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Allgemeine Vorlage (Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2006) Allgemeine Vorlage (Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2006)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 12.10.2005 Vorlagen-Nr.: 76/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 26.10.2005 TOP: Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2006 I. Sach- und Rechtslage: Seit dem Jahr 2003 werden die Schulleitungen gebeten, ihre Etatwünsche für das jeweils kommende Jahr noch vor Beginn der Sommerferien zu melden was vor dem Hintergrund geschieht, dass sich der Schulausschuss, insbesondere hinsichtlich der schulfachlichen bzw. schulspezifischen Erfordernisse der jeweiligen Anmeldungen, dann rechtzeitig mit diesen Anträgen befassen kann. Dies hat sich als sehr vorteilhaft erwiesen, sodass auch für das kommende Jahr 2006 in diesem Sinne verfahren worden ist. Die Schreiben der einzelnen Schulen für das Haushaltsjahr 2006 sind dieser Vorlage als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt und enthalten sowohl Anträge bzw. Anregungen über bauliche Unterhaltungsmaßnahmen als auch, und dies ist der Hauptinhalt für den Schulausschuss, über die Ausstattung der Schulen mit neuen Einrichtungsgegenständen und Geräten. Hinsichtlich der Anmeldungen bzw. Wünschen der Schulen zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Geräten ist, basierend auf den Anträgen der Schulen, eine entsprechende Aufstellung erarbeitet worden (Anlage 1). Wie bereits in den Vorjahren, werden auch diesmal seitens der Verwaltung entsprechende Bewertungen zum Erfordernis bzw. zur Dringlichkeit gegeben, die in dieser Anlage auch im Einzelnen, und zwar in der 5. Spalte, aufgeführt sind und im „Anhang“ dementsprechend erläutert werden. Hierauf wird insoweit verwiesen. Ergänzend zu den innerhalb der Anlage 1 durch die Verwaltung angegebenen Bewertungen, wird noch darauf hingewiesen, dass hierbei auch Wünsche enthalten sind, deren Erledigung im Grundsatz befürwortet wird, die teilweise aber aus den für die einzelnen Schulen in den jeweiligen Haushaltsplan in üblicher Höhe einzubringenden Mittel abgedeckt werden können. Dies betrifft z.B. die Anschaffungen im Rahmen des sog. „Medienkonzeptes“, wozu ab dem Haushaltsjahr 2005 gesonderte und nach Meinung der Verwaltung auch ausreichende Mittel bereitgestellt werden. Die gleiche Aussage trifft auch für diverse Anschaffungen zu, die im Zusammenhang mit der Einführung der „flexiblen Schuleingangsphase“ zu sehen sind und wozu bereits im letzten Jahr im Hinblick auf die Notwendigkeit ein Beschluss dahingehend gefasst wurde, auch für das neue Haushaltsjahr 2006 je Gruppe einen Betrag von 1.850,-- € anzuerkennen und bereitzustellen. Demgemäß wird im Haushaltsjahr 2006 auch verfahren. Dort wo erforderlich, werden zu den Anmeldungen in der Sitzung noch weitere detaillierte Ausführungen gegeben. Bezüglich der baulichen Unterhaltungsmaßnahmen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Der hierzu durch das Bauamt erstellte Nachweis enthält sowohl die neuen und speziellen Anträge der Schulen für das Haushaltsjahr 2006 (ff.) als auch die zum Teil bereits aus den Vorjahren bekannten Maßnahmen, wozu auch entsprechende Aussagen und Feststellungen getroffen werden. Daneben -2werden bei gleichzeitiger Angabe von Hinweisziffern, im „Anhang“ zu diesem Nachweis zusätzliche Erläuterungen gegeben. Vorab bleibt noch darauf hinzuweisen, dass in einigen wenigen Fällen seitens der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine definitiven Aussagen zu den Kosten getroffen werden können, da hierzu noch entsprechende Ermittlungen anzustellen sind. Diese sind aber in die Wege geleitet worden. Es handelt sich hierbei im Rahmen der Anlage 1 um die lfd. Nr. 3 (Kleine Küchenzeile im neuen Lehrerzimmer der KGS Kreuzau) sowie innerhalb der Anlage 2 um die lfd. Nrn. 8, 10, 13, 17, 19 und 22. Es ist aber davon auszugehen, dass die damit verbundenen und in diesem Zusammenhang auch wichtigen Kostengrößenordnungen bis zur Schulausschusssitzung bekannt sind. Hinsichtlich der Verfahrensweise schlage ich Ihnen vor, in dieser Schulausschusssitzung die einzelnen Anforderungen zunächst vorzuberaten. Ein endgültiger Beschlussvorschlag soll dann in einer weiteren Sitzung des Schulausschusses erarbeitet werden. Diese wird, auch in Absprache mit der Vorsitzenden des Schulausschusses, sowohl im Hinblick auf den umfassenden und sehr komplexen Inhalt dieses TOP, als vor allem auch die sicherlich zeitintensive Ortsbesichtigung in der Grundschule Kreuzau erforderlich sein und soll möglichst noch im Laufe des Monats November stattfinden. Evtl. werden sich hier auch noch weitere Ortsbesichtigungen als bisher vorgegeben, als wünschenswert bzw. notwendig erweisen. Über den genauen Termin ist in der anstehenden Schulausschusssitzung zu befinden. Demgemäß wurde die Vorstellung entwickelt, die Anträge der 5 Kreuzauer Grundschulen in der Sitzung des Schulausschusses vom 26.10.2005 und die Anträge der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen (Sekundarstufen-I und –II-Bereich) in der avisierten weiteren Sitzung des Schulausschusses zu behandeln und dann einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Im Übrigen erfolgt die abschließende Beschlussfassung über diese Anmeldungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2006. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltmäßigen Auswirkungen im Schulbereich können zum Teil erst nach Abschluss der Prüfungen ermittelt werden und sollen dann in einen entsprechenden Beschlussvorschlag einfließen. III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschlussvorschlag wird für diese Sitzung des Schulausschusses nicht erarbeitet.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlagen ________ ________ ________ ________