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Sitzungsvorlage (Gründung eines Zweckverbandes zur Fortführung des informellen Planungsverbandes der Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
199 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:01
Aktualisiert
21.06.17, 18:01
Sitzungsvorlage (Gründung eines Zweckverbandes zur Fortführung des informellen Planungsverbandes der Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz) Sitzungsvorlage (Gründung eines Zweckverbandes zur Fortführung des informellen Planungsverbandes der Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz) Sitzungsvorlage (Gründung eines Zweckverbandes zur Fortführung des informellen Planungsverbandes der Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz) Sitzungsvorlage (Gründung eines Zweckverbandes zur Fortführung des informellen Planungsverbandes der Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz) Sitzungsvorlage (Gründung eines Zweckverbandes zur Fortführung des informellen Planungsverbandes der Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz) Sitzungsvorlage (Gründung eines Zweckverbandes zur Fortführung des informellen Planungsverbandes der Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 71/2017 16.06.2017 Leitung der Verwaltung Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Stephan Muckel 02463/659-42 Fachbereichsleitung: Jürgen Frantzen Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeinde- und Strukturentwicklung 06.07.2017 Rat 13.07.2017 Betreff Gründung eines Zweckverbandes zur Fortführung des informellen Planungsverbandes der Anrainerkommunen des Tagebaus Garzweiler II (Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie Gemeinden Jüchen und Titz) Beschlussvorschlag Entsprechend der Empfehlung des Ausschuss für Gemeinde- und Strukturentwicklung werden nachfolgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Rat beschließt die vorliegende Zweckverbandssatzung (siehe Anlage). 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung zur Einreichung der zur Genehmigung des Zweckverbands erforderlichen Unterlagen bei der Bezirksregierung. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Zusammenfassung Die Räte der Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie der Gemeinden Jüchen und Titz haben Ende 2016 in gleichlautenden Beschlüssen die Verwaltungen beauftragt, alle Prüfungen vorzunehmen, um die Gründung eines Zweckverbands zur Konkretisierung und Umsetzung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens auf Grundlage des Drehbuchs vorzubereiten (siehe Sitzungsvorlage 190/2016). Diesen Beschluss umsetzend, haben die Verwaltungen die vorliegende gemeinsam abgestimmte Satzung für den Zweckverband „Tagebaufolgelandschaft Garzweiler“ (Arbeitstitel) erarbeitet. Die Satzung ist als Anlage beigefügt. Derzeit stimmen die Verwaltungen den Satzungsentwurf mit den Bezirksregierungen als zuständige Genehmigungsbehörden ab. Hieraus können sich noch redaktionelle Änderungen an dem vorliegenden Satzungsentwurf ergeben. Diese Beschlussvorlage wird ebenfalls gleichlautend in der Stadt Erkelenz und der Gemeinde Jüchen in der aktuellen Sitzungsrunde vor der Sommerpause behandelt. Der Rat der Stadt Mönchengladbach wird die Beratung und Beschlussfassung in der ersten Sitzungsrunde nach der Sommerpause vornehmen. Im Folgenden sind einige wesentliche Grundgedanken zur Satzung aufgeführt. Aufgaben Die Aufgaben des Zweckverbands sind in § 3 der Satzung beschrieben. Im Wesentlichen soll es Aufgabe des Zweckverbandes sein, das Drehbuch weiterzuentwickeln und auf seiner Grundlage konkrete Projekte zu initiieren, den Zweckverband regional zu vernetzen und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Drehbuchs wird es darauf ankommen, zeitliche, inhaltliche und räumliche Prioritäten zu setzen, Schnittstellen zu den eigenen Planungen der Verbandsmitglieder und von RWE einzurichten und diese Planungen in den Zweckverband zu integrieren, wiederkehrende Planungswerkstätten sowie Machbarkeitsstudien, Gutachten, Planungen für Schwerpunktbereiche unter Beteiligung von externen Fachexperten zu beauftragen und zu steuern. Die Initiierung von Projekten umfasst neben der Integration eigener Projekte der Verbandsmitglieder die Steuerung, Umsetzung und Vermarktung gemeinsamer Projekte und Maßnahmen (beispielsweise die Maßnahme „Grüner Ring“) und ggf. die Übernahme der Steuerung und Umsetzung kommunaler Projekte und Maßnahmen auf Grundlage des Drehbuches nach besonderer Vereinbarung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben obliegt dem Zweckverband auch die Akquise von Fördermitteln und Fremdfinanzierungen. Organe des Zweckverbandes a) Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit sie nicht auf ein anderes Organ übertragen sind. In der Satzung wird festgeschrieben, dass die operativen Aufgaben des Zweckverbandes auf den Lenkungsausschuss übertragen werden. Die Zweckverbandsversammlung entscheidet insbesondere über Änderungen der Satzung, der Erlass der Haushaltssatzung, die Wahl des Rechnungsprüfers, haushalts- und vermögensrechtliche Entscheidungen sowie Personalangelegenheiten von erheblicher Bedeutung, die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern sowie die Auflösung des Zweckverbands. Die Verteilung der Sitze folgt dem Anteil des Verbandsmitglieds an der Verbandsumlage. Das Unternehmen RWE Power AG entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme. -2- b) Lenkungsausschuss Dem Lenkungsausschuss obliegen die operativen Entscheidungen. Ihm gehören die Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder an bzw. von Ihnen Ermächtigte. Das Unternehmen RWE Power AG entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme. c) Verbandsvorsteher Der Verbandsvorsteher führt die Geschäfte und vertritt den Zweckverband nach außen. Er koordiniert und leitet den Lenkungsausschuss. Verbandsumlage Für die Kosten des Zweckverbandes, die nicht durch Einnahmen gedeckt werden, wird eine Verbandsumlage erhoben. Die Verbandsumlage orientiert sich an dem Nutzen, den die Verbandsmitglieder aus der Übertragung von Aufgaben auf den Zweckverband ziehen. Da aufgrund der Mitgliedschaft in dem Zweckverband bereits eine stärkere überörtliche Wahrnehmung in Fragen des Strukturwandels verbunden ist, als dies als Einzelkommune möglich ist, wird ein Sockelbetrag von 7.500 € festgeschrieben. Darüber hinaus wird der Nutzen anhand der drei Faktoren Einwohnerzahl, Gemeindefläche und Flächeninanspruchnahme durch den Tagebau bestimmt. Diese Faktoren stehen gleichberechtigt nebeneinander. Die Einwohnerzahl ist deswegen als Faktor zu berücksichtigen, weil die Tagebaufolgelandschaft zumindest teilweise auch freizeitlichen Wert bieten soll und dieser Wert jedem Einwohner der Verbandsmitglieder zur Verfügung steht. Die Gemeindefläche ist als Faktor einzubeziehen, weil die Aufgabenwahrnehmung des Zweckverbandes nicht beschränkt werden soll auf den Bereich des eigentlichen Tagebaus, sondern das gesamte Gebiet der Verbandsmitglieder einbezogen werden soll, soweit dies zur Umsetzung des Drehbuches erforderlich ist. Die Flächeninanspruchnahme durch den Tagebau ist als Faktor zu berücksichtigen, da auf diesen Flächen große Entwicklungsflächen entstehen. -3- Um die Umlageanteile planbar zu gestalten, werden für die drei Faktoren jeweils Ränge vergeben, die das Verhältnisse der Verbandsmitglieder betreffend den jeweiligen Faktor zum Ausdruck bringen. Diese ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Einwohnerzahl Gemeindefläche Flächeninanspruchnahme 1. Rang Mönchengladbach (259.996) Mönchengladbach (170,47 qkm) Erkelenz (3.880 ha) 2. Rang Erkelenz (43.350) Erkelenz (117,34 qkm) Jüchen (2.700 ha) 3. Rang Jüchen (23.260) Jüchen (71,87 qkm) Titz (220 ha) 4. Rang Titz (8.277) Titz (67,51 qkm) Mönchengladbach (110 ha) Jedem Rang wird ein fester Anteil an der Verbandsumlage zugeschrieben: Rang Anteil an der Verbandsumlage 1 19,05 % 2 9,52 % 3 4,76 % 4 0,0 % Insgesamt ergibt sich somit folgender Anteil der Verbandsmitglieder an der Verbandsumlage: Mönchengladbach 38,10 % Erkelenz 38,10 % Jüchen 19,04 % Titz 4,76 % Die Gewichtung der Anteile an der Verbandsumlage stellt einen Kompromiss zwischen tatsächlichen Unterschieden in den Verhältnissen der Verbandsmitglieder und einer Vereinfachung bei der Umlageberechnung dar. Mit ihr soll verhindert werden, dass die Berechnung der Umlageanteile zu Differenzen zwischen den Verbandsmitgliedern führen kann. Deswegen bilden sie nicht exakt und auf den einzelnen Faktor bezogen die tatsächlichen Unterschiede ab. Gleichwohl sollen die Unterschiede der Ränge untereinander in etwa die unterschiedlichen Verhältnisse auf alle Faktoren bezogen abbilden. Verbandsversammlung Damit auch die Gemeinde Titz politisch angemessen vertreten ist, wurde für die Verbandsversammlung eine Größe von 54 Mitgliedern berechnet. Dabei vertreten 1. je 18 Mitglieder die Stadt Mönchengladbach und die Stadt Erkelenz, 2. zehn Mitglieder die Gemeinde Jüchen und 3. drei Mitglieder die Gemeinde Titz. Zusätzlich gehören die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin oder der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte der Verbandsmitglieder oder – mit Zustimmung der entsprechenden Dienstvorgesetzten – eine Person aus dem Kreis der allgemeinen Vertreter/innen oder der leitenden Beamten/innen der jeweiligen Verbandsmitglieder zu den Vertretern. -4- Kosten des Zweckverbandes Für den Betrieb der Geschäftsstelle ist die Anmietung und Ausstattung von Diensträumen für die zu beschäftigenden Mitarbeiter notwendig. Personalkosten entstehen neben dem Geschäftsführer für die Beschäftigung eines Assistenten des Geschäftsführers und einer Kraft für das Sekretariat. Die Personal- und Sachkosten werden auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes 2016/2017 wie folgt errechnet: Kostenart Personalkosten Sachkosten Gemeinkosten Summe Geschäftsführer (EG 14) 95.300 € 9.700 € 19.060 € 124.060 € Position Assistenz (EG 11) 75.300 € 9.700 € 15.060 € 100.060 € Sekretariat (EG 8) 52.700 € 9.700 € 10.540 € 72.940 € Bemerkung Gemeinkosten: 20 % der Personalkosten Die Werte beinhalten bei den Sachkosten die Raumkosten (Miete, Betriebs- und Unterhaltungskosten; Büroausstattung), Geschäftskosten (Reisekosten, Zeitungen und Literatur, Büromaterial, Porto, Kopierer), Telekommunikationskosten (Festnetz, Fax, Mobilfunk, Internet) sowie die IT-Kosten (Hardware, Software, Schulungskosten, Zentrale Leistungen wie Rechenzentrum oder dezentrale Benutzerbetreuung sowie die Kosten in den dezentralen Einheiten für Software und Pflege). Insgesamt entsteht für Personal und Sachkosten ein jährlicher Aufwand in Höhe von rund 297.060 €. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Weiterentwicklung der Planungen für die Tagebaufolgelandschaft. Aus den Erfahrungen der Planungswerkstatt Wanlo im Jahr 2016 sind hierfür ca. 150.000 € anzusetzen für das Honorar der Experten sowie Räumlichkeiten und Sachkosten. Damit betragen die Grundkosten rund 447.060 €/Jahr. Für Auslagenersatz der Zweckverbandsorgane, Öffentlichkeitsarbeit und die konkrete Planung von Projekten in Umsetzung des weiterentwickelten Drehbuchs werden voraussichtlich weitere rund 175.000 € notwendig. Es ist daher insgesamt mit jährlichen Kosten von rund 625.000 € zu rechnen. Die Umsetzung konkreter Projekte ist damit nicht verbunden. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt entweder in Eigenverantwortung der Verbandsmitglieder oder nach gesonderter Vereinbarung durch den Zweckverband. Das Unternehmen RWE Power AG hat eine Kostenbeteiligung im Jahr inkl. Sachleistungen in Höhe von 200.000 € schriftlich zugesagt (s. Anlage). Haushaltsmäßige Auswirkung Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung sind die Mitglieder des Zweckverbandes zur Entrichtung der Verbandsumlage verpflichtet. In Vorbereitung der Gründung des Zweckverbandes wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Grundkostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 447.060 € vor. Dieser beinhaltet 297.060 € an Personal- und Sachkosten für die Geschäftsstelle sowie rund 150.000 € an jährlichen Planungskosten als Fortschreibung des Drehbuchs. Hinzu kommen jährlich rund 175.000 € u. a. für die Umsetzung von Planungen. Entsprechend entstehen durch den Zweckverband im Jahr Kosten von ca. 625.000 €, wovon 200.000 € durch das Unternehmen RWE Power eingebracht werden. Den kommunalen Verbandsmitgliedern entstehen durch den Zweckverband jährliche Kosten in Höhe von 425.000 € Diese werden wie folgt verteilt: Als Sockelbetrag ist von jedem Verbandsmitglied nach § 12 Abs. 1 ein Betrag von 7.500 € jährlich einzubringen. Darüber hinaus wird die verbleibende Umlage durch die drei Faktoren Einwohnerzahl, Gemeindefläche und Flächeninanspruchnahme durch den Tagebau bestimmt, wovon die Verbandsmitglieder folgende Anteile tragen: Mönchengladbach Erkelenz Jüchen Titz 38,10 % (150.495 €) 38,10 % (150.495 €) 19,04 % (75.208 €) 4,76 % (18.802 €) -5- Als Verbandsmitglied werden der Gemeinde Titz nach derzeitigem Stand jährlich Kosten in Höhe von 26.302 € (inkl. Sockelbetrag) entstehen. Die Mittel werden in die Haushaltsplanung 2018 eingestellt. Jürgen Frantzen -6-