Daten
Kommune
Titz
Größe
83 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
01.12.17, 18:00
Aktualisiert
01.12.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
61/2017
08.11.2017
Kommunalwirtschaft und Finanzen
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Michael Dahlem
02463-659-10
Fachbereichsleitung:
Michael Dahlem
Steuerungsverantwortung:
Jürgen Frantzen
Beratungsfolge
Termin
Rat
14.12.2017
Betreff
Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Titz
Beschlussvorschlag
Der Rat stellt, aufgrund der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung
2016 fest. Ferner erteilt der Rat dem Bürgermeister Entlastung und fasst folgenden Bestätigungsvermerk:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang wurde nach § 101 i.V.m.
§ 95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, des Inventars, der Übersicht über örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts der Gemeinde
in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 11.10.2017 geprüft. In die Prüfung
sind die Haushaltssatzung sowie weitere Bestimmungen von Satzungen der Gemeinde und die
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurde so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Gemeinde Titz, dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschuss folgend, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 859.400,82 Euro der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
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Begründung/Sachverhalt:
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet im Rat über die wesentlichen
Inhalte der Prüfung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 11.10.2017 und über
das Ergebnis der Beratung.
Jürgen Frantzen
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