Daten
Kommune
Titz
Größe
638 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
22.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2018
- Entwurf -
(Hauptverteilung/Schieberkreuz vor dem Wasserwerk der Gemeinde Titz)
Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Wirtschaftsplan
2018
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
Aufgrund des § 114 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666) und § 14 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 16.11.2004 (GV NRW S.
644) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Titz am _________ den
Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 wie folgt festgestellt:
1. Erfolgsplan
a.) die Aufwendungen
b.) die Erträge
1.292.916 EURO
1.292.916 EURO
2. Vermögensplan
a.) die Einzahlungen
b.) die Auszahlungen
1.623.000 EURO
1.623.000 EURO
3. Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 Euro festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Geschäftsjahr zur Finanzierung der
Investitionen im Vermögensplan und zur Umschuldung erforderlich ist, wird auf
1.500.000 Euro festgesetzt.
5. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Titz, den 17.11.2017
aufgestellt:
gesehen:
Michael Dahlem
(Betriebsleiter)
Jürgen Frantzen
(Bürgermeister)
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Vorbericht
zum Wirtschaftsplan des Wasserwerks der Gemeinde Titz
für das Wirtschaftsjahr 2018
Allgemeines
Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung gegliedert. Der Erfolgsplan ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung
zu gliedern, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 275 HGB) aufzustellen ist. Für die einzelnen Buchungen der Erträge und Aufwendungen bzw. der Einnahmen
und Ausgaben wurde ein entsprechender Sachkontenrahmen (SKR04) eingerichtet.
Bericht über das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2016
Finanzwirtschaftliche Aspekte
Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 liegt vor. Mit einem Jahresgewinn von 69.825,14
Euro konnte erneut eine positive Verzinsung des Eigenkapitals erreicht werden, die mit
4,6 % über der in der Eigenbetriebsverordnung geforderten üblichen Verzinsung von 4 %
liegt. Ferner wurde für das Jahr 2016 eine an die Gemeinde Titz zahlbare Konzessionsabgabe nach Abzug des preisrechtlichen Mindestgewinns i.H.v. 194.645,00 Euro erwirtschaftet.
Positiv auf dieses Ergebnis haben sich neben der Gebührenanhebung zum 01.01.2015
zur Kompensation der steigenden Kosten (allgemeine Preissteigerung; Personalkostensteigerung, etc.) auch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2014 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an
die Wasserversorgung der Gemeinde Titz vom 17.05.2013 ausgewirkt:
Hiernach werden ab dem 01.01.2015 die Anschlussnehmer nicht nur bei erstmaliger Erstellung, Beseitigung oder Änderung, sondern auch bei Erneuerungen und Reparaturen
bzw. Unterhaltungsmaßnahmen zahlungspflichtig. Wurden bis Jahresende 2014 noch
sämtliche Kosten im vorgenannten Bereich durch das Wasserwerk der Gemeinde Titz und
somit über die Gebühren von der Allgemeinheit getragen (Vollkostendeckung), hat die
Satzungsänderung zur Folge, dass sämtliche durch das Wasserwerk der Gemeinde Titz
erbrachte Leistungen rund um den Hausanschluss vom Grundstückseigentümer erstattet
werden müssen. Wurde diese Änderung der Satzung anfänglich durch die Kunden des
Wasserwerkes der Gemeinde Titz vereinzelt kritisch betrachtet, hat sich im Laufe der
Jahre 2015 und 2016 gezeigt, dass in der Regel der nunmehr kostenpflichtige Schaden
bei den jeweiligen Gebäudeversicherungen abgedeckt ist und die betroffenen Anschlussnehmer keine Eigenleistung zu tragen haben. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2016
bedeutete dies, dass ein Betrag i.H.v. rund 23.000 Euro weiterberechnet und somit nicht
auf den Wasserpreis umgelegt werden musste.
Den wesentlichen Anteil trugen allerdings die aktivierten Eigenleistungen (rund 203.000
Euro) im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eigenversorgung im westlichen Gemeindegebiet bei. In der logischen Konsequenz konnten somit zudem auch die Aufwendungen
im Zusammenhang mit dem Fremdwasserbezug reduziert werden.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Technische Aspekte
Dem vor einigen Jahren grundsätzlich beschlossenen Neubau- und Sanierungskonzept
folgend, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 die Verbindungsleitung zwischen
Titz und Gevelsdorf (August 2016), die Verbindungsleitung zwischen Gevelsdorf und
Ralshoven (September 2016) sowie die Sanierung des Ortsnetzes Ralshoven (Dezember
2016) fertiggestellt. Im Zusammenhang mit der Loslösung vom Fremdwasserbezug (hier:
Gelsenwasser AG) ist lediglich die (erstmalige) Herstellung der Verbindungsleitung zwischen Titz und Gevelsdorf zu nennen. Die anderen Baumaßnahmen sind als Sanierungsmaßnahme zu verstehen, die, losgelöst von der Frage der Selbstständigkeit der Titzer
Wasserversorgung, ohnehin hätten erfolgen müssen.
Eine weitere Rohrnetzerneuerung fand in der Nordstraße in Hasselsweiler statt (September 2016). Darüber hinaus wurde das Wasserversorgungsnetz in der Marienstraße, ebenfalls in Hasselsweiler, erweitert (August 2016) sowie ein Ringschluss zur Verbesserung
der Versorgungssicherheit zwischen Kirchpfad, Cäcilienweg und Bachstraße hergestellt
(November 2016).
Im Zuge der tagebaubedingten Verlegung der L277 und dem Neubau der L19n an der
Ortslage Jackerath wurden Sanierungen und Erweiterungen im Bestandsnetz vorgenommen (Juli 2016). Hierüber wurde durch Schaffung einer Ringleitung die Versorgungssicherheit des Mathildenhofes sowie der Ortslage Jackerath selbst (Einspeisung am Kornblumenweg) verbessert. Diese vorgenannte Maßnahme konnte mit geringen finanziellen
Mitteln des Wasserwerkes der Gemeinde Titz realisiert werden, da unter Beteiligung des
Tagebaubetreibers Synergieeffekte bei den Bautätigkeiten erzielt werden konnten.
Die in 2015 begonnene Erneuerung der Transportleitung zwischen Ameln und Spiel wurde im März 2016 fertiggestellt. Hierdurch ist die Versorgung der Ortslage Spiel neben der
Transportleitung via Meerhöfe wieder durch einen Ringschluss gesichert.
Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2016 wurden somit rund 6,7 km Wasserversorgungsleitung hergestellt bzw. erneuert.
Des Weiteren sind als wesentliche Schäden im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes der
Gemeinde Titz im abgelaufenen Geschäftsjahr vier Hauptrohrbrüche (Vorjahr: drei) zu
erwähnen. Die Versorgungsleitungen im Kirchpfad in Hasselsweiler (Januar 2016; DN 100
GG), in der Linnicher Straße in Titz (März 2016; DN 80 GG), in der Dürener Straße in
Ameln (März 2016, DN 80 GG) sowie in der Heinestraße in Titz (April 2016, DN 150 PVC)
wiesen Beschädigungen auf, die durch das Wasserwerk der Gemeinde Titz umgehend
behoben wurden. Im nun anstehenden Sanierungskonzept ab 2018 ff. steht die Erneuerung der Versorgungsleitung in der Dürener Straße in Ameln an.
Im Wasserwerk selbst waren 2016, wie bereits im Vorjahr, keine nennenswerten Betriebsstörungen zu verzeichnen.
Die Trinkwasseruntersuchungen führten in 2016 zu keinen Beanstandungen (Vorjahr:
zwei Fehlbefunde).
Nach einer nunmehr möglichen genaueren Erfassung der Wassermengen (aufgrund neuer
Messtechnik im Wasserwerk) belaufen sich die Wasserverluste auf 1,43 % für echte und
unechte Wasserverluste. Unter unechten Wasserverlusten sind ungezählte Wasserentnahmen (Wasserdiebstahl), Messdifferenzen (Ablesezeitpunkte, Zählerschätzungen), defekte Wasserzähler sowie die gemäß Eichgesetz zulässigen Messtoleranzen zu verstehen.
Als echte Wasserverluste sind die Wasserabgaben aufgrund von Schleichmengen oder
Rohrbrüchen im Leitungsnetz zu erklären.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Das bewilligte Wasserrecht gilt vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2036. Mit Bescheid vom
27.04.2007 bewilligte der Landrat des Kreises Düren (Amt für Wasser, Abfall und Umwelt) dem Wasserwerk der Gemeinde Titz das Recht zur Förderung von Grundwasser
(300.000 m³, 400.000 m³, 565.000 m³ Wasserförderung als gestaffelte Höchstmengen
für die Zeiträume 2007 bis 2009, 2010 bis 2014 und 2015 bis 2036) aus den Tiefbrunnen
VU 221 und VU 222 bis zum 31.12.2036 (30 Jahre).
Aufgrund dieser genehmigten Höchstmengen ist es möglich, bisherige Wasserlieferungsverträge für die Fremdwasserversorgung sukzessive zu kündigen. Die erste Kündigung
eines Vertrags, über den bislang die Versorgung der westlichen Ortsteile der Gemeinde
Titz sichergestellt war, erfolgte aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom
30.10.2014, nach Vorberatung im Betriebsausschuss am 22.10.2014, zum 31.12.2016.
Die erforderlichen Erweiterungen des Versorgungsnetzes wurden in 2016 umgesetzt, so
dass ab dem 01.01.2017 die westlichen Ortschaften Gevelsdorf, Ralshoven, Hasselsweiler, Müntz und Hompesch mit eigengefördertem Trinkwasser statt bezogenem Fremdwasser versorgt werden können.
Bereits umgesetzte Maßnahmen zur stufenweisen Umstellung des
Fremdwasserbezuges auf weitest gehende Eigenversorgung in der Gemeinde
Titz sowie Ausblick auf Maßnahmen in 2018
Wie bereits erwähnt, wurde der erste Wasserlieferungsvertrag für die Fremdwasserversorgung der westlichen Ortsteile der Gemeinde Titz zum 31.12.2016 gekündigt. Die erforderliche Erweiterung des Versorgungsnetzes wurde zwischen März und September
2016 realisiert, so dass ab dem 01.01.2017 die westlichen Ortschaften der Gemeinde mit
eigengefördertem Trinkwasser statt bezogenem Fremdwasser versorgt werden konnten.
Die erste Maßnahme des Projektes „autarke Wasserversorgung“ außerhalb des Wasserwerkes der Gemeinde Titz selbst ist damit abgeschlossen.
Die derzeit stattfindende Erneuerung des Leitungsnetzes in Hompesch sowie die für das
Frühjahr 2018 anstehenden (und bereits beauftragten) Sanierungen der Wasserleitung in
Müntz stellen keine Maßnahmen im Sinne der „Fremdwasserloslösung“ dar, sondern sind
als klassische Sanierungsmaßnahmen von Altbeständen zu werten. Diese nunmehr 60
Jahre alten Leitungen hätten ohnehin, also unabhängig davon, in welcher Betriebsform
die Wasserversorgung in Titz organisiert wird, erneuert werden müssen.
Um schnellstmöglich weitere positive Effekte auf die Wassergebühren erzielen zu können
(Reduzierung der Fremdwasserbezugskosten), sah bereits der Wirtschaftsplan 2017 einen Planansatz für die Leitung zwischen Ameln und Rödingen sowie die hiermit verbundenen Aufweitungen und Sanierungen im Bestand vor. Aufgrund von – durch das Wasserwerk der Gemeinde Titz nicht zu vertretende – Verzögerungen im Bauablauf in der
Ortslage Hompesch ist mit ersten Maßnahmen zur Realisierung der Verbindungsleitung
Ameln – Rödingen nunmehr im Sommer 2018 zu rechnen. Allerdings werden nunmehr
vor der erstmaligen Erstellung der o.g. Verbindungsleitung Sanierungsmaßnahmen im
Bestandsnetz erforderlich werden. Insofern sind, wenn auch nicht sichtbar, die Arbeiten
im nunmehr fast abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2017 weiter fortgeschritten. Mit einer Präsentation dieser Maßnahme mit allen Bauabschnitten (Wasserwerksausgang via Landstraße/Schillerstraße, Titz – Ameln, Prämienstraße/Dürener Straße, Ameln – Rödingen
und Anschluss in der Ortslage Rödingen in der Agricolastraße) ist im Frühjahr 2018 durch
das Ingenieurbüro zu rechnen.
Auf die Ausführungen zum Vermögensplan an anderer Stelle in diesem Vorbericht wird
verwiesen.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Kalkulation des Wasserpreises als Grundlage zum Wirtschaftsplan 2018
Eine Überprüfung der am 08.12.2016 durch den Rat der Gemeinde Titz, mit Wirkung zum
01.01.2017 beschlossene Wassergebührenkalkulation ergab, dass diese auch für das
Wirtschaftsjahr 2018 ausreichen, um alle planmäßig anfallenden Kosten zu decken. In
diesen betriebsnotwendigen Aufwendungen sind erneut Konzessionsabgaben in Höhe von
150.000 Euro zur Abgabe an den Gemeindehaushalt enthalten, die aufgrund der Einsparung von Fremdwasserbezugskosten gebührenneutral erwirtschaftet werden können.
Erläuterungen zu den einzelnen Ansätzen im Wirtschaftsplan 2018
Der Ausweis der Planwerte sowie der Jahreswerte 2016 der Positionen „Umsatzerlöse“
und „Sonstige betriebliche Erträge“ wurde an die im Zuge des BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetzes (BilRUG) novellierten Vorgaben des § 277 Absatz 1 HGB zahlenmäßig angepasst, um eine Vergleichbarkeit der Periodenwerte zu gewährleisten.
Folgewirkungen der neuen Definitionen nach BilRUG auf den Materialaufwand, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und die Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergaben sich nicht.
Erfolgsplan
Erträge
Umsatzerlöse:
Dieser Wirtschaftsplan basiert im Bereich der Einnahmen auf der am 08.12.2016 durch
den Rat der Gemeinde Titz beschlossenen und mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft getretenden Gebührenbedarfsberechnung aus 2016. Somit stellt weiterhin eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,60 Euro/ m³ und eine Grundgebühr in Höhe von 11,82 Euro für
den üblichen Hauswasserzähler (jeweils netto) die Grundlage für die Ermittlung der Umsatzerlöse dar. Aufgrund der derzeit vermehrt stattfindenden Bautätigkeiten in der Gemeinde Titz rechnet das Wasserwerk auch im kommenden Wirtschaftsjahr mit tendenziell
leicht steigenden Wasserverbräuchen (Grundlage 2016: 380.000 m³, 2018: 400.000
m³).
Die Summe der Ansätze für die Erträge aus den Teilauflösungen von Investitionszuschüssen, Erlöse aus Reparaturen sowie sonstigen Erlösen wurden auf Vorjahresniveau geplant
bzw. entsprechen dem voraussichtlichen Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2017.
Andere aktivierte Eigenleistungen:
Unter dieser Position werden die aktivierten Eigenleistungen im Zusammenhang mit den
selbst erstellten oder teilweise selbst erstellten Anlagen (Leitungsnetz und neue Hausanschlüsse) ausgewiesen. Im Jahr 2016 konnten rund 203.000 Euro als aktivierte Eigenleistungen als Ertrag gebucht werden. Dies war allerdings der zeitintensiven Sanierung und
Erweiterung des Leitungsnetzes des Wasserwerkes geschuldet. Für 2018 rechnet die Betriebsleitung, unter Beachtung des weiteren Investitionsplans, mit einem Wertansatz von
rund 130.000 Euro.
Sonstige betriebliche Erträge:
Im Jahresergebnis 2016 waren rund 27.000 Euro als sonstiger betrieblicher Ertrag zu
buchen, in dem allerdings ein periodenfremder Ertrag in Höhe von rund 18.000 Euro enthalten ist. 2018 wird hier mit rund 9.000 Euro gerechnet. Hierbei handelt es sich in der
Hauptsache um einen jährlich wiederkehrenden Betrag aus einem Zuschuss für das Leitungsnetz in Jackerath, der ertragswirksam aufzulösen ist. Auf den Hinweis bezüglich des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wird verwiesen.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Aufwendungen
Materialaufwand:
Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
Der hier dargestellte Aufwand betrifft den Fremdwasser- und Strombezug sowie den
Materialverbrauch für Betrieb, Instandhaltung und Fremdaufträge. Der Ansatz für den
Bezug von Fremdwasser wurde im vorliegenden Wirtschaftsplan weiter auf 240.000
Euro abgesenkt. Grund hierfür ist die Steigerung der Eigenförderung sowie die Kündigung eines Fremdwasserversorgungsvertrages. Folglich ist mit einer Steigerung der
Stromkosten für die Förderpumpen zur rechnen. Ebenfalls enthalten ist mit einer Höhe von 34.000 Euro die Beschaffung von Wasserzählern, die entsprechend der Vorschriften des Eichgesetztes alle sechs Jahre zu wechseln sind.
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Hierunter fallen die Kosten für die Unterhaltung und Reparatur des Leitungsnetzes
sowie der Hausanschlüsse. Aufgrund der Erkenntnis des laufenden Jahres 2017 und
des Jahresabschlusses 2016 wurde hier der Ansatz gegenüber dem Wirtschaftsplan
2017 um 20.000 Euro auf nunmehr rund 59.000 Euro reduziert. Hier hat sich gezeigt,
dass sich die Aufwendungen für Reparaturen im Rohrnetz verringert haben, da in den
letzten Jahren zahlreiche ältere Versorgungsleitungen erneuert wurden. Diese erneuerten Leitungen finden sich finanzrelevant anteilig in den Abschreibungen wieder.
Zeit- und kostenintensive Reparaturen entfallen, welche unmittelbar in den Aufwand
flossen und so das Ergebnis verschlechterten. Diese sukzessive Erneuerung von bestehenden, störanfälligen Leitungen wird in den kommenden Jahren weiter fortgeführt.
Personalaufwand:
Im Personalaufwand sind neben den Kosten für die beim Wasserwerk der Gemeinde Titz
geführte Dienstkraft auch Anteile für Bedienstete der Gemeinde enthalten. Daneben
schlagen insbesondere die Lohnkosten für die vom Bauhof eingesetzten Bediensteten zu
Buche. Der Personalaufwand im Plan 2018 wurde anhand prozentualer Zuordnung aus
den Stellenbeschreibungen der für das Wasserwerk der Gemeinde Titz tätigen Mitarbeiter
erstellt. Der Personalaufwand im Bereich der Mitarbeiter im Bauhof beruht auf Erfahrungswerten. Ein zu erwartender Kostenaufschlag aufgrund tariflicher Erhöhungen wurde
berücksichtigt.
Abschreibungen:
Die Abschreibungen entsprechen der Abschreibungsvorschau für 2018 gemäß der eingesetzten Software sowie den zu erwartenden Steigerungen aus Aktivierungen einzelner
Gewerke.
Sonstige betriebliche Aufwendungen:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassen alle Aufwendungen, sofern sie nicht
außerordentlich sind, wie z.B. Versicherungsprämien (21.000 Euro), Erstellungs- und
Prüfungskosten der Jahresabschlüsse sowie Rechts- und Beratungskosten (20.000 Euro),
Kostenerstattungen an den gemeindeeigenen Bauhof (50.000 Euro), eine Verwaltungskostenpauschale (20.000 Euro) und Beraterkosten der Landwirtschaftskammer (10.000
Euro).
Darüber hinaus ist wieder eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde Titz mit 150.000
Euro eingeplant.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Zinsen und ähnliche Aufwendungen:
In den Zinsaufwendungen sind die Darlehenszinsen gemäß den Zins- und Tilgungsplänen
enthalten. Des Weiteren ist ein Zinsaufwand für die Inanspruchnahme der Kredite zur
Abdeckung der Investitionen kalkuliert worden. Grundsätzlich gilt für die Kreditpolitik des
Wasserwerkes der Gemeinde Titz die gleiche Vorgehensweise wie für die Kernverwaltung.
Liquiditätskredite werden unter Ausnutzung des günstigen Zinsniveaus (derzeit 0,39%)
auch für die (Vor-)Finanzierung von Investitionen genutzt. Zum einen ergibt sich hieraus
ein Vorteil im Bereich der Zinsaufwendungen, zum anderen kann das Wasserwerk der
Gemeinde Titz flexibel agieren, wenn Liquiditätsüberschüsse vorhanden sind. Mit einem
Anstieg des derzeitigen Zinsniveaus ist im Jahre 2018 voraussichtlich nicht zu rechnen.
Gleichwohl wird der Zinsmarkt im Auge behalten.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag:
Hier sind die voraussichtlichen Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 2018 ausgewiesen.
Sonstige Steuern
Hierzu gehören die Grundsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer der für das Wasserwerk
der Gemeinde Titz eingesetzten Fahrzeuge.
Vermögensplan
Der mit diesem Wirtschaftsplan vorgelegte Vermögensplan entspricht (wie bereits die
Wirtschaftspläne ab 2013) grundsätzlich dem vorgelegten Maßnahmenkatalog des Ingenieurbüros und enthalten Maßnahmen zur Loslösung vom Fremdwasserbezug sowie sich
hierüber anbietende Sanierungen im Bestandsnetz. Ausgehend von den Erkenntnissen
durch die Untersuchung des Ingenieurbüros und den Überlegungen der Betriebsleitung
und der Verwaltungsführung im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Gemeinde
Titz außerhalb wasserwirtschaftlicher Belange, wurde ein Investitionsprogramm entwickelt. Sämtliche Kostenansätze, Dimensionen und Materialverwendungen wurden durch
das Ingenieurbüro bereitgestellt und beinhalten bereits Ingenieurhonorare.
Da es sich bei dem aus dem Jahre 2011 vorgelegten Konzept des Ingenieurbüros um
eine Grobplanung handelte, werden nun, sofern neue Erkenntnisse vorliegen, diese in
den vorliegenden Wirtschaftsplan eingearbeitet. Die Erhöhung der damals angesetzten
Werte aufgrund von Preissteigerungen im Baugewerbe, durch eine andere Materialauswahl (qualitativ hochwertiger und länger abschreibbar) sowie geänderter Leitungsführungen wird dargestellt.
Sofern Maßnahmen der Investitionsplanung die Jahre bis einschließlich 2021 betreffen,
wurden diese mittelfristig dargestellt.
Rein informativ wird an dieser Stelle bereits eine mögliche Ersatzbeschaffung für das aus
den 1960er Jahren stammende, gebraucht beschaffte Diesel-Notstromaggregats und die
damit einhergehende Problematik der Ersatzteilversorgung thematisiert. Bereits in dem
seinerzeit erstellten Sanierungskonzept für das Wasserwerk selbst war eine Ersatzbeschaffung angedacht. Da das Altgerät nach wie vor zufriedenstellend funktionierte, wurde
auf eine Neuanschaffung bislang verzichtet. Nunmehr scheint das Ende der technisch
vertretbaren Nutzungsdauer erreicht. Die Betriebsleitung beabsichtigt daher, über einen
Alternativenvergleich unterschiedliche Lösungen der Notstromversorgung zu prüfen und
hierzu im Laufe des Jahres 2018 im Betriebsausschuss zu berichten. Sofern eine Ersatzbeschaffung unumgänglich ist, ist diese für das Jahr 2019 vorzusehen.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Einzahlungen
Abschreibungen:
Es handelt sich hierbei um den Betrag, der analog auch als Aufwand im Erfolgsplan dargestellt wird. Der nahezu unveränderte Ansatz des Vorjahres ist der zeitverlagerten Aktivierung geschuldet.
Investitionszuschüsse:
Die im Vermögensplan veranschlagten Auszahlungen für die erstmalige Erstellung von
Hausanschlüssen sowie deren Erneuerungen in Höhe von 45.000 Euro werden gemäß
Satzung in voller Höhe durch die Grundstückseigentümer erstattet.
Veränderung des Eigenkapitals – Zuführung Gewinn:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 wurde so aufgestellt, dass ein Gewinn in Höhe von
rund 70.000 Euro erzielt werden kann. Somit würde die in der Eigenbetriebsverordnung
geforderte 4%-ige Verzinsung des Eigenkapitals erreicht. Diese Zuführung wurde folglich
hier angesetzt.
Aufnahme von Krediten:
Die geplanten Investitionsmaßnahmen des Wasserwerkes der Gemeinde Titz für das
Wirtschaftsjahr 2018 haben einen Kreditbedarf in Höhe von voraussichtlich rund
1.500.000 Euro zur Folge. Auf die grundsätzlichen Ausführungen zur Kreditpolitik des
Wasserwerkes an anderer Stelle in diesem Vorbericht wird verwiesen.
Auszahlungen
Rohrnetzerneuerung Landstraße:
Nach der Sanierung und Erweiterung des Leitungsnetzes im westlichen Gemeindegebiet
sieht dieser Wirtschaftsplan nun die weitere Sanierung und Erweiterung in das südliche
Gemeindegebiet vor. Ein Bauabschnitt der Maßnahme „Wasserversorgung von Titz nach
Rödingen“ stellt u.a. die Rohrnetzerneuerung Landstraße dar, die die Förderung des Wassers in das südliche Gemeindegebiet sicherstellen soll. Die vorsichtig durch die Betriebsleitung in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro geschätzten Kosten belaufen sich auf rund
890.000 Euro. Das Ingenieurbüro erarbeitet derzeit eine konkrete Planung, die dem Betriebsausschuss im Frühjahr 2018 vorgestellt werden soll.
Mit dem vorgenannten Betrag von 890.000 Euro soll die seit 1915 bestehende Wasserleitung (Grauguss) in der Landstraße erneuert werden. Hierin inbegriffen sind die Umschlüsse der bestehenden Wasserhausanschlüsse entlang der Landstraße sowie die Umbindungen in andere Straßenzüge bzw. andere Ortslagen der Gemeinde Titz. Aufgrund
des Alters der Leitung liegen dem Wasserwerk der Gemeinde Titz keine detaillierten Erkenntnisse über die Leitung selbst vor. Weder die genaue Lage noch mögliche Querverbunde auf der Strecke sind hinreichend bekannt. Ferner dürfte die Wasserleitung auch in
einer ansonsten unüblichen Tiefe liegen, da das Straßenniveau in den letzten 100 Jahren
stetig angewachsen ist. Die Betriebsleitung hat daher Wert darauf gelegt, hier einen sehr
vorsichtig geschätzten (und insofern auf jeden Fall auskömmlich erscheinenden) Wert
durch das Ingenieurbüro ermitteln zu lassen. Dieser soll somit eine „Worst-CaseBetrachtung“ darstellen.
Die Umsetzung dieser Erneuerung stellt eine klassische Sanierungsmaßnahme im Bestandsnetz dar und ist folgerichtig nur als Vorarbeit für die eigentliche erstmalige Herstellung der Verbindungsleitung von Ameln nach Rödingen zu werten.
Rohrnetzerneuerung Schillerstraße:
Einhergehend mit der Rohrnetzerneuerung Landstraße soll die Wasserleitung in der Schillerstraße in der Ortslage Titz saniert werden. Hierfür wird durch die Betriebsleitung, in
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Abstimmung mit dem Ingenieurbüro, ein Betrag i.H.v. 150.000 Euro angesetzt. Um eine
Versorgungssicherheit nicht nur für die ohnehin durch Titz versorgten Ortslagen Ameln
und Kalrath sowie des Gewerbegebietes Ameln zu gewährleisten, sondern auch die Versorgung von Rödingen, Höllen und Bettenhoven auf leitungsmäßig abzusichern, soll auch
hier eine alters- und schadensbedingte Sanierung der aus den 1920er Jahren bestehende
Graugussleitung erfolgen.
Rohrnetzerneuerung Gartenstraße:
Im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen wurde am Rohrnetz der Gartenstraße ein ähnliches Schadensbild wie in der Raiffeisenstraße in der Ortslage Müntz erkannt. Diese Leitung besteht aus Grauguss und stammt aus den 1950er Jahren. Daher sieht die Betriebsleitung diese Maßnahme im Wirtschaftsplanentwurf 2018 vor (Ansatz: 127.000 Euro).
Darüber hinaus sieht auch das mittelfristige Investitionsprogramm der Gemeinde Titz
selbst eine Straßen- bzw. Kanalerneuerungsmaßnahme der Gartenstraße vor. Eine Kombination dieser Maßnahmen wird seitens des Wasserwerkes der Gemeinde Titz präferiert.
Ringschluss Titz – Opherten:
Der Wirtschaftsplan 2018 sieht des Weiteren einen Ringschluss Titz – Opherten vor, der
die Versorgungssituation der Ortslage Opherten verbessern soll. Derzeit wird die die Ortschaft Opherten und mittelbar der Weiler Mündt über zwei Leitungen versorgt. Eine
Graugussleitung aus den 1920er Jahren ist allerdings so abgängig, dass auch hier eine
Sanierung geboten ist. Dieser Ringschluss soll in der Verlängerung der Kölner Straße aus
der Ortslage Titz durch die Feldlage in die Erdgasse bzw. den Ulmenweg in Opherten verlaufen. Über diese Trasse wird nicht nur die Versorgungssicherheit erhalten; sie wird darüber hinaus auch die Löschwassersituation verbessern sowie gelegentlich aufkommende
Druckverluste kompensieren. Darüber hinaus ist in den kommenden Jahren mit einem
erhöhten Wasserverbrauch in der Ortslage zu rechnen. Bedingt durch die bereits an anderer Stelle erwähnten umfangreichen Bautätigkeiten in der Gemeinde Titz, entwickelt
sich hier insbesondere das Baugebiet „Eintrachtstraße“ weiter fort. Der Ansatz für diese
Maßnahme wurde vorsichtig auf 200.000 Euro festgelegt.
Die Betriebsleitung beabsichtigt, dem Rat wie bereits in der Vergangenheit vorzuschlagen, bei allen vorgenannten Baumaßnahmen die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (GET) mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen, um somit den höchstmöglichsten Einspareffekt in einem sich an die Ausschreibung anschließendem Verhandlungsgespräch zu erzielen.
Erstellung von Hausanschlüssen:
Für die Erstellung von Hausanschlüssen ist jährlich ein Ansatz zu bilden, der in seiner
Höhe mit den Einzahlungen korrespondiert (siehe Investitionszuschüsse).
Kleinere Maßnahmen und sonstige Erweiterungen und Erneuerungen:
Für diverse Erneuerungen, die nicht durch Einzelmaßnahmen dargestellt werden, wurde
ein Wert von 15.000 Euro angesetzt.
Kauf von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen:
Mit den veranschlagten Ausgabebeträgen sollen verschiedene neue Geräte und Maschinen angeschafft bzw. ersetzt werden (rund 11.000 Euro). Enthalten ist hier unter anderem ein Rohranhänger (rund 6.000 Euro) zur Beförderung der Wasserleitungsrohre zu
den einzelnen Baustellen. Bisher wurde bei Bedarf für die Maßnahmen ein Rohranhänger
bei einem ortsfremden Anhängerverleih geliehen. Im Hinblick auf die weiteren Maßnahmen ist eine Anschaffung wesentlich wirtschaftlicher.
Betriebs- und Geschäftsausstattung:
Aus den Erfahrungen der Vorjahre ist mit Ausgaben zur Beschaffung von Betriebs- und
Geschäftsausstattung in der dargestellten Höhe zu rechnen (5.000 Euro).
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2018
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Entnahme aus Sonderposten für Investitionszuschüsse:
Dieser Posten wird entsprechend der Abschreibungssätze des Rohrnetzes und der Hausanschlüsse (rund 30.000 Euro) aufgelöst.
Tilgung von Krediten:
Die Tilgungsbeträge ergeben sich aus der Zusammenstellung über die Schuldenstände,
die als Anlage dem Wirtschaftsplan beigefügt ist. Der Betrag, inkl. für den möglicherweise
neu aufzunehmenden Kredit, ist in dem Planansatz 2018 von rund 150.000 Euro enthalten.
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Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2018
Erfolgsplan
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Erfolgsplan 2018
Planansatz
2018
Planansatz
2017
Ergebnis
2016
1.110.000,00 €
1.093.000,00 €
1.048.012,73 €
1.
a)
Umsatzerlöse
Wasserlieferung inkl. Grundgebühren
b)
Erträge aus Teilauflösung
Investitionszuschüsse
30.000,00 €
32.000,00 €
31.347,06 €
c)
Reparaturen
25.400,00 €
19.000,00 €
31.259,03 €
d)
Sonstige Erlöse
58.440,00 €
7.500,00 €
61.488,03 €
1.223.840,00 €
1.151.500,00 €
1.172.106,85 €
130.000,00 €
130.000,00 €
50.000,00 €
50.000,00 €
202.771,77 €
202.771,77 €
8.600,00 €
8.600,00 €
59.700,00 €
59.700,00 €
27.133,57 €
27.133,57 €
240.000,00 €
50.300,00 €
245.000,00 €
44.000,00 €
298.482,37 €
45.509,80 €
57.302,00 €
347.602,00 €
31.000,00 €
320.000,00 €
32.691,81 €
376.683,98 €
59.300,00 €
59.300,00 €
79.500,00 €
79.500,00 €
58.179,46 €
58.179,46 €
406.902,00 €
399.500,00 €
434.863,44 €
- Löhne und Gehälter
- soziale Abgaben etc.
219.858,00 €
65.977,00 €
285.835,00 €
197.700,00 €
62.300,00 €
260.000,00 €
209.400,66 €
63.007,55 €
272.408,21 €
6.
Abschreibungen
222.505,00 €
222.505,00 €
225.000,00 €
225.000,00 €
198.695,24 €
198.695,24 €
7.
sonstige betriebliche Aufwendungen
302.095,00 €
302.095,00 €
240.280,00 €
240.280,00 €
369.349,56 €
369.349,56 €
8.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
5,00 €
5,00 €
50,00 €
50,00 €
4,45 €
4,45 €
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
45.000,00 €
45.000,00 €
35.000,00 €
35.000,00 €
30.324,68 €
30.324,68 €
100.108,00 €
101.470,00 €
2.
Andere aktivierte Eigenleistungen
3.
sonstige betriebliche Erträge
4.
Materialaufwand
a)
Aufwendungen für Hilfs- und
Betriebsstoffe
- Fremdwasserbezug
- Strombezug
- Materialverbrauch f. Betrieb
Instandhaltung und Fremdaufträge
b)
5.
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
Personalaufwand
10. Überschuss aus der gewerblichen
Tätigkeit
11. Außerordentlicher Ertrag
-
- €
€
-
- €
€
96.375,51 €
-
- €
€
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
13. sonstige Steuern
14.386,00 €
14.923,00 €
29.309,00 €
15.000,00 €
15.000,00 €
30.000,00 €
10.949,00 €
14.359,61 €
25.308,61 €
1.270,00 €
1.270,00 €
1.100,00 €
1.100,00 €
1.241,76 €
1.241,76 €
69.529,00 €
70.370,00 €
69.825,14 €
14. Jahresgewinn
13
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2018
Vermögensplan
14
Vermögensplan 2018
Einnahmen
Verpflichtungsermächtigungen
2019
Planansatz
2018
1.
Abschreibungen
2.
Investitionszuschüsse
3.
Veränderung EK Zuführung Gewinn
4.
Kreditaufnahme Darlehen
Summe
Planansatz
2017
Planansatz
2016
225.000,00 €
-
€
225.000,00 €
190.000,00 €
45.000,00 €
-
€
35.000,00 €
35.000,00 €
70.000,00 €
-
€
70.000,00 €
58.943,00 €
1.283.000,00 €
-
€
898.000,00 €
1.529.657,00 €
- €
1.228.000,00 €
1.813.600,00 €
Planansatz
2017
Planansatz
2016
1.623.000,00 €
Vermögensplan 2018
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen
2019
Planansatz
2018
1.
Transportleitung Müntz-Hompesch
-
€
-
€
-
€
100.000,00 €
2.
Rohrnetzerneuerung Ralshoven
-
€
-
€
-
€
233.700,00 €
3.
Rohrnetzerneuerung Hompesch
-
€
-
€
-
€
314.900,00 €
4.
Transportleitung Ralshoven-Müntz
-
€
-
€
-
€
446.000,00 €
5.
Rohrnetzerneuerung Müntz
-
€
-
€
-
€
240.000,00 €
6.
Transportleitung Hasselsweiler-Müntz
-
€
-
€
-
€
202.000,00 €
7.
Erschließung Titz 30
-
€
-
€
30.000,00 €
30.000,00 €
8.
Erschließung Titz 31
-
€
-
€
9.
Erschließung Titz 29 2. BA
-
€
-
€
30.000,00 €
-
€
10.
Transportleitung Ameln-Rödingen
-
€
-
€
409.000,00 €
-
€
11.
Teilerneuerung Rödingen
-
€
-
€
41.000,00 €
-
€
12.
Transportleitung Rödingen-Kalrath
-
€
-
€
241.000,00 €
-
€
13.
Rohrnetzerneuerung Ulmenweg
-
€
-
€
167.000,00 €
-
€
14.
Rohrnetzerneuerung Capitelshof
-
€
-
€
18.000,00 €
-
€
15.
Rohrnetzerneuerung Huppelrather Straße
-
€
-
€
55.000,00 €
-
€
16.
Rohrnetzerneuerung Landstraße
890.000,00 €
-
€
-
€
-
€
17.
Rohrnetzerneuerung Schillerstraße
150.000,00 €
-
€
-
€
-
€
18.
Rohrnetzerneuerung Gartenstraße
127.000,00 €
19.
Ringschluss Titz-Opherten
200.000,00 €
-
€
-
€
-
€
20.
Erstellung Hausanschlüsse
45.000,00 €
-
€
35.000,00 €
35.000,00 €
21.
Kleinere Maßnahmen und sonstige
Erweiterungen und Erneuerungen
15.000,00 €
-
€
35.000,00 €
25.000,00 €
22.
Kauf von Fzg., Geräten und Maschinen
11.000,00 €
-
€
5.000,00 €
5.000,00 €
23.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
5.000,00 €
-
€
5.000,00 €
5.000,00 €
24.
Entnahme aus SoPo/ Auflösung
Investitionszuschüsse
30.000,00 €
-
€
30.000,00 €
30.000,00 €
25.
Tilgung von Krediten
150.000,00 €
-
€
125.000,00 €
115.000,00 €
- €
1.226.000,00 €
1.811.600,00 €
Summe
1.623.000,00 €
-
Grundsätzlich gilt:
Rohrnetzerneuerungen werden vom Wasserwerk der Gemeinde Titz in Abstimmung mit der Kernverwaltung durchgeführt.
Sofern aus hygienischer und technischer Sicht keine Bedenken bestehen, werden Arbeiten an Wasserleitungen nach
Möglichkeit mit Kanal- und/oder Straßenbaumaßnahmen kombiniert.
Die einzelnen Baumaßnahmen sind im Vorbericht des Wirtschaftsplanes erläutert.
15
€
30.000,00 €
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2018
Investitionsprogramm
(mittelfristig)
16
Investitionsprogramm (mittelfristig)
2018 - 2021
lfd. Bezeichnung
Nr.
nachrichtlich
2017
EURO
Summe
EURO
Einnahmen
1.
2.
3.
4.
Abschreibungen
Investitionszuschüsse
Veränderungen EK
Kreditbedarf
Gesamt
16.
17.
18.
19.
20.
Erschließung Titz 30
Erschließung Titz 29 2. BA
Transportleitung Ameln-Rödingen
Teilerneuerung Rödingen
Transportleitung Rödingen-Kalrath
Rohrnetzerneuerung Ulmenweg
Rohrnetzerneuerung Capitelshof
Rohrnetzerneuerung Huppelrather Straße
Rohrnetzerneuerung Landstraße
Rohrnetzerneuerung Schillerstraße
Rohrnetzerneuerung Gartenstraße
Ringschluss Titz-Opherten
Erneuerung Transportleitung Titz-Ameln
Rohrnetzerneuerung Frankenstraße
Herstellung von Hausanschlüssen
Kleinere Maßnahmen und sonstige Erweiterungen
und Erneuerungen
Kauf von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Entnahme aus SoPo Investitionszuschüsse
Tilgung von Krediten
Gesamt
2019
EURO
2020
EURO
2021
EURO
Gesamteinnahmen
mittelfristig
225.000,00
35.000,00
70.000,00
898.000,00
€
€
€
€
1.228.000,00 €
Ausgaben
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
2018
EURO
961.000,00
180.000,00
280.000,00
1.345.000,00
€
€
€
€
225.000,00
45.000,00
70.000,00
1.283.000,00
2.766.000,00 €
€
€
€
€
1.623.000,00 €
241.000,00
45.000,00
70.000,00
175.000,00
€
€
€
€
246.000,00
45.000,00
70.000,00
-
€
€
€
€
249.000,00
45.000,00
70.000,00
-
€
€
€
€
531.000,00 €
361.000,00 €
364.000,00 €
Gesamtausgaben
mittelfristig
30.000,00
30.000,00
409.000,00
41.000,00
241.000,00
167.000,00
18.000,00
55.000,00
35.000,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
890.000,00
150.000,00
127.000,00
200.000,00
275.000,00
100.000,00
180.000,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
890.000,00
150.000,00
127.000,00
200.000,00
45.000,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
275.000,00
45.000,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
100.000,00
45.000,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
45.000,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
35.000,00
5.000,00
5.000,00
32.000,00
125.000,00
€
€
€
€
€
60.000,00
26.000,00
20.000,00
120.000,00
618.000,00
€
€
€
€
€
15.000,00
11.000,00
5.000,00
30.000,00
150.000,00
€
€
€
€
€
15.000,00
5.000,00
5.000,00
30.000,00
156.000,00
€
€
€
€
€
15.000,00
5.000,00
5.000,00
30.000,00
156.000,00
€
€
€
€
€
15.000,00
5.000,00
5.000,00
30.000,00
156.000,00
€
€
€
€
€
1.228.000,00 €
2.766.000,00 €
1.623.000,00 €
531.000,00 €
356.000,00 €
256.000,00 €
Der hier vorgestellte Investitionsplan (bis 2019) enthält u.a. alle aus dem Gutachten von Achten und Jansen, Aachen empfohlenen Investitionen.
Bis spätestens Ende 2019 sollten alle Investitionen aus der damals erstellten Studie umgesetzt worden sein. Bereits jetzt erarbeitet das Wasserwerk der Gemeinde Titz für die Planungsjahre 2020 ff. ein Sanierungskonzept für
das Bestandsnetz. Hierin sollen Schadenshäufigkeiten, Alter der Leitung, Material der Leitung und Erfahrungen einfließen, die dann ein Handlungskonzept ergeben wird, welches sukzessive umgesetzt und fortgeführt werden
soll. Da das Wasserwerk hiermit allerdings erst am Anfang steht, werden neben den üblichen Investitionen noch keine Einzelmaßnahmen dargestellt.
17
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2018
Übersicht über Schulden und Schuldendienst
18
Übersicht über die Schulden und den Schuldendienst 2018
Schuldenbetrag
ursprünglich
in EURO
Darlehen
Darlehen
Darlehen
Darlehen
Darlehen
Darlehen
KSK 6374215991 / 79
KSK 6480036182 / 89
WL Bank 200996500 / 92
KSK 6480325866 / 80
KSK 6480358941 / 96
KSK 6480403630 / 97
127.822,97
150.000,00
232.000,00
400.000,00
1.300.000,00
1.000.000,00
Restschuld
01.01.2018
€
€
€
€
€
€
3.209.822,97 €
86.427,25
86.377,39
163.779,04
338.644,40
1.159.166,58
980.545,67
Zinsen
in
%
€
€
€
€
€
€
*
0,450
1,07
0,74
1,08
1,09
2.814.940,33 €
Zinsen
in
EURO
2.416,26
374,84
1.704,55
2.453,14
12.197,22
10.536,57
Tilgung
in
EURO
€
€
€
€
€
€
3.190,27
6.600,00
11.960,25
19.066,86
65.000,04
30.363,51
€
€
€
€
€
€
5.606,53
6.974,84
13.664,80
21.520,00
77.197,26
40.900,08
Zinsbindungsfrist
€
€
€
€
€
€
29.682,58 €
136.180,93 €
165.863,51 €
16.667,00 €
31.667,00 €
Kreditaufnahme NN in 2018
inkl. Ermächtigung zur Umwandlung
kurzfristiger Kredite in langfristige Kredite
im Zuge der zinsgünstigen Zwischen finanzierung
1.500.000,00 €
1,00
15.000,00 €
Zwischenfinanzierung durch Festkredit
bei der Sparkasse Düren
1.000.000,00 €
0,50
5.000,00 €
ges.
Gesamtsumme
49.682,58 €
-
€
152.847,93 €
-
€
*
27.11.2020
30.12.2030
12.11.2019
02.11.2025
10.04.2027
monatlich
197.530,51 €
* Bis zum 30.05.2018 erfolgt hier eine Zinsbindung in Höhe von 4,76%. Das Darlehen wird anschließend in Form eines Forward-Darlehens zu einem Zinssatz in Höhe von 1,45% und
einer Zinsbindungsfrist bis zum 30.05.2025 fortgeführt.
19
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2018
Stellenübersicht
20
Stellenübersicht
Wasserwerk der Gemeinde Titz - 2018-
Anzahl
Dienstposten
Tarif
Entgeltgruppe
Stufe
1
Arbeiter
TVÖD
8
4
Stellenübersicht
Wasserwerk der Gemeinde Titz - Ist 2017 -
Anzahl
Dienstposten
Tarif
Entgeltgruppe
Stufe
1
Arbeiter
TVÖD
8
4
nachrichtlich
Stellenübersicht Beamte
Gemeinde Titz - Plan 2018für das Wasserwerk tätig
Anzahl
1
gehobener Dienst
Beamter
A 13
allg. Hinweis:
Diese Stellenübersicht stellt eine reine Darstellung der für das Wasserwerk tätigen
Mitarbeiter gemäß § 17 EigVO NRW dar. Diese Übersicht enthält keine vollzeitäquivalent
verrechneten Stellenanteile. Die Abrechnung erfolgt im Zuge der jeweiligen
Jahresabschlussarbeiten auf Basis tatsächlicher Inanspruchnahme der Mitarbeiter
zwischen der Kernverwaltung und dem Wasserwerk.
21