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Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2004 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - / Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 03.11.2005 Vorlagen-Nr.: 53/2005 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 22.11.2005 07.12.2005 TOP: Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2004 und Erteilung der Entlastung I. Sach- und Rechtslage: Das Ergebnis der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2004 wurde durch Vorlage 17/2005 dem Rat in seiner Sitzung am 05.04.2005 zugeleitet. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO bestimmt, dass der Rat über die vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung zu beschließen hat. In der Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses am 25.10.2005 wurde die Rechnungsprüfung mit nachstehendem Schlussbericht abgeschlossen: A. Allgemeine Feststellungen: Die für das Haushaltsjahr 2004 aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung zeigt folgendes Ergebnis: Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt Summe Soll-Einnahmen 24.900.299,08 € 2.455.618,51 € 27.355.917,59 € + neue Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Kasseneinnahmereste Summe bereinigte Soll-Einnahmen 0,00 € 0,00 € 59.766,21 € 27.296.151,38 € Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt (darin enthalten Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO: Summe Soll-Ausgaben 36.812.452,42 € 2.161.042,11 € + neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt - Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 0,00 € 38.973.494,53 € 0,00 € 290.245,22 € 290.245,22 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € -2- - Abgang alter Kassenausgabereste Summe bereinigte Soll-Ausgaben 35,80 € 39.263.703,95 € Etwaiger Unterschiedsbetrag bereinigte SollEinnahmen - bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) -11.967.552,57 € Die Jahresrechnung 2004 der Gemeinde Kreuzau wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW stichprobenweise geprüft. Ebenfalls wurden aus dem Bereich der Sozialhilfe die vorgelegten Akten Nrn. 1111.5.0047, 1111.5.0055, 2222.5.0042, 2222.5.0067, 3333.5.0005, 3333.5.0109, 4444.5.0061, 4444.5.0086, 5555.5.0002, 5555.5.0008, 3500.2.0270, 3500.2.0299, 1204.4.0007, 1204.4.0011, stichprobenweise geprüft. Es wird bestätigt, dass 1. der Haushaltsplan, bis auf die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen bzw. – unterschreitungen, eingehalten wurde, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde, 4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind. B. Besondere Feststellungen: Keine Der Rat entscheidet mit der Festsetzung der Jahresrechnung auch über die Entlastung des Bürgermeisters. Weder die Gemeindeordnung noch die Gemeindehaushaltsverordnung enthalten Bestimmungen über den Inhalt und die rechtliche Bedeutung der Entlastung. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Entlastung in erster Linie zum öffentlichen Recht gehört. Sie ist deshalb ihrer Natur nach als eine abschließende Entscheidung des Rates über die Art und die Form der Ausführung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung zu sehen. Wird die Entlastung erteilt, ist damit die Haushaltswirtschaft des abgerechneten Jahres als endgültig abgeschlossen anzusehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 25.10.2005 gemäß § 101 GO NRW erstellten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2004 wird festgestellt. Dem Bürgermeister wird gemäß § 94 GO NRW Entlastung erteilt.“ Der Bürgermeister i. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________