Daten
Kommune
Titz
Größe
94 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
22.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
142/2017
09.10.2017
Planen, Bauen und Umwelt
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Annika Vetter
02463/659-33
Fachbereichsleitung:
Michael Biermanns
Steuerungsverantwortung:
Jürgen Frantzen
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
06.12.2017
Rat
14.12.2017
Betreff
Entwicklung eines neuen Zuschussmodells zur Bewirtschaftung der
gemeindlichen Sportplätze
Beschlussvorschlag
1. Der Umsetzung des neu entwickelten Zuschussmodells zur Bewirtschaftung der gemeindlichen Sportplätze ab dem Jahr 2018 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die sich aus dem veränderten Zuschussmodell ergebenden
Haushaltsansätze im Rahmen eines Veränderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf
nachzusteuern.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
ja
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
nein
jährl. Einnahmen:
nein (s. Beschlussentwurf)
908201
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
Begründung/Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Mitteilungsvorlage 85/2017 verwiesen. Wie
bereits informiert, wurden die Zuschüsse für die Sportvereine letztmalig 2008 festgelegt und
2012 durch den Rat der Gemeinde Titz bestätigt, so dass die Verwaltung nunmehr eine Fortentwicklung des Zuschussmodells und eine Anpassung für angemessen hält.
Zunächst wurde durch die Verwaltung ermittelt, wie sich die seinerzeitige vertragliche Regelung zur Pflege der Anlagen gegenüber den heutigen tatsächlichen Verhältnissen darstellt, um
ein „Gefühl“ für die durch die Vereine und ihre Ehrenamtler tatsächlich leistbare Pflegearbeit zu
ermitteln. Auf dieser Basis hat die Verwaltung eine Berechnungsgrundlage für den Zuschuss
pro Pflegeart (Zierrassen, Hecke, etc.) ermittelt, welcher aus Erfahrungswerten (abzgl. Gewinnspanne, Wagnis, Personalkosten, etc.) zu Grunde gelegt wurde. Neben den Erfahrungswerten für die „laufende“ Unterhaltung wurden auch Kosten für „einmalige“ bzw. optionale Positionen (Sand, Rasensaatgut) ermittelt. Bei diesen „einmaligen“ Positionen soll den Vereinen
bei Bedarf die Möglichkeit gegeben werden, einmal jährlich einen Bestellschein von der Gemeindeverwaltung zu erhalten. Die hierfür zur Verfügung stehenden Beträge sind auf einen
Maximalbetrag für Sand i.H.v. 500,00 € und Rasensaatgut i.H.v. 200,00 € begrenzt. Die Farbe
für Markierungen des Spielfeldes zählen zum Spielbetrieb und sind daher nicht vom Zuschussmodell berücksichtigt.
Insofern stellt das neu entwickelte Zuschussmodell zur Bewirtschaftung der gemeindlichen
Sportplätze zunächst den Ist-Zustand der Pflege der Sportplätze und seiner Nebenanlagen inklusive Flächenangaben dar und zeigt darüber hinaus auf, wer die jeweilige Fläche pflegt.
Bei der Berechnung des Zuschusses sind neben der individuell gestalteten Kostenübernahme
für die Pflege (abhängig von den örtlichen Gegebenheiten) auch folgende weitere Unterscheidungsmerkmale in die Überlegungen eingeflossen:
Erreichbarkeit bzw. Aufwand
Aufgrund der sehr unterschiedlich angelegten Nebenanlagen an den einzelnen Sportplätzen
erscheint es sinnvoll, nur die Rasenpflege des Spielfeldes sowie die Pflege der weiteren vorhandenen Rasenflächen durch den Verein übernehmen zu lassen. Die vorhandenen Hecken
unterscheiden sich nicht lediglich in der Länge (lfd. Meter), sondern stellen unterschiedliche
Anforderungen an die notwendigen Geräte dar. In Rödingen ist die vorhandene Hecke über
zwei Meter hoch, so dass für den Heckenschnitt ein Großgerät notwendig ist. Die Hecke in Titz
hingegen ist von der Seite des Aschenplatzes aus gut erreichbar, muss jedoch aufgrund des
Höhenversatzes auf Seiten des Rasenplatzes ebenfalls durch ein Großgerät geschnitten werden.
In Jackerath stellt sich der Aufwand für die Heckenpflege am geringsten dar. Die Heckenpflege
ist daher nicht gleichzusetzen und könnte durch die Gemeinde übernommen werden. Die Besonderheit einer Böschung gibt es lediglich in Rödingen; da die Pflege dieser Fläche aus der
Erfahrung heraus für den Verein nicht leistbar ist, sollte die aufwendige und durch ehrenamtliche Kräfte kaum leistbare Unterhaltung durch die Gemeinde übernommen werden (s. a. Gegenüberstellung Ist-Pflegesituation und zukünftig geplante Pflegesituation)
Inanspruchnahme für den Schulsport
Der Platz in Titz ist mittlerweile der einzige Sportplatz, der für Schulsport genutzt wird. Hierfür
soll ein Betrag in Höhe von 430,00 € als pauschales Nutzungsentgelt gezahlt werden. Hierbei
wird davon ausgegangen, dass der Sportplatz ca. 430 Stunden pro Jahr für den Schulsport genutzt und diese Nutzung im Bedarfsfall durch den Sportverein (mit) vorbereitet wird.
Spielbetriebssituation
Die Spielbetriebssituation sollte keinen Einfluss auf die Zuschusshöhe haben, da sich diese als
sehr variabel darstellt.
Umkleidesituation
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Ebenfalls soll Berücksichtigung finden, dass die Vereine vor Ort unterschiedliche Umkleidesituationen vorfinden. In Titz und Jackerath sind sowohl ein Vereinsheim als auch eine gute Umkleide- und Duschmöglichkeit gegeben. In Titz werden die Umkleiden und Duschen der Schulturnhallen durch den Verein mitgenutzt. In Jackerath können die Umkleiden und Duschen des durch das für diesen Zweck von der Gemeinde angemieteten - Pfarrheims genutzt werden. In
Rödingen sind Umkleiden sowie ein kleiner Duschraum im Sportheim vorhanden; diese Anlagen werden durch den Verein gepflegt. In Müntz befinden sich die Umkleiden sowie ein kleiner
Duschraum im Keller des Bürgerhauses. Generell werden die Nebenkosten (Wasser, Strom
etc.) durch die Gemeinde übernommen. Da das Bürgerhaus in Müntz durch einen Trägerverein
bewirtschaftet wird, müsste bei wieder einsetzendem Spielbetrieb eine Zahlung durch die Gemeinde an den Förderverein erfolgen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass hier aufgrund der anfallenden Eigenreinigung in
Jackerath und Rödingen eine Unterscheidung der Zuschusshöhe notwendig ist. Es ist davon
auszugehen, dass ca. zwei Stunden pro Woche als Reinigungszeit eingeplant werden müssen,
so dass monatlich 75,00 € für die Reinigung als realistischer Wert angesetzt werden kann..
Müntz bleibt aufgrund des derzeit fehlenden aktiven Spielbetriebs bei der Betrachtung der Umkleidesituation derzeit außen vor und würde ggfs. bei Änderungen in Folgejahren ebenfalls diesen Betrag für die Reinigung erhalten.
Fazit/weiteres Vorgehen:
Sofern der Rat grundsätzlich seine Zustimmung zum entwickelten Zuschussmodell und der
damit verbundenen Erhöhung des Haushaltsansatzes von bisher 10.700,00 € auf 15.070,00 €
(mit optionalen Positionen 17.870,00 €) erteilt, soll in einem nächsten Schritt den Vereinen ein
Vertragsentwurf mit den jeweils neu berechneten Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden
und ggfs. notwendige Gespräche, über Besonderheiten im Einzelfall, geführt werden.
Durch das neu entwickelte Zuschussmodell soll eine langfristige Erhaltung der Sportplätze und
des damit verbundenen Vereinslebens gewährleistet werden. Das ehrenamtliche Engagement
soll durch die Anpassung weiter gestärkt und die engagierte Jugendarbeit unterstützt werden.
Aufgrund dieser wichtigen Aspekte zur Förderung der Dorfgemeinschaften hält die Verwaltung
die Erhöhung des Zuschusses um 4.370,00 € (mit optionalen Positionen um 7.170,00 €) für
vertretbar.
Jürgen Frantzen
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