Daten
Kommune
Titz
Größe
96 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
08.11.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
176/2017
20.11.2017
Bürgerservice und soziale Leistungen
Sachbearbeitung:
Guido Pungg
02463-659-24
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Fachbereichsleitung:
Michael Müller
Steuerungsverantwortung:
Jürgen Frantzen
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
05.12.2017
Rat
14.12.2017
Betreff
13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004;
hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2018
Beschlussvorschlag
Die Abfallgebühren werden wie folgt festgesetzt:
Restmüll
60 l Restmüll
80 l Restmüll
120 l Restmüll
240 l Restmüll
85,80
105,00
145,20
262,20
€
€
€
€
Biomüll
60 l Biomüll
80 l Biomüll
120 l Biomüll
240 l Biomüll
44,40
52,20
67,80
114,60
€
€
€
€
Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 wird beschlossen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
bei Produkt:
ja
jährl. Kosten:
ja
nein
jährl. Einnahmen:
nein (s. Beschlussentwurf)
Der Kämmerer ist einverstanden:
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
-2-
Begründung/Sachverhalt:
Restmüll
Die Restmüllgebühren sind nahezu gleichbleibend bzw. größtenteils leicht sinkend. Trotz der
hohen Mindereinnahmen aus dem Jahr 2016, welche nunmehr in 2018 ausgeglichen würden,
konnte das Gebührenniveau stabil gehalten werden, da die Grundgebühr für Restmüll stark
gesunken ist (von 177,92 €/t auf 146,33 €/t) und die Papiererlöse um ca. 20.000 € gesteigert
werden konnten.
Biomüll
Beim Biomüll ist eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich. Im Gegensatz zum Restmüll
kommt hier die im Rahmen dieser Kalkulation zum Ausgleich gebrachte Mindereinnahme aus
2016 zum Tragen. Außerdem sind keine Einnahmen (wie beim Restmüll die Papiererlöse) zu
verzeichnen. Aus diesem Grund ist die Erhöhung bei der Biomüllgebühr erforderlich.
Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation und den Entwurf der Änderungssatzung verwiesen.
Danach stellen sich die kalkulierten Gebühren für 2018 wie folgt dar:
Restmüll:
für
für
für
für
für
ein 60 l Gefäß
ein 80 l Gefäß
ein 120 l Gefäß
ein 240 l Gefäß
den Restmüllsack pro Stück
2017
85,20 €
106,20 €
147,60 €
272,40 €
7,30 €
2018
85,80 €
105,00 €
145,20 €
262,20 €
7,30 €
Biomüll / Grün (Gemeinsame Abfuhr von Biomüll und Grün):
für
für
für
für
für
ein 60 l Gefäß
ein 80 l Gefäß
ein 120 l Gefäß
ein 240 l Gefäß
den Biomüllsack pro Stück
2017
38,40 €
45,60 €
58,80 €
99,60 €
3,50 €
Jürgen Frantzen
-3-
2018
44,40 €
52,20 €
67,80 €
114,60 €
3,50 €