Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
17.09.14, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
kg..
1
Die Bezirksregierung
Köln
Köln, den 03.02.2014
Aktenzeichen
EMEiNDEKREUZAU
1
An den Burgermeister
der Gemeinde Kreuzau
Postfach 11 28
52368 Kreuzau
05.Feb.2014
‚•
J.
/
Zahlungsmittellunq
Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz FIÜAG
für das Jahr 2014
-
-
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den Gemeinden im Haush
altsjahr 2014 für
die Erfüllung der Aufgabe “Aufnahme und Unterbringung“ des vom
2 Flüchtlings
aufnahmegesetz (FIÜAG) erfassten Personenkreises eine pauschale§
Landeszuwei
sung in Höhe von 91,13 Mio. Euro.
Pro Quartal werden den Gemeinden rund 22,78 Mio. Euro zugew
iesen. Die Haus
haltsmittel werden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel
4 Abs. 1 Satz 3
(
FIüAG) auf die Gemeinden verteilt.
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Landeszuweisung an Gemeinden zur anteiligen Erstattung der Mehra
usgaben
aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012
Mit Datum vom 27.11.2013 hat das Parlament beschlossen, auf
Grund der Auswir
kungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18.07.2012 bezügl
ich der Erhö
hung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG den Kommunen eine
pauschale Son
derzahlung gern. § 4b FIÜAG in Höhe von insgesamt 20,405 Mb.
Euro für das Haus
haltsjahr 2014 zur Verfügung zu stellen. Pro Quartal werden den
Gemeinden rund
5,101 Mb. Euro zugewiesen.
Das Haushaltsgesetz 2014 wurde am 30.12.2013 veröffentlicht.
Die Haushaltsmittel werden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel
Satz 3 FIÜAG) auf die Gemeinden verteilt.
Für Ihre Gemeinde gilt gern.
§ 3 Abs.
ein Zuweisungsschlüssel von:
(
4 Abs. 1
1 FIÜAG
0,101013564862
358028
*
Die Landeszuweisung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz FIÜAG für Ihre Gemeinde
-
beträgt für das Jahr 2014:
92 054 EUR
Der auszuzahlende Betrag wird am 01.03., 01.06., 01.09. in drei gleichen Raten in
Höhe von jeweils 23 014 EUR sowie am 01.12.2014 mit einer Rate in Höhe von
23 012 EUR gezahlt.
Die pauschale Sonderzahlung nach
nahmegesetz
-
§ 4b Flüchtlingsauf
FIÜAG (AsylbLG) für Ihre Gemeinde be
trägt für das Jahr 2014:
20 612 EUR
Der auszuzahlende Betrag wird am 01.03., 01.06., 01.09. Und 01 .12.2014 in vier.
gleichen Raten in Höhe von jeweils 5 153 EUR gezahlt.
Der Gesamtbetrag wird am 01.03., 01.06., 01.09. in drei gleichen Raten in Höhe von
jeweils 28 167 EUR sowie am 01 .1 2.2014 mit einer Rate in Höhe von 28 165 EUR
durch die Landeshauptkasse überwiesen.
Maschinell erstellte Mitteilung; ohne Unterschrift gültig
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