Daten
Kommune
Jülich
Größe
143 kB
Datum
27.08.2012
Erstellt
17.08.12, 18:33
Aktualisiert
17.08.12, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Gc
Jülich, 15.08.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 360/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
27.08.2012
Haupt- und Finanzausschuss
27.08.2012
Stadtrat
27.08.2012
TOP
Ergebnisse
Änderung des Flächennutzungsplanes VEP "Energiepark Am Lindchen"
a) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem.
§§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
a) Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen
mit dem Ziel, die planungsrechtliche Voraussetzung für den VEP „Energiepark Am Lindchen“ zu
schaffen. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung von „Sonderbaufläche Sendeanlage“ in „Sonderbaufläche Photovoltaikanlage“. Der Inhalt der Änderung ist im Plan vom 14.08.2012 zu entnehmen.
b) Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung VEP „Energiepark Am Lindchen“ wird gem. § 3 Abs.
2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 29.03.2012 die Einleitung des Satzungsverfahrens zum VEP
„Energiepark Am Lindchen“ beschlossen. Diese Flächennutzungsplanänderung ist Voraussetzung für die
Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Energiepark Am Lindchen“. Da für den Vorhaben- und
Erschließungsplan die frühzeitige Bürgerbeteiligung stattgefunden hat, kann darauf im Flächennutzungsplanverfahren verzichtet werden. Das gleiche gilt für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am
Verfahren.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 360/2012
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