Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
148 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.01.15, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
hnIo 4 u L- Or
51 G45
FDPFRAKTION
im Rat der
GEMEINDE KREUZAU
Antrag auf Durchführung einer Bürgerbefragung zum Thema künftiger
Steuererhöhungen und/oder Ausgabenkürzungen und/oder
Erschließung neuer Einnahmeguellen
Die FDP-Fraktion stellt zu einem neu in die Tagesordnung aufzunehmenden
Tagesordnungspunkt des Rates folgenden Antrag:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu
beauftragen, alsbald eine Befragung der Kreuzauer Bürgerinnen und
Bürger in Gestalt einer Zufallsstichprobe zur Gewinnung eines
Meinungsbildes der Bevölkerung über die weitere Gestaltung des
Haushaltssicherungskonzeptes durchzuführen und den Rat über die
Ergebnisse der Befragung zu unterrichten
Insgesamt sollten 375 wahlberechtigte Kreuzauer Bürgerinnen und
Bürger aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes mittels eines
Zufallsgenerators ausgewählt und in die Stichprobe einbezogen
werden
Die Befragung sollte mit Hilfe eines Fragebogens erfolgen, der
mindestens folgende Informationen enthalten sollte: Grund für die
Befragung, Zusammensetzung der Stichprobe, Darstellung der
anzukreuzenden Alternativen, Zusicherung der Anonymität.
Als Grundlage der Befragung sollte der beigefügte Fragebogenentwurf
mit dem Konzept eines Begleitbriefes dienen..*
Begründung:
1) Bekanntlich hat die Gemeinde ein Hauhaltssicherungskonzept aufzustellen,
das aufzeigt, auf welchem Wege das spätestens für 2021 zwingend vorge
gebene Ziel eines ausgeglichenen Haushalts erreicht wird. Aus dem im
Zusammenhang mit dem Haushalt 2015 vorgelegten Haushaltssicherungs
konzeptes ist ersichtlich, dass neben anderen Maßnahmen bis 2021 und auch
noch für die Jahre danach Steuererhöhungen in erheblichem Umfang
vorgesehen sind.
Im neugegründeten Sanierungs- und Entwicklungsausschuss scheint Konsens
darüber zu bestehen, dass Steuererhöhungen stets nur das allerletzte Mittel
sein dürfen um den Haushaltsausgleich zu bewirken. Vorher sollten systema
tisch und kontinuierlich alle von der Gemeinde beeinflussbaren Aufwendungen
auf ihre Reduktionsmöglichkeiten und bisher noch nicht erschlossene
Ertragsquellen auf ihre Realisierbarkeit überprüft werden.
Während einige Aufwandsblöcke (z.B. interne Arbeitsabläufe in der Verwaltung)
kaum oder allenfalls geringe Außenwirkung entfalten, gibt es aus Sicht der
Gemeinde Aufwandspositionen, die mit Leistungen für die Bürgerinnen und
Bürger verbunden sind. Sollen diese Leistungen eingeschränkt werden, stehen
die Bürgerinnen und Bürger vor dem Problem, dass sie entweder von den
Einschränkungen als eventuelle Nutzer betroffen wären oder aber die
Steuererhöhungen in voller Höhe hinnehmen müssten.
An dieser Stelle setzt unser Antrag an. Die Mitglieder des Gemeinderates
wissen nicht und können nicht wissen, wie die Kreuzauer Bevölkerung in ihrer
Gesamtheit über diesen Fragenkomplex denkt. Die dabei herausragende Frage
ist, ob die Steuererhöhungen akzeptiert werden, wenn dafür das Leistungs
angebot der Gemeinde erhalten bleibt, oder ob eher Leistungen reduziert
werden sollten, dafür aber die Steuerlast erträglich bleibt. Eine ähnliche
Ungewissheit besteht bei den Ratsmitgliedern, ob vom Bürger eher
Steuerhöhungen oder die Erschließung anderer Ertragsquellen bevorzugt
werden.
Selbstverständlich ist es das Recht des Rates, auch ohne Befragung der
Bürgerinnen und Bürger über diese Fragen zu entscheiden. Während jedoch die
Mitglieder des Bundestages und der Länderparlamente bei wichtigen
Entscheidungen regelmäßig mittels repräsentativen Umfragen über die
Meinung der Bevölkerung informiert werden, wissen die Ratsmitglieder
praktisch nicht, was die von ihnen vertretene Bürgerschaft über den zu
entscheidenden Fragenkomplex denkt.
Wir erhoffen uns von der Befragung neben der Beantwortung der oben
aufgeführten Hauptfrage insbesondere Hinweise darauf, mit welchen
Aufwandsblöcken bzw. Ertragsquellen sich der Sanierungs- und Entwicklungs
ausschuss und dann der Rat ggf. vordringlich beschäftigen sollten. Die
Entscheidungsträger wüssten z.B. möglicherweise dann auch, welche durch
die Gemeinde erbrachten Dienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern
besonders wichtig sind, sodass eine Kürzung der damit verbundenen
Aufwandsposition nicht weiter erwogen werden muss.
Würde die Befragung unserem Antrag entsprechend durchgeführt, wäre es
dem Rat nach wie vor unbenommen, seine diesbezüglichen Entscheidungen,
den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, frei und unabhängig zu treffen. Die
jeweilige Entscheidung wäre dann allerdings wesentlich besser fundiert, da sie
in Kenntnis der Meinung der Bevölkerung erfolgen würde.
Die Durchführung der Fragebogenaktion wäre zudem ein sinnvoller Beitrag, der
allgemein zu beobachtenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
2) Als Alternativen einer Bürgerbefragung bieten sich eine Vollerhebung oder
die Entnahme einer Zufallsstichprobe an.
Eine Vollerhebung, das heißt die systematische Befragung aller
wahlberechtigten Kreuzauer Bürger, scheidet nach unserer Meinung wegen des
hohen organisatorischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten aus.
Stattdessen schlagen wir vor, eine hinreichend große Zufallsstichprobe zu
entnehmen, die mit einer bestimmbaren, von der Größe der Stichprobe
abhängenden mathematisch-statistischen Wahrscheinlichkeit ein relativ
zuverlässiges Bild über die Meinung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger zu
gestellten Fragen gibt.
Als maximale Stichprobengröße erscheint die Befragung von 375
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern hinreichend.
Sehr wichtig ist, dass die Auswahl der zu befragenden Bürgerinnen und Bürger
nach dem Zufalisprinzip erfolgt. Dies dürfte kein Problem sein, da die
Verwaltung über die Namen und Anschriften aller Bürger und Bürgerinnen
verfügt. Die Namen ließen sich mittels EDV in numerischer oder alphabetischer
Reihenfolge ordnen, sodass die Auswahl über einen kostenlos aus dem Internet
verfügbaren Zufalisgenerator z.B.
http : //www.ag itos. de/zufallsgenerator. html
vorgenommen werden könnte. Dadurch hätte jede wahlberechtigte Bürgerin
bzw. jeder Bürger die gleiche Chance, in die Befragung einbezogen zu werden.
Im Begleitbrief zum Fragebogen wäre deutlich zu machen, dass der
Fragebogen anonym zurückgesandt werden soll und dass die Anonymität auch
bei der Auswertung unter allen Umständen gewährleistet ist. Dem Fragebogen
sollte ein an den Bürgermeister adressierter und frankierter Rückbriefumschlag
beigefügt werden.
Kreuzau, den 23. Januar 2014
Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)
*Der beigefügte Fragenkatalog und Begleitbrief sind als Vorschläge zu
verstehen. Erweiterungen, Kürzungen und Umformulierungen sind
selbstverständlich möglich und sollten zwischen Verwaltung und Fraktionen
(z.B. im Sanierungs- und Entwicklungsausschuss) abgestimmt werden.
Entwurf Fragebogen Haushalt
Sehr geehrte Mitbürgerin,
sehr geehrter Mitbürger,
der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am
beschlossen, für die Planungen
des Haushalts der Gemeinde Kreuzau eine Befragung der Kreuzauer Bürger
auf repräsentativer Basis durchzuführen.
Zu diesem Zweck wurden insgesamt 375 wahlberechtigte Bürgerinnen und
Bürger aus dem Einwohnerverzeichnis des Einwohnermeldeamtes mit Hilfe
eines Zufallsgenerators ausgewählt. Die Durchführung hat ergeben, dass auch
Sie zu dem Kreis der zufällig ausgewählten Mitbürgerinnen und Mitbürger
gehören.
Da es um Fragen von Steuererhöhungen und/oder Ausgabenkürzungen bzw.
der Erschließung neuer Einnahmequellen geht, die alle Bürgerinnen und
Bürger, also auch Sie betreffen können, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn
Sie sich ein paar Minuten Zeit zur Ausfüllung und Rücksendung des
beigefügten Fragebogen nehmen könnten. Ihre Meinung wird ebenso, wie die
der anderen für die Stichprobe zufällig ausgewählten Teilnehmer mittels eines
statistischen Verfahrens auf alle 14.865 wahlberechtigten Einwohner der
Großgemeinde Kreuzau hochgerechnet.
Sie können bei diesem Verfahren absolut sicher sein, dass der von Ihnen
ausgefüllte Fragebogen vollkommen anonym in die Auswertung eingeht.
Wenn Sie den beigefügten und bereits frankierten Rückumschlag benutzen,
sind keinerlei Rückschlüsse möglich, wer sich wie zu den darin gestellten
Fragen geäußert hat.
Der Rat möchte durch diese Befragung erreichen, dass er sich bei seinen
Entscheidungen möglichst nah an den Wünschen seiner Bürgerinnen und
Bürger orientieren kann. Daher ist es so wichtig, dass auch Sie Ihre Meinung
unbeeinflusst von parteipolitischen Überlegungen frei äußern und uns Ihre
Rückantwort in dem beigefügten Freiumschlag möglichst bis zum
zukommen lassen.
Hierfür bereits heute herzlichen Dank
Der Bürgermeister
Worum geht es?
Die Gemeinde Kreuzau muss für jedes Jahr einen Haushalt aufstellen, in
dem alle geplanten Einnahmen und Ausgaben verbindlich
festgeschrieben werden.
Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass die Gemeinde einen
langfristigen Plan, das sogenannte „Haushaltssicherungskonzept“
aufstellt, bei dem spätestens im Jahr 2021 die Ausgaben nicht mehr
höher als die Einnahmen sein dürfen. In den vergangenen Jahren
konnten die Ausgaben leider nie durch die Einnahmen gedeckt werden.
In 2014 musste z. B. ein Fehlbetrag von über 3,7 Millionen Euro
ausgewiesen werden.
Dieses Ziel, in 2021 einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, kann
logischerweise nur erreicht werden, wenn zukünftig entweder in
kurzfristigen Abständen die gemeindlichen Steuern (Grundsteuer und
Gewerbesteuer) erhöht oder die gemeindlichen Ausgaben drastisch
gekürzt bzw. neue Einnahmequellen erschlossen werden. Natürlich
kann alles in Kombination erfolgen (Steuern erhöhen, Ausgaben kürzen,
neue Einnahmequellen erschließen). Es geht nicht, alles so zu lassen
wie es ist.
Eine Erhöhung der Grundsteuer B betrifft praktisch jeden. Sie
belastet sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter, weil sie in der Regel
mit den Mietnebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Ausgabenkürzungen können nur bei den sogenannten „freiwilligen
Ausgaben“ oder eventuell bei den sogenannten „beinflussbaren
Ausgaben“ vorgenommen werden. Ausgaben, zu denen die Gemeinde
gesetzlich verpflichtet ist, können natürlich nicht gekürzt werden.
Mit der Beantwortung der folgenden Fragen würde der Rat von Ihnen für
seine künftigen Entscheidungen wertvolle Hinweise erhalten, wie Sie
zu den möglichen Steuererhöhungen stehen, ob Sie überhaupt
Ausgabenkürzungen wollen, welche Kürzungen Sie befürworten,
welche Kürzungen Ihnen gleichgültig sind und welche Kürzungen
Sie unter keinen Umständen möchten. Die gleichen Fragen lassen
sich auch für eventuelle neue Einnahmequellen der Gemeinde
stellen.
Kreuzen Sie bitte im Folgenden jeweils die Aussage an. der Sie am
ehesten zustimmen:
1) Wie stehen Sie zu möglichen Erhöhungen der Grundsteuer B
(derzeit 449%) in Abständen von jeweils zwei Jahren um jeweils 20
Prozentpunkte:
A
B
Ich stimme Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von
zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte grundsätzlich zu
Mir sind die Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen von
zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte eher gleichgültig
C
Ich nehme die Erhöhungen der Grundsteuer B in Abständen
von zwei Jahren um jeweils 20 Prozentpunkte hin, wenn es
dafür keine Ausgabenkürzungen gibt
D
Ich will keine oder möglichst geringere Steuererhöhungen,
lieber sollen dafür Ausgaben der Gemeinde gekürzt
undloder neue Einnahmequellen erschlossen werden
2)
Wie stehen Sie zu möglichen künftigen Ausgabenkürzungen der
Gemeinde? (wichtig, wenn Sie oben bei der Frage zu den
Steuererhöhungen „D“ angekreuzt haben):
a) In jedem Jahr werden Zuschüsse an eine Vielzahl von Vereinen und
Verbänden für sportliche, kulturelle und soziale Zwecke in Höhe von
insgesamt fast 800.000 Euro gezahlt. Wie stehen Sie zu einer
pauschalen Kürzung für jeden der bisherigen Empfänger mit einem
einheitlichen Prozentsatz?
A
Ich stimme den pauschalen Zuschusskürzungen grundsätzlich
zu
B
Mir sind die pauschalen Zuschusskürzungen eher gleichgültig
C
Ich nehme die pauschalen Zuschusskürzungen hin, wenn
dafür die Steuerhöhungen geringer ausfallen
D
Ich will unter keinen Umständen, dass die bisherigen
Zuschüsse gekürzt werden
b) Der Haushalt der Gemeinde wird jährlich mit rd. 400.000 Euro durch
Sportjugendheime, Sport- und Trainingsplätze sowie sonstige
Sporteinrichtungen belastet. Um Ausgaben zu reduzieren könnte
überlegt werden, einige (wenig genutzte) Sportstätten aufzugeben und
gemeinsame Nutzungen der verbliebenen Einrichtungen durch die
Vereine zu erreichen. Wie stehen Sie dazu?
A
Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Sportstätten
Ausgabenkürzungen zu erreichen grundsätzlich für sinnvoll
B
Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von
Sportstätten eher gleichgültig
C
Ich wäre mit der Zusammenlegung von Sportstätten
einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer
ausfallen
D
Ich bin dagegen, dass Sportstätten aufgegeben werden, sodass
Vereine die verbliebenen Einrichtungen gemeinsam nutzen
müssen
c) Nach einem externen Prüfbericht besteht eine weitere
Einsparmöglichkeit in der Zusammenlegung von Standorten der
Feuerwehr. Teilweise liegen die 9 Feuerwehrhäuser räumlich dicht
beieinander. Eine Zusammenlegung könnte neben einer
Gebäudereduzierung eine Verringerung des Fahrzeugbestandes und
gleichzeitig eine verbesserte Mindesteinsatzstärke der Löschgruppen
nach sich ziehen. Dies käme lt. Prüfbericht den Belangen des
Brandschutzbedarfsplanes entgegen. Was halten Sie davon?
A
Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Standorten der
Feuerwehr Ausgabenkürzungen zu erreichen grundsätzlich für
sinnvoll
B
Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von
Standorten der Feuerwehr eher gleichgültig
C
Ich wäre mit der Zusammenlegung von Standorten der Feuerwehr
einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen geringer
ausfallen
D
Ich bin dagegen, dass Standorte der Feuerwehr zusammengelegt
werden
d) Es könnte überlegt werden, einzelne Dienststellen der
Gemeindeverwaltung Kreuzau im Wege der interkommunalen
Kooperation mit entsprechenden Dienststellen von unmittelbaren
Nachbargemeinden zusammenzulegen. Das könnte zu
Ausgabenkürzungen, aber unter Umständen für die Bürgerinnen und
Bürger auch zu längeren Behördenwegen führen. Wie stehen Sie dazu?
A
B
C
D
Ich halte die Idee, durch Zusammenlegung von Dienststellen
der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden
Dienststellen von Nachbargemeinden Ausgabenkürzungen zu
erreichen, grundsätzlich für sinnvoll
Mir sind Ausgabenkürzungen durch Zusammenlegung von
Dienststellen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit
entsprechenden Dienststellen von Nachbargemeinden eher
gleichgültig
Ich wäre mit der Zusammenlegung von Dienststellen der
Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen
von Nachbargemeinden einverstanden, wenn dafür die
Steuerhöhungen geringer ausfallen
Ich bin gegen die Zusammenlegung von Dienststellen der
Gemeindeverwaltung Kreuzau mit entsprechenden Dienststellen
von Nachbargemeinden
3) Fragen zur möglichen Erschließung neuer Einnahmequellen
(wichtig, wenn Sie bei den Fragen zu den Steuererhöhungen „D“
angekreuzt haben)
a) Die Gemeinde Kreuzau stellt den Vereinen ihre Sportstätten bisher
unentgeltlich zur Verfügung. Es wird überlegt, für ihre Benutzung
künftig Gebühren zu erheben, wobei auf die besonderen Belange der
Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen durch Gebührennachlässe
Rücksicht zu nehmen wäre. Was meinen Sie dazu?
A
Ich halte die Einführung von Nutzungsentgelten für die
Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder
und Jugendliche grundsätzlich für sinnvoll
B
Mir ist die Einführung von Nutzungsentgelten für die Nutzung
von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder und
Jugendliche eher gleichgültig
C
D
Ich wäre mit der Einführung von Nutzungsentgelten für die
Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder
und Jugendliche einverstanden, wenn dafür die
Steuerhöhungen geringer ausfallen
Ich bin gegen die Einführung von Nutzungsentgelten für die
Nutzung von Sportstätten mit Gebührennachlässen für Kinder
und Jugendliche
b) Die Gemeinde Kreuzau erhebt bisher nur für einen kleinen Anteil ihrer
PKW-Stellplätze Parkgebühren. Ein externer Prüfungsbericht schlägt
eine Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze vor. Wie ist Ihre
Meinung hierzu?
A
Ich halte die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in
Kreuzau grundsätzlich für sinnvoll
B
Mir ist die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze in
Kreuzau eher gleichgültig
C
Ich wäre mit der Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze
in Kreuzau einverstanden, wenn dafür die Steuerhöhungen
geringer ausfallen
D
Ich bin gegen die Ausweitung der gebührenpflichtigen
Parkplätze in Kreuzau
4) Falls Sie selbst Anregungen haben, wie und wo die Gemeinde zur
Vermeidung von Steuererhöhungen Ausgaben einsparen oder neue
Einnahmequellen erschließen könnte, wäre hier Raum um Ihre Ideen zu
formulieren. Der Gemeinderat ist Ihnen für jeden Hinweis dankbar!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!