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Allgemeine Vorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
23.01.15, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung)

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Inhalt der Datei

Anlage zur VL-Nr. 4/2015 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 24.02.2015 Aufgrund des § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. 2006 S. 516), geändert durch das Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013 in der derzeit geltenden Fassung, wird für die Gemeinde Kreuzau verordnet: §1 1. Aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 19.04.2015, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. 2. Aus Anlass des Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 28.06.2015, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. 3. Aus Anlass des Ortsfestes dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 06.09.2015, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. 4. Aus Anlass des Adventsmarktes dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 29.11.2015, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. §2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten Verkaufsstellen offen hält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und am 30.11.2015 außer Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit veröffentlicht: Kreuzau, den …………………….. Gemeinde Kreuzau als örtliche Ordnungsbehörde Der Bürgermeister - Ingo Eßer - H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 3 (Wifö)\80.10-Märkte-Verkaufsoffene Sonntage\2015\2015-02-24-Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten.docx