Daten
Kommune
Titz
Größe
80 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
22.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
154/2017
10.11.2017
Planen, Bauen und Umwelt
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Ramona Braß
02463/659-39
Fachbereichsleitung:
Michael Biermanns
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
05.12.2017
Rat
14.12.2017
Betreff
Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und
den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Titz
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die Neufassung der Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung)
der Gemeinde Titz. Die Neufassung der Satzung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des am 16.07.2016 in Kraft
getretenen, geänderten Landeswassergesetzes NRW eine neue Muster-Entwässerungssatzung
veröffentlicht, auf dessen Grundlage die gemeindliche Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage von der Verwaltung überprüft wurde.
Obwohl die bisherige Satzung der Gemeinde Titz weitestgehend mit der neuen Mustersatzung
übereinstimmt, hält die Verwaltung die Anpassung der gemeindlichen Satzung für notwendig,
um weiterhin Rechtssicherheit zu gewährleisten. Deshalb schlägt die Verwaltung die Neufassung der gemeindlichen Entwässerungssatzung vor und hat diese im beiliegenden Entwurf inhaltlich sowie hinsichtlich der Aufteilung und Reihenfolge der Paragraphen an die Mustersatzung angepasst.
Hierbei wurden verschiedene Spezifikationen, die die bisherige gemeindliche Satzung vorsieht,
in die Neufassung aufgenommen. Beispielsweise wurden in der Neufassung der Satzung in § 5
(Anschlussrecht für Niederschlagswasser), Absatz 3, spezielle Regelungen für den Bereich des
Bebauungsplanes Titz 16 beibehalten. Darüber hinaus wurden Ergänzungen im § 11 (Nutzung
des Niederschlagswassers) vorgenommen, um die Regenwassernutzung im Haushalt oder zur
Gartenbewässerung eindeutiger zu regeln (Absätze 2 und 3).
Auch der Bußgeldkatalog des § 22 Ordnungswidrigkeiten der neugefassten Satzung wurde aktualisiert und nach Vorbild der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen ergänzt.
Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen.
Jürgen Frantzen
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