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Sitzungsvorlage (Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
80 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
22.11.17, 18:01
Sitzungsvorlage (Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Titz) Sitzungsvorlage (Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Titz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 154/2017 10.11.2017 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Ramona Braß 02463/659-39 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 05.12.2017 Rat 14.12.2017 Betreff Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Titz Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Titz. Die Neufassung der Satzung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des am 16.07.2016 in Kraft getretenen, geänderten Landeswassergesetzes NRW eine neue Muster-Entwässerungssatzung veröffentlicht, auf dessen Grundlage die gemeindliche Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage von der Verwaltung überprüft wurde. Obwohl die bisherige Satzung der Gemeinde Titz weitestgehend mit der neuen Mustersatzung übereinstimmt, hält die Verwaltung die Anpassung der gemeindlichen Satzung für notwendig, um weiterhin Rechtssicherheit zu gewährleisten. Deshalb schlägt die Verwaltung die Neufassung der gemeindlichen Entwässerungssatzung vor und hat diese im beiliegenden Entwurf inhaltlich sowie hinsichtlich der Aufteilung und Reihenfolge der Paragraphen an die Mustersatzung angepasst. Hierbei wurden verschiedene Spezifikationen, die die bisherige gemeindliche Satzung vorsieht, in die Neufassung aufgenommen. Beispielsweise wurden in der Neufassung der Satzung in § 5 (Anschlussrecht für Niederschlagswasser), Absatz 3, spezielle Regelungen für den Bereich des Bebauungsplanes Titz 16 beibehalten. Darüber hinaus wurden Ergänzungen im § 11 (Nutzung des Niederschlagswassers) vorgenommen, um die Regenwassernutzung im Haushalt oder zur Gartenbewässerung eindeutiger zu regeln (Absätze 2 und 3). Auch der Bußgeldkatalog des § 22 Ordnungswidrigkeiten der neugefassten Satzung wurde aktualisiert und nach Vorbild der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen ergänzt. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Jürgen Frantzen -2-