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Mitteilung (Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung Köln)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
17.09.14, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Mitteilung (Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung Köln) Mitteilung (Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung Köln)

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Inhalt der Datei

kg.. 1 Die Bezirksregierung Köln Köln, den 03.02.2014 Aktenzeichen EMEiNDEKREUZAU 1 An den Burgermeister der Gemeinde Kreuzau Postfach 11 28 52368 Kreuzau 05.Feb.2014 ‚• J. / Zahlungsmittellunq Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz FIÜAG für das Jahr 2014 - - Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den Gemeinden im Haush altsjahr 2014 für die Erfüllung der Aufgabe “Aufnahme und Unterbringung“ des vom 2 Flüchtlings aufnahmegesetz (FIÜAG) erfassten Personenkreises eine pauschale§ Landeszuwei sung in Höhe von 91,13 Mio. Euro. Pro Quartal werden den Gemeinden rund 22,78 Mio. Euro zugew iesen. Die Haus haltsmittel werden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel 4 Abs. 1 Satz 3 ( FIüAG) auf die Gemeinden verteilt. Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Landeszuweisung an Gemeinden zur anteiligen Erstattung der Mehra usgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 Mit Datum vom 27.11.2013 hat das Parlament beschlossen, auf Grund der Auswir kungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18.07.2012 bezügl ich der Erhö hung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG den Kommunen eine pauschale Son derzahlung gern. § 4b FIÜAG in Höhe von insgesamt 20,405 Mb. Euro für das Haus haltsjahr 2014 zur Verfügung zu stellen. Pro Quartal werden den Gemeinden rund 5,101 Mb. Euro zugewiesen. Das Haushaltsgesetz 2014 wurde am 30.12.2013 veröffentlicht. Die Haushaltsmittel werden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel Satz 3 FIÜAG) auf die Gemeinden verteilt. Für Ihre Gemeinde gilt gern. § 3 Abs. ein Zuweisungsschlüssel von: ( 4 Abs. 1 1 FIÜAG 0,101013564862 358028 * Die Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz FIÜAG für Ihre Gemeinde - beträgt für das Jahr 2014: 92 054 EUR Der auszuzahlende Betrag wird am 01.03., 01.06., 01.09. in drei gleichen Raten in Höhe von jeweils 23 014 EUR sowie am 01.12.2014 mit einer Rate in Höhe von 23 012 EUR gezahlt. Die pauschale Sonderzahlung nach nahmegesetz - § 4b Flüchtlingsauf FIÜAG (AsylbLG) für Ihre Gemeinde be trägt für das Jahr 2014: 20 612 EUR Der auszuzahlende Betrag wird am 01.03., 01.06., 01.09. Und 01 .12.2014 in vier. gleichen Raten in Höhe von jeweils 5 153 EUR gezahlt. Der Gesamtbetrag wird am 01.03., 01.06., 01.09. in drei gleichen Raten in Höhe von jeweils 28 167 EUR sowie am 01 .1 2.2014 mit einer Rate in Höhe von 28 165 EUR durch die Landeshauptkasse überwiesen. Maschinell erstellte Mitteilung; ohne Unterschrift gültig .‚ / A ) — ‘) / 21 ‘1 ( zC 358028