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Allgemeine Vorlage (Abschaffung des Familienpasses der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
18.12.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abschaffung des Familienpasses der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Abschaffung des Familienpasses der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger BE: Frau Kupferschläger Kreuzau, 17.12.2014 Vorlagen-Nr.: 60/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel Haupt- und Finanzausschuss Rat 19.03.2015 14.04.2015 28.04.2015 Abschaffung des Familienpasses der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Im Jahr 1991 wurde durch Beschluss des Rates ein Familienpass für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuzau eingeführt, der nach unterschiedlichen sozialen Kriterien vergeben wird. Inhaber dieses Familienpasses waren im Wesentlichen berechtigt, Geldwertkarten des TROPICFreizeitbades zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Weitere Vergünstigungen gab es sowohl im gemeindlichen Bereich als auch im Vereinsleben. Hierzu ist insbesondere die Musikschule zu nennen. Mit Einführung des Familienpasses wurden alle Familien angeschrieben, um sie auf die Familienkarte aufmerksam zu machen. Es wurden bisher 108 Familienpässe ausgestellt, wobei viele der Pässe nur einmalig ausgestellt (Gültigkeit 2 Jahre) und keine Verlängerungen mehr beantragt wurden. Im Jahr 1995 waren noch 44 Ausweise gültig. Mit dem Verkauf des TROPIC-Freizeitbades im Jahre 2000 an eine private Betreibergesellschaft fiel eine der wesentlichsten Vergünstigungen der Familienkarte, nämlich der verbilligte Eintritt im gemeindeeigenen Freizeitbad, weg. Die Musikschule Kreuzau weist bis heute immer wieder darauf hin, dass mit der Familienkarte der monatliche Beitrag der Musikschule reduziert werde und ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden könne. Andere Vergünstigungen wurden mit der Zeit nicht mehr nachgefragt. Seit dem Jahr 2001 wurden jährlich noch max. vier Familienkarten mit einer Gültigkeit von 2 Jahren ausgestellt, die meisten davon wurden mangels Antrag nicht mehr verlängert. Im Jahr 2012 gab es noch drei, aktuell ist es noch eine einzige gültige Familienkarte. Mit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2011 stehen Familien (bzw. deren Kindern), die leistungsberechtigt sind (z.B. SGB II – Arbeitslosengeld II, SGB XII – Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag), u.a. bis zu 10 € monatlich zur Verfügung, damit sie beim Fußball oder im Chor mitmachen können. Auch die Musikschule wird mit diesem Betrag gefördert. Es kann also festgestellt werden, dass der Familienpass grundsätzlich kaum noch nachgefragt und es sich außerdem um eine Art Doppelförderung handelt. Insofern schlägt die Verwaltung vor, den Familienpass abzuschaffen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Der Familienpass der Gemeinde Kreuzau wird mangels Nachfrage mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Der letzte noch gültige Familienpass wird nach Ablauf (31.12.15) nicht mehr verlängert. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-