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Sitzungsvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004; hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Titz
Größe
96 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
08.11.18, 18:01
Sitzungsvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004;
hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2018) Sitzungsvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004;
hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2018) Sitzungsvorlage (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 176/2017 20.11.2017 Bürgerservice und soziale Leistungen Sachbearbeitung: Guido Pungg 02463-659-24 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Fachbereichsleitung: Michael Müller Steuerungsverantwortung: Jürgen Frantzen Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 05.12.2017 Rat 14.12.2017 Betreff 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004; hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2018 Beschlussvorschlag Die Abfallgebühren werden wie folgt festgesetzt: Restmüll 60 l Restmüll 80 l Restmüll 120 l Restmüll 240 l Restmüll 85,80 105,00 145,20 262,20 € € € € Biomüll 60 l Biomüll 80 l Biomüll 120 l Biomüll 240 l Biomüll 44,40 52,20 67,80 114,60 € € € € Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 wird beschlossen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produkt: ja jährl. Kosten: ja nein jährl. Einnahmen: nein (s. Beschlussentwurf) Der Kämmerer ist einverstanden: ja nein (Begründung: s. Anlage) -2- Begründung/Sachverhalt: Restmüll Die Restmüllgebühren sind nahezu gleichbleibend bzw. größtenteils leicht sinkend. Trotz der hohen Mindereinnahmen aus dem Jahr 2016, welche nunmehr in 2018 ausgeglichen würden, konnte das Gebührenniveau stabil gehalten werden, da die Grundgebühr für Restmüll stark gesunken ist (von 177,92 €/t auf 146,33 €/t) und die Papiererlöse um ca. 20.000 € gesteigert werden konnten. Biomüll Beim Biomüll ist eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich. Im Gegensatz zum Restmüll kommt hier die im Rahmen dieser Kalkulation zum Ausgleich gebrachte Mindereinnahme aus 2016 zum Tragen. Außerdem sind keine Einnahmen (wie beim Restmüll die Papiererlöse) zu verzeichnen. Aus diesem Grund ist die Erhöhung bei der Biomüllgebühr erforderlich. Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation und den Entwurf der Änderungssatzung verwiesen. Danach stellen sich die kalkulierten Gebühren für 2018 wie folgt dar: Restmüll: für für für für für ein 60 l Gefäß ein 80 l Gefäß ein 120 l Gefäß ein 240 l Gefäß den Restmüllsack pro Stück 2017 85,20 € 106,20 € 147,60 € 272,40 € 7,30 € 2018 85,80 € 105,00 € 145,20 € 262,20 € 7,30 € Biomüll / Grün (Gemeinsame Abfuhr von Biomüll und Grün): für für für für für ein 60 l Gefäß ein 80 l Gefäß ein 120 l Gefäß ein 240 l Gefäß den Biomüllsack pro Stück 2017 38,40 € 45,60 € 58,80 € 99,60 € 3,50 € Jürgen Frantzen -3- 2018 44,40 € 52,20 € 67,80 € 114,60 € 3,50 €