNKDEFF SWIFT-BIC: GENODED1EVB Worum geht es? Die Gemeinde Kreuzau muss für jedes Jahr einen Haushalt aufstellen, in dem alle geplanten Einnahmen und Ausgaben verbindlich festgeschrieben werden. Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass die Gemeinde einen langfristigen Pla , das soge a te „Haushaltssi heru gsko zept“ aufstellt, ei de spätestens im Jahr 2021 die Ausgaben nicht mehr höher als die Einnahmen sein dürfen. In den vergangenen Jahren konnten die Ausgaben leider nie durch die Einnahmen gedeckt werden. In 2014 musste z. B. ein Fehlbetrag von über 3,7 Millionen Euro ausgewiesen werden. Dieses Ziel, in 2021 einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, kann logischerweise nur erreicht werden, wenn zukünftig entweder in kurzfristigen Abständen die gemeindlichen Steuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) erhöht oder die gemeindlichen Ausgaben drastisch gekürzt bzw. neue Einnahmequellen erschlossen werden. Natürlich kann alles in Kombination erfolgen (Steuern erhöhen, Ausgaben kürzen, neue Einnahmequellen erschließen). Es geht nicht, alles so zu lassen wie es ist. Eine Erhöhung der Grundsteuer B betrifft praktisch jeden. Sie belastet sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter, weil sie in der Regel mit den Mietnebenkosten auf die Mieter umgelegt wird. Ausga e kürzu ge kö e ur ei de soge a te „frei illige Ausga e “ oder e e tuell ei de soge a te „ ei fluss are Ausga e “ orge o e werden. Ausgaben, zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, können natürlich nicht gekürzt werden. Mit der Beantwortung der folgenden Fragen würde der Rat von Ihnen für seine künftigen Entscheidungen wertvolle Hinweise erhalten, wie Sie zu den möglichen Steuererhöhungen stehen, ob Sie überhaupt Ausgabenkürzungen wollen, welche Kürzungen Sie befürworten, welche Kürzungen Ihnen gleichgültig sind und welche Kürzungen Sie unter keinen Umständen möchten. Die gleichen Fragen lassen sich auch für eventuelle neue Einnahmequellen der Gemeinde stellen. Kreuzen Sie bitte im Folgenden jeweils die Aussage an, der Sie am ehesten zustimmen: 1) Wie stehen Sie zu möglichen Erhöhungen der Grundsteuer B* in Abständen von jeweils zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte: A B C D Ich stimme Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte grundsätzlich zu Mir sind die Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte eher gleichgültig Ich wäre mit den Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte einverstanden, wenn es dafür keine Ausgabenkürzungen gibt und/oder keine neuen Einnahmequellen erschlossen werden Ich will keine oder möglichst geringere Steuererhöhungen, statt dessen sollen dafür Ausgaben der Gemeinde gekürzt und/oder neue Einnahmequellen erschlossen werden *So würde sich z.B. die Grundsteuer B für ein 1999 erbautes Einfamilienhaus (Grundstücksgröße 581 qm) mit einem Messbetrag von 109,01 Euro durch Erhöhung des Hebesatzes von derzeit 449 % jeweils um 20 Prozentpunkte alle zwei Jahre um jeweils 21,80 Euro erhöhen. 2) Wie stehen Sie zu möglichen künftigen Ausgabenkürzungen der Gemeinde? (wichtig, wenn Sie oben bei der Frage zu den Steuererhöhungen „D“ angekreuzt haben): a) In jedem Jahr werden Zuschüsse an eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden für sportliche, kulturelle und soziale Zwecke in Höhe von insgesamt fast 800.000 Euro gezahlt. Wie stehen Sie zu einer pauschalen Kürzung für jeden der bisherigen Empfänger mit einem einheitlichen Prozentsatz? A Ich stimme den pauschalen Zuschusskürzungen grundsätzlich zu B Mir sind die pauschalen Zuschusskürzungen eher gleichgültig C Ich wäre mit den pauschalen Zuschusskürzungen einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen D Ich will unter keinen Umständen, dass die bisherigen Zuschüsse gekürzt werden b) Der Haushalt der Gemeinde wird jährlich mit rd. 400.000 Euro durch Sportjugendheime, Sport- und Trainingsplätze sowie sonstige Sporteinrichtungen belastet. Um Ausgaben zu reduzieren könnte überlegt werden, einige (wenig genutzte) Sportstätten aufzugeben und gemeinsame Nutzungen der verbliebenen Einrichtungen durch die Vereine zu erreichen. Wie stehen Sie dazu? A Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Sportstätten Ausgabenkürzungen zu erreichen grundsätzlich für sinnvoll B Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von Sportstätten eher gleichgültig C Ich wäre mit der Zusammenlegung von Sportstätten einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen D Ich bin dagegen, dass Sportstätten aufgegeben werden, sodass Vereine die verbliebenen Einrichtungen gemeinsam nutzen müssen c) Es könnte überlegt werden, einzelne Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau im Wege der interkommunalen Kooperation mit entsprechenden Dienststellen von unmittelbaren Nachbargemeinden zusammenzulegen. Das könnte zu Ausgabenkürzungen, aber unter Umständen für die Bürgerinnen und Bürger auch zu längeren Behördenwegen führen. Wie stehen Sie dazu? A B C D Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden Ausgabenkürzungen zu erreichen, grundsätzlich für sinnvoll Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden eher gleichgültig Ich wäre mit der Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen Ich bin gegen die Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden 3) Fragen zur möglichen Erschließung neuer Einnahmequellen (auch wichtig, wenn Sie bei den Fragen zu den Steuererhöhungen „D“ angekreuzt haben) a) Die Gemeinde Kreuzau stellt den Vereinen ihre Sportstätten bisher unentgeltlich zur Verfügung. Es wird überlegt, für ihre Benutzung künftig Gebühren zu erheben, wobei auf die besonderen Belange der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen durch Gebührennachlässe Rücksicht zu nehmen wäre. Was meinen Sie dazu? A Ich halte die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche grundsätzlich für sinnvoll B Mir ist die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche eher gleichgültig C D Ich wäre mit der Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen Ich bin gegen die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche b) Die Gemeinde Kreuzau erhebt bisher nur für einen kleinen Anteil ihrer PKWStellplätze Parkgebühren. Ein externer Prüfungsbericht schlägt eine Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze vor. Wie ist Ihre Meinung hierzu? A Ich halte die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau grundsätzlich für sinnvoll B Mir ist die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau eher gleichgültig C D Ich wäre mit der Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen Ich bin gegen die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau 4) Falls Sie selbst Anregungen haben, wie und wo die Gemeinde zur Vermeidung von Steuererhöhungen Ausgaben einsparen und/oder neue Einnahmequellen erschließen könnte, wäre hier Raum um Ihre Ideen zu formulieren. Der Gemeinderat ist Ihnen für jeden Hinweis dankbar! Vielen Dank für Ihre Hilfe!