Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.10.14, 13:09
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 20.10.2014
Vorlagen-Nr.: 46/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
02.12.2014
Nachwahl für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß der am 23.03.2010 auf der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes
NRW verabschiedeten Satzung ist in § 8 Abs. 2 die Anzahl der zu entsendenden Vertreter der
jeweiligen Kommune festgelegt. Demnach könnte die Gemeinde Kreuzau 4 Delegierte gegenüber
dem Städte- und Gemeindebund benennen.
In der konstituierenden Ratssitzung am 25.06.2014 wurde der Verwaltungsvorschlag aufgrund der
Erkenntnisse aus dem Jahre 2009 gemacht und nur drei Delegiertenposten aufgrund eines
einstimmigen Wahlvorschlages der Fraktionen besetzt. Und zwar wie folgt:
Ordentliche Mitglieder
Bürgermeister Eßer
Iven, Axel SPD
Ackers, Elfriede CDU
Stellvertretende Mitglieder
GVD Schmühl
Hohn, Astrid Bündnis90/Die Grünen
Tesch, Michael CDU
Insoweit ist nunmehr noch eine Person zu wählen und dem Städte- und Gemeindebund
mitzuteilen.
Für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde Kreuzau in Organen von juristischen Personen
oder Personenvereinigungen, in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen und
Aufsichtsräten bilden die §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113 GO die Rechtsgrundlagen. Sind dabei
zwei oder mehr Vertreter bzw. Mitglieder in die Gremien nach den §§ 63 Abs. 2 und 113 GO zu
entsenden, ist das Verfahren wie bei der Ausschussbesetzung nach § 50 Abs. 3 GO entsprechend
anzuwenden. Für die Bestellung ist entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag erforderlich oder falls dieser nicht zustande kommt - wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang abgestimmt. Im letzteren Falle wäre wieder das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer
anzuwenden. Bei dieser Wahl hat der Bürgermeister Stimmrecht.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW entsendet der Rat der
Gemeinde Kreuzau Herrn/Frau__________________als weitere(n) Delegierte(n).
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
__________
Ja:
__________
Nein:
__________
Enthaltungen: __________