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Allgemeine Vorlage (9. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Ecke Andreasstraße/Marienstraße"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (9. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Ecke Andreasstraße/Marienstraße";
hier:	Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (9. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Ecke Andreasstraße/Marienstraße";
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00/F 2 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 114/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.11.2000 05.12.2000 19.12.2000 TOP: 9. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Ecke Andreasstraße/Marienstraße“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. 12. 2000 die 9. Änderung - vereinfachte Änderung - des o. a. Bebauungsplanes gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschließen. Ich verweise hierzu auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 113/00 vom heutigen Tage. Da von der Planänderung weder öffentliche noch private Belange berührt sind, schlage ich Ihnen zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen vor, in der gleichen Sitzung bereits den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Kreis Düren wird sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten übernehmen. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Die 9. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ III. Beschlussvorschlag: „1. Die 9. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. 2. Die maximale Firsthöhe wird auf . . . m festgelegt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 2