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Allgemeine Vorlage (Nachwahl für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.10.14, 13:09
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Nachwahl für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 20.10.2014 Vorlagen-Nr.: 46/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 02.12.2014 Nachwahl für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW I. Sach- und Rechtslage: Gemäß der am 23.03.2010 auf der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW verabschiedeten Satzung ist in § 8 Abs. 2 die Anzahl der zu entsendenden Vertreter der jeweiligen Kommune festgelegt. Demnach könnte die Gemeinde Kreuzau 4 Delegierte gegenüber dem Städte- und Gemeindebund benennen. In der konstituierenden Ratssitzung am 25.06.2014 wurde der Verwaltungsvorschlag aufgrund der Erkenntnisse aus dem Jahre 2009 gemacht und nur drei Delegiertenposten aufgrund eines einstimmigen Wahlvorschlages der Fraktionen besetzt. Und zwar wie folgt: Ordentliche Mitglieder Bürgermeister Eßer Iven, Axel SPD Ackers, Elfriede CDU Stellvertretende Mitglieder GVD Schmühl Hohn, Astrid Bündnis90/Die Grünen Tesch, Michael CDU Insoweit ist nunmehr noch eine Person zu wählen und dem Städte- und Gemeindebund mitzuteilen. Für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde Kreuzau in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten bilden die §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113 GO die Rechtsgrundlagen. Sind dabei zwei oder mehr Vertreter bzw. Mitglieder in die Gremien nach den §§ 63 Abs. 2 und 113 GO zu entsenden, ist das Verfahren wie bei der Ausschussbesetzung nach § 50 Abs. 3 GO entsprechend anzuwenden. Für die Bestellung ist entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag erforderlich oder falls dieser nicht zustande kommt - wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Im letzteren Falle wäre wieder das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden. Bei dieser Wahl hat der Bürgermeister Stimmrecht. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW entsendet der Rat der Gemeinde Kreuzau Herrn/Frau__________________als weitere(n) Delegierte(n). Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: __________ Ja: __________ Nein: __________ Enthaltungen: __________