Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /652-12
Kreuzau, 04. August 1998
Vorlagen-Nr.
87/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
10.11.1998
25.11.1998
TOP: Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung
I. Sach- und Rechtslage:
Die Kanalbenutzungsgebühren sind jährlich neu zu kalkulieren und insbesondere bei erforderlichen Erhöhungen vom
Rat zu bestätigen. Die Gebühr beträgt seit dem 01.01.1994 4,55 DM/cbm.
Die Kanalbenutzungsgebührenkalkulation für das Jahr 1999 wurde inzwischen erstellt und ist als Anlage beigefügt. Aus
den Unterlagen wollen Sie ersehen, dass grundsätzlich eine Gebührenerhöhung erforderlich wäre, und zwar um
insgesamt 0,98 DM/cbm. Ich schlage Ihnen jedoch vor, auf eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau zu verzichten, somit die bisherigen Gebührensätze beizubehalten und das
entstehende Defizit in Höhe von 764.229,75 DM durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage zu decken.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der zu deckende Aufwand beläuft sich insgesamt auf 4.356.529,75 DM. Der erforderliche Haushaltsausgleich wird wie
folgt erreicht:
Gebührenaufkommen Schmutzwasser:
Gebührenaufkommen Regenwasser:
Rücklagenentnahme:
3.216.000,00 DM
376.300,00 DM
764.229,75 DM
III. Beschlußvorschlag:
1.
Die vorliegende Kanalbenutzungsgebührenkalkulation zum 01.01.1999 wird bestätigt.
2.
Auf eine Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren zum 01.01.1999 wird verzichtet.
3.
Zur Erzielung des erforderlichen Ausgleiches erfolgt eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 764.229,75 DM.
Der Gemeindedirektor
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
2