Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00/F 2
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
114/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.11.2000
05.12.2000
19.12.2000
TOP: 9. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Ecke
Andreasstraße/Marienstraße“;
hier:
Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. 12. 2000 die 9. Änderung - vereinfachte
Änderung - des o. a. Bebauungsplanes gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschließen.
Ich verweise hierzu auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 113/00 vom heutigen Tage.
Da von der Planänderung weder öffentliche noch private Belange berührt sind, schlage ich Ihnen zur Vermeidung
zeitlicher Verzögerungen vor, in der gleichen Sitzung bereits den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Kreis Düren wird sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten übernehmen.
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„Die 9. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim,
Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen
Begründung beschlossen.“
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die 9. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim,
Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen
Begründung beschlossen.
2. Die maximale Firsthöhe wird auf . . . m festgelegt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
2