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Allgemeine Vorlage (Antrag FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
148 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.01.15, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

hnIo 4 u L- Or 51 G45 FDPFRAKTION im Rat der GEMEINDE KREUZAU Antrag auf Durchführung einer Bürgerbefragung zum Thema künftiger Steuererhöhungen und/oder Ausgabenkürzungen und/oder Erschließung neuer Einnahmeguellen Die FDP-Fraktion stellt zu einem neu in die Tagesordnung aufzunehmenden Tagesordnungspunkt des Rates folgenden Antrag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, alsbald eine Befragung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger in Gestalt einer Zufallsstichprobe zur Gewinnung eines Meinungsbildes der Bevölkerung über die weitere Gestaltung des Haushaltssicherungskonzeptes durchzuführen und den Rat über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten Insgesamt sollten 375 wahlberechtigte Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes mittels eines Zufallsgenerators ausgewählt und in die Stichprobe einbezogen werden Die Befragung sollte mit Hilfe eines Fragebogens erfolgen, der mindestens folgende Informationen enthalten sollte: Grund für die Befragung, Zusammensetzung der Stichprobe, Darstellung der anzukreuzenden Alternativen, Zusicherung der Anonymität. Als Grundlage der Befragung sollte der beigefügte Fragebogenentwurf mit dem Konzept eines Begleitbriefes dienen..* Begründung: 1) Bekanntlich hat die Gemeinde ein Hauhaltssicherungskonzept aufzustellen, das aufzeigt, auf welchem Wege das spätestens für 2021 zwingend vorge gebene Ziel eines ausgeglichenen Haushalts erreicht wird. Aus dem im Zusammenhang mit dem Haushalt 2015 vorgelegten Haushaltssicherungs konzeptes ist ersichtlich, dass neben anderen Maßnahmen bis 2021 und auch noch für die Jahre danach Steuererhöhungen in erheblichem Umfang vorgesehen sind. Im neugegründeten Sanierungs- und Entwicklungsausschuss scheint Konsens darüber zu bestehen, dass Steuererhöhungen stets nur das allerletzte Mittel sein dürfen um den Haushaltsausgleich zu bewirken. Vorher sollten systema tisch und kontinuierlich alle von der Gemeinde beeinflussbaren Aufwendungen auf ihre Reduktionsmöglichkeiten und bisher noch nicht erschlossene Ertragsquellen auf ihre Realisierbarkeit überprüft werden. Während einige Aufwandsblöcke (z.B. interne Arbeitsabläufe in der Verwaltung) kaum oder allenfalls geringe Außenwirkung entfalten, gibt es aus Sicht der Gemeinde Aufwandspositionen, die mit Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Sollen diese Leistungen eingeschränkt werden, stehen die Bürgerinnen und Bürger vor dem Problem, dass sie entweder von den Einschränkungen als eventuelle Nutzer betroffen wären oder aber die Steuererhöhungen in voller Höhe hinnehmen müssten. An dieser Stelle setzt unser Antrag an. Die Mitglieder des Gemeinderates wissen nicht und können nicht wissen, wie die Kreuzauer Bevölkerung in ihrer Gesamtheit über diesen Fragenkomplex denkt. Die dabei herausragende Frage ist, ob die Steuererhöhungen akzeptiert werden, wenn dafür das Leistungs angebot der Gemeinde erhalten bleibt, oder ob eher Leistungen reduziert werden sollten, dafür aber die Steuerlast erträglich bleibt. Eine ähnliche Ungewissheit besteht bei den Ratsmitgliedern, ob vom Bürger eher Steuerhöhungen oder die Erschließung anderer Ertragsquellen bevorzugt werden. Selbstverständlich ist es das Recht des Rates, auch ohne Befragung der Bürgerinnen und Bürger über diese Fragen zu entscheiden. Während jedoch die Mitglieder des Bundestages und der Länderparlamente bei wichtigen Entscheidungen regelmäßig mittels repräsentativen Umfragen über die Meinung der Bevölkerung informiert werden, wissen die Ratsmitglieder praktisch nicht, was die von ihnen vertretene Bürgerschaft über den zu entscheidenden Fragenkomplex denkt. Wir erhoffen uns von der Befragung neben der Beantwortung der oben aufgeführten Hauptfrage insbesondere Hinweise darauf, mit welchen Aufwandsblöcken bzw. Ertragsquellen sich der Sanierungs- und Entwicklungs ausschuss und dann der Rat ggf. vordringlich beschäftigen sollten. Die Entscheidungsträger wüssten z.B. möglicherweise dann auch, welche durch die Gemeinde erbrachten Dienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig sind, sodass eine Kürzung der damit verbundenen Aufwandsposition nicht weiter erwogen werden muss. Würde die Befragung unserem Antrag entsprechend durchgeführt, wäre es dem Rat nach wie vor unbenommen, seine diesbezüglichen Entscheidungen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, frei und unabhängig zu treffen. Die jeweilige Entscheidung wäre dann allerdings wesentlich besser fundiert, da sie in Kenntnis der Meinung der Bevölkerung erfolgen würde. Die Durchführung der Fragebogenaktion wäre zudem ein sinnvoller Beitrag, der allgemein zu beobachtenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. 2) Als Alternativen einer Bürgerbefragung bieten sich eine Vollerhebung oder die Entnahme einer Zufallsstichprobe an. Eine Vollerhebung, das heißt die systematische Befragung aller wahlberechtigten Kreuzauer Bürger, scheidet nach unserer Meinung wegen des hohen organisatorischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten aus. Stattdessen schlagen wir vor, eine hinreichend große Zufallsstichprobe zu entnehmen, die mit einer bestimmbaren, von der Größe der Stichprobe abhängenden mathematisch-statistischen Wahrscheinlichkeit ein relativ zuverlässiges Bild über die Meinung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger zu gestellten Fragen gibt. Als maximale Stichprobengröße erscheint die Befragung von 375 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern hinreichend. Sehr wichtig ist, dass die Auswahl der zu befragenden Bürgerinnen und Bürger nach dem Zufalisprinzip erfolgt. Dies dürfte kein Problem sein, da die Verwaltung über die Namen und Anschriften aller Bürger und Bürgerinnen verfügt. Die Namen ließen sich mittels EDV in numerischer oder alphabetischer Reihenfolge ordnen, sodass die Auswahl über einen kostenlos aus dem Internet verfügbaren Zufalisgenerator z.B. http : //www.ag itos. de/zufallsgenerator. html vorgenommen werden könnte. Dadurch hätte jede wahlberechtigte Bürgerin bzw. jeder Bürger die gleiche Chance, in die Befragung einbezogen zu werden. Im Begleitbrief zum Fragebogen wäre deutlich zu machen, dass der Fragebogen anonym zurückgesandt werden soll und dass die Anonymität auch bei der Auswertung unter allen Umständen gewährleistet ist. Dem Fragebogen sollte ein an den Bürgermeister adressierter und frankierter Rückbriefumschlag beigefügt werden. Kreuzau, den 23. Januar 2014 Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender) *Der beigefügte Fragenkatalog und Begleitbrief sind als Vorschläge zu verstehen. Erweiterungen, Kürzungen und Umformulierungen sind selbstverständlich möglich und sollten zwischen Verwaltung und Fraktionen (z.B. im Sanierungs- und Entwicklungsausschuss) abgestimmt werden. Entwurf Fragebogen Haushalt Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger, der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am beschlossen, für die Planungen des Haushalts der Gemeinde Kreuzau eine Befragung der Kreuzauer Bürger auf repräsentativer Basis durchzuführen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt 375 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Einwohnerverzeichnis des Einwohnermeldeamtes mit Hilfe eines Zufallsgenerators ausgewählt. Die Durchführung hat ergeben, dass auch Sie zu dem Kreis der zufällig ausgewählten Mitbürgerinnen und Mitbürger gehören. Da es um Fragen von Steuererhöhungen und/oder Ausgabenkürzungen bzw. der Erschließung neuer Einnahmequellen geht, die alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Sie betreffen können, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit zur Ausfüllung und Rücksendung des beigefügten Fragebogen nehmen könnten. Ihre Meinung wird ebenso, wie die der anderen für die Stichprobe zufällig ausgewählten Teilnehmer mittels eines statistischen Verfahrens auf alle 14.865 wahlberechtigten Einwohner der Großgemeinde Kreuzau hochgerechnet. Sie können bei diesem Verfahren absolut sicher sein, dass der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen vollkommen anonym in die Auswertung eingeht. Wenn Sie den beigefügten und bereits frankierten Rückumschlag benutzen, sind keinerlei Rückschlüsse möglich, wer sich wie zu den darin gestellten Fragen geäußert hat. Der Rat möchte durch diese Befragung erreichen, dass er sich bei seinen Entscheidungen möglichst nah an den Wünschen seiner Bürgerinnen und Bürger orientieren kann. Daher ist es so wichtig, dass auch Sie Ihre Meinung unbeeinflusst von parteipolitischen Überlegungen frei äußern und uns Ihre Rückantwort in dem beigefügten Freiumschlag möglichst bis zum zukommen lassen. Hierfür bereits heute herzlichen Dank Der Bürgermeister Worum geht es? Die Gemeinde Kreuzau muss für jedes Jahr einen Haushalt aufstellen, in dem alle geplanten Einnahmen und Ausgaben verbindlich festgeschrieben werden. Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass die Gemeinde einen langfristigen Plan, das sogenannte „Haushaltssicherungskonzept“ aufstellt, bei dem spätestens im Jahr 2021 die Ausgaben nicht mehr höher als die Einnahmen sein dürfen. In den vergangenen Jahren konnten die Ausgaben leider nie durch die Einnahmen gedeckt werden. In 2014 musste z. B. ein Fehlbetrag von über 3,7 Millionen Euro ausgewiesen werden. Dieses Ziel, in 2021 einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, kann logischerweise nur erreicht werden, wenn zukünftig entweder in kurzfristigen Abständen die gemeindlichen Steuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) erhöht oder die gemeindlichen Ausgaben drastisch gekürzt bzw. neue Einnahmequellen erschlossen werden. Natürlich kann alles in Kombination erfolgen (Steuern erhöhen, Ausgaben kürzen, neue Einnahmequellen erschließen). Es geht nicht, alles so zu lassen wie es ist. Eine Erhöhung der Grundsteuer B betrifft praktisch jeden. Sie belastet sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter, weil sie in der Regel mit den Mietnebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Ausgabenkürzungen können nur bei den sogenannten „freiwilligen Ausgaben“ oder eventuell bei den sogenannten „beinflussbaren Ausgaben“ vorgenommen werden. Ausgaben, zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, können natürlich nicht gekürzt werden. Mit der Beantwortung der folgenden Fragen würde der Rat von Ihnen für seine künftigen Entscheidungen wertvolle Hinweise erhalten, wie Sie zu den möglichen Steuererhöhungen stehen, ob Sie überhaupt Ausgabenkürzungen wollen, welche Kürzungen Sie befürworten, welche Kürzungen Ihnen gleichgültig sind und welche Kürzungen Sie unter keinen Umständen möchten. Die gleichen Fragen lassen sich auch für eventuelle neue Einnahmequellen der Gemeinde stellen. Kreuzen Sie bitte im Folgenden jeweils die Aussage an. der Sie am ehesten zustimmen: 1) Wie stehen Sie zu möglichen Erhöhungen der Grundsteuer B (derzeit 449%) in Abständen von jeweils zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte: A B Ich stimme Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte grundsätzlich zu Mir sind die Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte eher gleichgültig C Ich nehme die Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte hin, wenn es dafür keine Ausgabenkürzungen gibt D Ich will keine oder möglichst geringere Steuererhöhungen, lieber sollen dafür Ausgaben der Gemeinde gekürzt undloder neue Einnahmequellen erschlossen werden 2) Wie stehen Sie zu möglichen künftigen Ausgabenkürzungen der Gemeinde? (wichtig, wenn Sie oben bei der Frage zu den Steuererhöhungen „D“ angekreuzt haben): a) In jedem Jahr werden Zuschüsse an eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden für sportliche, kulturelle und soziale Zwecke in Höhe von insgesamt fast 800.000 Euro gezahlt. Wie stehen Sie zu einer pauschalen Kürzung für jeden der bisherigen Empfänger mit einem einheitlichen Prozentsatz? A Ich stimme den pauschalen Zuschusskürzungen grundsätzlich zu B Mir sind die pauschalen Zuschusskürzungen eher gleichgültig C Ich nehme die pauschalen Zuschusskürzungen hin, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen D Ich will unter keinen Umständen, dass die bisherigen Zuschüsse gekürzt werden b) Der Haushalt der Gemeinde wird jährlich mit rd. 400.000 Euro durch Sportjugendheime, Sport- und Trainingsplätze sowie sonstige Sporteinrichtungen belastet. Um Ausgaben zu reduzieren könnte überlegt werden, einige (wenig genutzte) Sportstätten aufzugeben und gemeinsame Nutzungen der verbliebenen Einrichtungen durch die Vereine zu erreichen. Wie stehen Sie dazu? A Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Sportstätten Ausgabenkürzungen zu erreichen grundsätzlich für sinnvoll B Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von Sportstätten eher gleichgültig C Ich wäre mit der Zusammenlegung von Sportstätten einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen D Ich bin dagegen, dass Sportstätten aufgegeben werden, sodass Vereine die verbliebenen Einrichtungen gemeinsam nutzen müssen c) Nach einem externen Prüfbericht besteht eine weitere Einsparmöglichkeit in der Zusammenlegung von Standorten der Feuerwehr. Teilweise liegen die 9 Feuerwehrhäuser räumlich dicht beieinander. Eine Zusammenlegung könnte neben einer Gebäudereduzierung eine Verringerung des Fahrzeugbestandes und gleichzeitig eine verbesserte Mindesteinsatzstärke der Löschgruppen nach sich ziehen. Dies käme lt. Prüfbericht den Belangen des Brandschutzbedarfsplanes entgegen. Was halten Sie davon? A Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Standorten der Feuerwehr Ausgabenkürzungen zu erreichen grundsätzlich für sinnvoll B Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von Standorten der Feuerwehr eher gleichgültig C Ich wäre mit der Zusammenlegung von Standorten der Feuerwehr einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen D Ich bin dagegen, dass Standorte der Feuerwehr zusammengelegt werden d) Es könnte überlegt werden, einzelne Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau im Wege der interkommunalen Kooperation mit entsprechenden Dienststellen von unmittelbaren Nachbargemeinden zusammenzulegen. Das könnte zu Ausgabenkürzungen, aber unter Umständen für die Bürgerinnen und Bürger auch zu längeren Behördenwegen führen. Wie stehen Sie dazu? A B C D Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden Ausgabenkürzungen zu erreichen, grundsätzlich für sinnvoll Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden eher gleichgültig Ich wäre mit der Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen Ich bin gegen die Zusammenlegung von Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden 3) Fragen zur möglichen Erschließung neuer Einnahmequellen (wichtig, wenn Sie bei den Fragen zu den Steuererhöhungen „D“ angekreuzt haben) a) Die Gemeinde Kreuzau stellt den Vereinen ihre Sportstätten bisher unentgeltlich zur Verfügung. Es wird überlegt, für ihre Benutzung künftig Gebühren zu erheben, wobei auf die besonderen Belange der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen durch Gebührennachlässe Rücksicht zu nehmen wäre. Was meinen Sie dazu? A Ich halte die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche grundsätzlich für sinnvoll B Mir ist die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche eher gleichgültig C D Ich wäre mit der Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen Ich bin gegen die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und Jugendliche b) Die Gemeinde Kreuzau erhebt bisher nur für einen kleinen Anteil ihrer PKW-Stellplätze Parkgebühren. Ein externer Prüfungsbericht schlägt eine Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze vor. Wie ist Ihre Meinung hierzu? A Ich halte die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau grundsätzlich für sinnvoll B Mir ist die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau eher gleichgültig C Ich wäre mit der Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen D Ich bin gegen die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in Kreuzau 4) Falls Sie selbst Anregungen haben, wie und wo die Gemeinde zur Vermeidung von Steuererhöhungen Ausgaben einsparen oder neue Einnahmequellen erschließen könnte, wäre hier Raum um Ihre Ideen zu formulieren. Der Gemeinderat ist Ihnen für jeden Hinweis dankbar! Vielen Dank für Ihre Hilfe!