Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
18.12.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger
BE: Frau Kupferschläger
Kreuzau, 17.12.2014
Vorlagen-Nr.: 60/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
19.03.2015
14.04.2015
28.04.2015
Abschaffung des Familienpasses der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Im Jahr 1991 wurde durch Beschluss des Rates ein Familienpass für Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Kreuzau eingeführt, der nach unterschiedlichen sozialen Kriterien vergeben wird.
Inhaber dieses Familienpasses waren im Wesentlichen berechtigt, Geldwertkarten des TROPICFreizeitbades zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Weitere Vergünstigungen gab es sowohl
im gemeindlichen Bereich als auch im Vereinsleben. Hierzu ist insbesondere die Musikschule zu
nennen.
Mit Einführung des Familienpasses wurden alle Familien angeschrieben, um sie auf die
Familienkarte aufmerksam zu machen. Es wurden bisher 108 Familienpässe ausgestellt, wobei
viele der Pässe nur einmalig ausgestellt (Gültigkeit 2 Jahre) und keine Verlängerungen mehr
beantragt wurden. Im Jahr 1995 waren noch 44 Ausweise gültig.
Mit dem Verkauf des TROPIC-Freizeitbades im Jahre 2000 an eine private Betreibergesellschaft
fiel eine der wesentlichsten Vergünstigungen der Familienkarte, nämlich der verbilligte Eintritt im
gemeindeeigenen Freizeitbad, weg.
Die Musikschule Kreuzau weist bis heute immer wieder darauf hin, dass mit der Familienkarte der
monatliche Beitrag der Musikschule reduziert werde und ein Antrag bei der Gemeinde gestellt
werden könne. Andere Vergünstigungen wurden mit der Zeit nicht mehr nachgefragt.
Seit dem Jahr 2001 wurden jährlich noch max. vier Familienkarten mit einer Gültigkeit von 2
Jahren ausgestellt, die meisten davon wurden mangels Antrag nicht mehr verlängert.
Im Jahr 2012 gab es noch drei, aktuell ist es noch eine einzige gültige Familienkarte.
Mit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2011 stehen Familien (bzw. deren
Kindern), die leistungsberechtigt sind (z.B. SGB II – Arbeitslosengeld II, SGB XII – Sozialhilfe,
Wohngeld oder Kinderzuschlag), u.a. bis zu 10 € monatlich zur Verfügung, damit sie beim Fußball
oder im Chor mitmachen können. Auch die Musikschule wird mit diesem Betrag gefördert.
Es kann also festgestellt werden, dass der Familienpass grundsätzlich kaum noch nachgefragt
und es sich außerdem um eine Art Doppelförderung handelt. Insofern schlägt die Verwaltung vor,
den Familienpass abzuschaffen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Familienpass der Gemeinde Kreuzau wird mangels Nachfrage mit sofortiger Wirkung
abgeschafft. Der letzte noch gültige Familienpass wird nach Ablauf (31.12.15) nicht mehr
verlängert.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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