Daten
Kommune
Titz
Größe
1,5 MB
Datum
05.10.2017
Erstellt
14.09.17, 18:02
Aktualisiert
14.09.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Franzen
ingenieurbüro für arbeits- und umweltschutz
Schalltechnisches Gutachten
Prognose
Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die 10. Änderung des
Bebauungsplanes Titz 17, Gemarkung Titz, Flur 54, an näher bezeichneten
Immissionspunkten in Titz
Bericht-Nr.:
IG 2017/07
Auftraggeber:
Firma
Tholen Vermögensverwaltung GmbH
Max-Planck-Str. 1 - 3
52511 Geilenkirchen
Projektbearbeitung:
Dipl.-Ing. F.-J. Franzen
Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Pappelweg 5
52511 Geilenkirchen
Tel.: 02451 8321
0151 51643907
Mail: f-i.franzen@t-online.de
Datum:
30.06.2017
Berichtsumfang:
21 Seiten
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Inhaltsverzeichnis
1. Aufgabenstellung ...... ................. ... .... .... ....... ................... .. .. .. .. .... ... .. ..... .... .. .. ... .. ....... ........................... ...... 3
2. Beurteilungsgrundlagen ............. ... .................................. .......... .... .. ...... ............... ..... ..... ....... .. .... .. ....... ...... 3
2.1
Fachbegriffe ... ........... .. .... ..... ... ................. ................... ..... ...... ... .. .. ..... ..... ......... ........ ... ................... ........ 3
2.2
Beurteilungswerte .. ....... .. ............ .. ....................................... ....... .. .. ............ .... .... .. ..... .. .... ........ ...... .. 4 , 5
3. Standort ...... ............. ... ...... ... ... .. ..... ..... ................ .. .. ... .. ............. ......... ... .. ....... .. .. ... .... .. .... ............ ........ 5 - 9
4. Abschätzung der maximal möglichen Lärmemissionen aus dem B-Plangebiet .. ........ .............. ........ .. ...... 9
4.1
Vorbelastung ......... ......... ................ ....... .... ...... ........ .......... .. ...... ... ... ..... ... ... .. ....... ... ... ....................... ...... 9
4.2
Zusatzbelstung .................... ........ ..... .. ... .. .... ............... .. ...... .. ... ........... .... .. ........... ........................... ........ 9
4.2.1
Emissionen aus dem späteren Anlagenbetrieb im Industriegebiet. .. .. . .. .................... ........ 9 , 10
4.2.1.1 Emissionen aus der Beräumung der Hochpolderflächen .......... ............. ............... ..... .. .. .... .. 10
4.2.1.2 Geplante Bauschuttaufbereitungsanlage .. ... ............ ...... . ..... ............ ..... ............... ..... .... ... 11
4.2.1.3 Emissionen aus der Nutzung des Industriegebietes ..... . ....... ..... ..... .. ..... ..... ....... .. ........ ... ....11
4.3
Gesamtbelastung ...... .. . .......................................... .... .. ..... .. ......... ... .. ...... .. ...... .. .... .... ....12
5.
Zu erwartende Immissionen an den Immissionspunkten .. .. .... ........ ... ..... ....... .. ....... ...... .. ...... . 12,13
6.
Fazit. .... ... .......... ... .......... ..... .. ............................. ..... ....... .............. ...... ...... ... .... ... .. .. ..... .. 13
Anlagen
14 - 21
Lageplan mit Lage der Emissionsquellen und Immissionspunkten IP 1, IP II, IP III und IP Ameln
Schemaskizze zur Erm ittlung der Pegelm inderung durch Schirmwirkung
Exemplarische Berechnung der Pegelminderung durch Schirmwirkung
2 1Sei te
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
1.
Aufgabenstellung
Die Gemeinde Titz plant die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17,
Ortslage Ameln, im Rahmen derer das bereits festgesetzte Industriegebiet auf dem
Grundstück Gemarkung Titz, Flur 22 , Flurstück 172, in nördlicher Richtung erweitert
werden soll.
Das Grundstück steht im Eigentum der Tholen Vermögensverwaltung GmbH , Max-PlanckStraße 1-3, 52511 Geilenkirchen , die dort eine Erweiterung ihres Betriebsstandorts sowie
eine Vermarktung der nicht für die eigene Standorterweiterung benötigten Teilflächen
plant. Es wurde in der Vergangenheit von der Firma Pfeifer & Langen KG als
Schlämmteich für Rübenerde genutzt. Hierdurch sind auf dem Grundstück Hochpolder
entstanden , die vor Aufnahme einer gewerblich-industriellen Nutzung beräumt werden
müssen .
Durch die Beräumung (Abtrag und Abfuhr der eingelagerten Rübenerde) des Grundstücks
sowie dessen durch die Änderung des Bebauungsplans rechtlich ermöglichte gewerblichindustrielle Nutzung können Lärmemissionen hervorgerufen werden .
Um zu klären , ob diese Lärmemissionen zu schädlichen Umwelteinwirkungen an den
Immissionspunkten IP I bis IP III sowie dem nördlichen Bebauungsbereich der Ortslage
Ameln führen können , hat die Tholen Vermögensverwaltung GmbH das Ingenieurbüro für
Arbeits- und Umweltschutz Dipl.-Ing . F.-J . Franzen mit der Erarbeitung des vorliegenden
Gutachtens beauftragt.
2.
Beurteilungsgrundlagen
2.1
Fachbegriffe
Emission/Immission
Als Emission bezeichnet man den von einer Anlage oder einem anderen Emittenten
ausgehenden Lärm.
Der Schalldruckpegel LAF(t> ist der mit der Frequenzbewertung A und der Zeitbewertung F
nach DIN EN 60651 gebildete momentane Wert des Schalldruckpegels.
Der Mittelungspegel LAeq ist der nach DIN 45641 aus dem zeitlichen Verlauf des
Schalldruckpegels gebildete zeitliche Mittelwert des Schalldruckpegels.
Der emittierte Lärm führt in der Umgebung zu den sogenannten Immissionen als
Tages/Nacht - Beurteilungspegel. Diese Immissionen stellen Lärmeinwirkungen dar, die
sich auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft, insbesondere auf Menschen und Tiere,
und andere Schutzgüter nachteilig auswirken können . Die Maßeinheit der Immission am
Ort der Einwirkung ist dB(A) und wird als Tages/Nacht - Beurteilungspegel oder
Beurteilungspegel Lr in dB(A) angegeben. Er ist der aus dem Mittelungspegel LAeq des zu
beurteilenden Geräusches und gegebenenfalls aus Zuschlägen gebildete Wert zur
Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung während jeder Beurteilungszeit (z. B.
31Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Tag/Nacht) . Der Beurteilungspegel
Immissionsrichtwerte beziehen.
Lr ist
diejenige
Größe,
auf
die
sich
die
Vorbelastung/Zusatzbelastung/Gesamtbelastung
Als Vorbelastung (VB) werden im Folgenden Immissionen bezeichnet, die bereits ohne die
Emission aus dem zu betrachtenden B-Plangebiet vorliegen. Die Zusatzbelastung (ZB) ist
diejenige Immission, die ausschließlich von der Beräumung des B-Plangebiets und den
dort im Rahmen der Umsetzung der B-Planänderung vorgesehen Anlagen hervorgerufen
wird . Die Gesamtbelastung (GB) ist die Summe aus der Vorbelastung und der
Zusatzbelastung.
Immissionsrichtwerte
Immissionsrichtwerte sind vom Gesetzgeber vorgegebene Beurteilungswerte für Lärm , die
nicht überschritten werden dürfen . Sie dienen insbesondere dem Schutz der
menschlichen Gesundheit. Die Richtwerte gelten sowohl für genehmigungsbedürftige als
auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen , die den Anforderungen des Zweiten Teils
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen.
Einwirkungsbereich einer Anlage
Das sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche
a) einen Beurteilungspegel verursachen , der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese
Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt oder,
b) Geräuschspitzen verursachen , die den für deren Beurteilung maßgebenden
Immissionsrichtwert erreichen .
2.2
Beurteilungswerte
Die rechtliche Grundlage für die Bewertung von Immissionskonzentrationen ist in
Deutschland das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) in Verbindung mit den dazu
erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften . Zweck des BlmSchG ist
es, "Menschen , Tiere und Pflanzen , den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie
Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und
dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen".
Das BlmSchG regelt die Rahmenbedingungen für den Immissionsschutz. Es enthält selbst
keine Immissionswerte. Diese sind in den zum Gesetz ergangenen Verordnungen und in
Verwaltungsvorschriften festgelegt. Auf der Grundlage von § 48 BlmSchG wurde die
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz als zu
beachtende TA Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) erlassen.
Im Rahmen der vorl iegenden Betrachtung werden die lmmissionnsrichtwerte der TA Lärm
(siehe nachfolgende Tab. 1) zugrunde gelegt.
41Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Tab. 1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Immissionsorte außerhalb von
Gebäuden als Beurteilungspegel
Baugebiet
Wert für die
in
Tageszeit
dB(A)
06:00 bis 22:00
Uhr
Wert
für
die
Nachtzeit
in
dB(A)
22:00 bis 06:00
Uhr
a) Industriegebiet
GI
70
70
b) Gewerbegebiet
GE
65
50
c) Mischgebiet
MK, MD , MI
60
45
d) Allgemeines
Wohngebiet
WA,WS
55
40
e) Reines
Wohngebiet WR
50
35
f) Kurgebiete ,
Krankenhäuser,
Pflegeanstalten
45
35
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A)
und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die
erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen :
1. an Werktagen
2. an Sonn- und Feiertagen
06 :00 - 07:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr
06 :00 - 09:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr und 20:00 - 22 :00 Uhr.
Der Zuschlag beträgt 6 dB(A).
Die Art der in Tab. 1 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den
Baugebieten . Bestehen keine Festsetzungen, sind die Gebiete entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu
beurteilen.
3.
Standort
Die Lage des Plangebiets der 10. Änderung des 8-Plans Nr. 17, Ortslage Ameln , ist der
nachfolgenden Abbildung 1 zu entnehmen.
5 ISeite
Franzen lngeniearbüro für Arbeits- und Umweltschutz
;
Abbildung 1: Lage der von der 10. Änderung des B-Plans Nr. 17 umfassten Fläche
(Quelle: Bezirksregierung Köln, © Geobasis NRW)
Es liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Titz zwischen den Ortslagen Titz im Norden und
Ameln im Süden und besteht aus mehreren Teilbereichen . Gegenstand des vorliegenden
Gutachtens sind die Teilbereiche 1 und 2 (TB 1 und TB 2) :
Teilbereich 1 (TB 1):
Der Teilbereich 1 umfasst die Grundstücke Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstücke 279, 280,
550 und 551 , und weist eine Flächengröße von etwa 20 ha auf. Er wird eingenommen von
den ehemaligen Poldern 1-5 (siehe nachfolgende Abbildung 2).
6 ISeite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits--und Umweltschutz
Abbildung 2:
Darstellung der ehemaligen Polder 1-5 im TB 1 im Zustand nach
Renaturierung
Die Polder 1 und 2 wurden ursprünglich als Auflandebecken für Rübenerde aus der
Zuckerfabrik Ameln genutzt. Nach Einstellung der Zuckerproduktion wurden
Restkapazitäten der Polder mit Bodenaushub aufgefüllt. Inzwischen ist das Gelände
vollständig rekultiviert und wird zum Teil landwirtschaftlich genutzt. Weitere Teilflächen
dienen dem Naturschutz (Feuchtbereiche bzw. temporäre Gewässer, Sukzessionsflächen
zur natürlichen Vegetationsentwicklung und Gehölzanpflanzungen).
Im Bereich der Polder 4 und 5, die zu Abgrabungszwecken genutzt wurden, finden derzeit
noch Verfüllarbeiten statt. Polder 3 wird darüber hinaus derzeit noch für den Betrieb einer
DK 0-Deponie genutzt. Nach Abschluss der Verfüllarbeiten bzw. des Deponiebetriebs
steht bis spätestens Ende 2020 die Herrichtung der Flächen an . Auf die nach Maßgabe
in diesem
Bereich vorgesehene
der ursprünglichen
Rekultivierungsplanung
Wiederherstellung intensiv genutzter Ackerflächen soll jedoch zur Förderung der
Lebensraumbedingungen von Arten des Offenlands sowie des Halboffenlands verzichtet
werden .
Stattdessen sollen im gesamten TB 1 im Rahmen der Durchführung vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen extensive Grünlandflächen und Rohbodenflächen in Kombination
mit offenen Sand- und Kiesflächen sowie (temporären) Kleingewässern und randlichen
Gehölzanpflanzungen angelegt werden.
Für den TB 1 soll der B-Plan Nr. 17 daher aufgehoben und die Teilfläche in dem parallel
geführten Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans insgesamt als "Fläche
für den Schutz der Natur" dargestellt werden .
71 Seite
- - Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Teilbereich 2 (TB 2)
Der Teilbereich 2 umfasst im Wesentlichen die von der Zuckerfabrik Ameln zur
Einschlämmung von Rübenerde genutzten ehemaligen Hochpolder (siehe nachfolgende
Abbildung 3) und weist eine Flächengröße von etwa 10 ha auf.
Abbildung 3:
Ehemalige Hochpolderflächen der Zuckerfabrik Ameln auf dem
Grundstück Gemarkung Titz, Flur 22, Flurstück 172
Die Hochpolder wurden für die Aufnahme des Schmutzwassers durch Aufschüttung von
Erdwällen aus Lösslehm hergerichtet. Diese sind nach Einstellung des Fabrikbetriebs
verblieben , ebenso wie die eine Mächtigkeit von bis zu 8 m aufweisenden
Sedimentablagerungen aus der im eingeleiteten Wasser enthaltenen , ursprünglich den
Rüben anhaftenden Erde. Während noch vor ca . 20 Jahren überall wasserbespannte
Flächen vorhanden waren , sind diese allmählich verlandet und mit der Sukzession hat
sich eine halboffene Biotopstruktur entwickelt. Nördlich und östlich werden die ehemaligen
Hochpolder von 8 m hohen, gehölzbestandenen Randwällen eingerahmt, die im Zuge der
geplanten Beräumung der Fläche erhalten und im Rahmen der 10. Änderung des 8-Plans
Nr. 17 als Fläche für die Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen , Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen festgesetzt werden sollen (siehe nachfolgende Abbildung 4, dort
die grün hinterlegten Flächen).
8 1Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Abbildung 4:
Zu erhaltende nördliche und östliche Randwälle im Bereich des TB 2
Westlich und östlich an den TB 2 schließen sich bereits gewerblich-industriell genutzte
Flächen (Betonwerk, Bitumenmischwerk, Kompostier- und Biogasanlage) an . Nach Süden
setzen sich die gewerblich-industriell genutzten Flächen fort (siehe obige Abbildung 4) .
4.
Abschätzung der maximal möglichen Lärmemissionen aus dem B-Plangebiet
4.1
Vorbelastung
Eine Vorbelastung durch Lärm ergibt sich aus dem Betrieb des vorhandenen
Betonmischwerkes und des vorhandenen Bitumenmischwerks sowie aus dem Betrieb der
Abgrabungserweiterung einschließlich Verfüllung im Bereich der Flur 48.
Die Größenordnungen des von den Anlagen ausgehenden Lärms wurden bereits in
früheren Gutachten erarbeitet: Da sich prinzipiell keine Änderungen des prognostizierten
Emissionsverhaltens ergeben haben , werden die Daten für diese Betrachtung
übernommen. Sie sind in der Anlage zu diesem Gutachten ausgewiesen .
4.2
Zusatzbelastung
4.2.1 Emissionen aus dem späteren Anlagenbetrieb im Industriegebiet
Auf einer westlich an den bestehenden Betriebsstandort der Tholen-Unternehmensgruppe
angrenzenden etwa 2,5 ha großen Teilfläche plant die Tholen-Unternehmensgruppe die
Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttaufbereitungsanlage nebst zugehörigen
Lagerflächen . Die restlichen 7,5 ha sollen als gewerblich/industrielle Bauflächen
vermarktet werden.
9 j Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Hierfür sollen durch die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden . Innerhalb des im
Bebauungsplanentwurf als Teilbereich 2 gekennzeichneten Planungsgebiets soll deshalb
ein gegliedertes Industriegebiet GI Zone 4 (2) festgesetzt werden . Mit dieser soll
sichergestellt werden , dass in den westlich der Prämienstraße angrenzenden
Wohngebieten unzulässige Immissionen ausgeschlossen werden .
Für das gegliederte Industriegebiet soll die Grundflächenzahl 0,8 und die Baumassenzahl
10,0 festgesetzt werden . Die maximal zulässige Gebäudehöhe (Firsthöhe) wird im
Industriegebiet so gestaffelt, dass im Bereich des künftigen Betriebsstandorts der TholenUnternehmensgruppe Gebäudehöhen von maximal 18,0 m über OK Gelände zulässig
sind . Darüber hinaus wird dort auf maximal 30 % der überbaubaren Fläche eine
Bebauung mit einer maximalen Gebäudehöhe von 25 m über OK Gelände für zulässig
erklärt. In dem für eine Vermarktung vorgesehenen Teil des Industriegebiets soll
festgesetzt werden , dass auf 30 % der Fläche eine Bebauung bis zu einer maximalen
Gebäudehöhe von 55 m über OK Gelände und im Übrigen eine Bebauung bis zu einer
maximalen Gebäudehöhe von 25 m über OK Gelände zulässig sein soll.
Im Rahmen der vorliegenden Fragestellung sind die unter ungünstigsten Umständen
maximal möglichen Emissionen aus dem Bereich des B-Plangebiets zu ermitteln . Zu
betrachten sind insoweit zum einen die mit der Beräumung der Hochpolderflächen
einhergehenden Emissionen der Quellen EQ 2 und EQ 3 (wegen des großflächigen
Areals aufgeteilt in zwei Teilflächen mit mittig angesetzten Emissionspunkten), zum
anderen die durch den Anlagenbetrieb der Bauschuttrecyclinganlage EQ 1 und den
späteren Anlagenbetrieb im Industriegebiet EQ 4 hervorgerufenen Emissionen.
4.2.1.1
Emissionen aus der Beräumung der Hochpolderflächen
Im Zuge der geplanten Beräumung der Hochpolderflächen (EQ 2 ; EQ 3) werden die dort
in einer Mächtigkeit von bis zu 8 m eingelagerte Rübenerde lagenweise bis auf den
gewachsenen Boden abgetragen und die Begrenzungswälle aus Lösslehm (mit
Ausnahme des nördlichen und östlichen Randwalls) beseitigt. Der hierbei entstehende
Aushub beläuft sich auf etwa 500.000 m3 , entsprechend etwa 355.000 t, und soll über
einen Zeitraum von etwa 2,5 Jahren sukzessive im Rahmen der anstehenden Verfüllung
und Renaturierung der im TB 1 gelegenen Polder 4 und 5 eingebaut werden.
Der Transport des Materials von den Hochpolderflächen zu den Poldern 4 und 5 erfolgt
mittels LKW über vorhandene bzw. anzulegende befestigte Wege. Für die Beräumung
werden darüber hinaus ein Hydraulikbagger und ein Rad lader eingesetzt.
Die werktäglichen Arbeiten werden überwiegend im Zeitraum zwischen 07:00 Uhr und
17:00 Uhr über einen eng begrenzten Zeitraum von ca . 2,5 Jahren ausgeführt. Eine
Nachtarbeit erfolgt nicht.
Die infolge der Beräumung der Hochpolderflächen entstehenden Lärmemissionen sind in
der Anlage zu diesem Gutachten ausgewiesen.
l O JSeite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
4.2.1.2
Geplante Bauschuttaufbereitungsanlage nebst Lagerflächen auf der für
eine
Betriebserweiterung
der
Tholen-Unternehmensgruppe
vorgesehenen Teilfläche
Für die im westlichen Teil des Plangebiets geplante Errichtung und den Betrieb einer
Bauschuttaufbereitungsanlage nebst zugehörigen Lagerflächen (EQ 1) liegt bereits eine
konkrete Planung der Tholen-Unternehmensgruppe vor, sodass sich die mit dieser Anlage
einhergehenden Lärmemissionen entsprechend konkret abschätzen lassen.
Die Anlage soll werktäglich überwiegend im Zeitraum zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr,
also 1O Stunden täglich , betrieben werden . Am Anlagenstandort werden eine
Brecheranlage, ein Radlader und Lastkraftwagen eingesetzt. Eine Nachtarbeit erfolgt
nicht.
Lärmemissionen entstehen in den Bereichen Materialaufgabe und Zerkleinern , Aufhalden
und Transport. Die Höhe der Lärmbelastungen durch die vorgenannten Anlagen wurde in
einem früheren Gutachten ermittelt und wird für diese Abschätzung übernommen, da in
den damaligen Voraussetzungen keine Veränderungen eingetreten sind . Die
entsprechenden Daten sind in der Anlage zu diesem Gutachten ausgewiesen.
4.2.1.3
Emissionen aus der Nutzung des Industriegebietes
Konkrete Planungen für eine gewerblich-industrielle Nutzung (EQ GI) des restlichen Teils
des Plangebiets liegen noch nicht vor. Grundlage für eine Ansiedlung sind die gemäß
der textlichen Festsetzungen zur 10. Änderung des B-Plans Nr. 17 zulässigen
Anlagentypen .
Danach sollen im Industriegebiet GI Zone 4 (2) Anlagentypen der Abstandsklassen 1-IV
entsprechend der Abstandsliste 2007 zum Abstandserlass des MUNLV NRW vom
06.06.2007, Az.: V-3-08.08.2004.25.1, und Betriebe mit ähnlichem Immissionsverhalten
nicht zulässig sein. Betriebsarten der Abstandsklasse IV können dort abweichend hiervon
gemäß § 31 BauGB zugelassen werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass durch
besondere Maßnahmen (zum Beispiel bei Lärmimmissionen geschlossene/oder
schalldämmende Bauweise) und/oder Betriebsbeschränkungen (zum Beispiel Verzicht auf
Nachtarbeit) die Emissionen so begrenzt werden , dass schädliche Umwelteinwirkungen in
den benachbarten schutzwürdigen Gebieten vermieden werden , wobei die in der
Abstandsliste 2007 aufgeführten Betriebsarten der Abstandsklasse IV Nrn. 38, 45-47, 50,
51, 53-62, 68 , 77, 79 und 80 generell nicht zugelassen sein sollen. Für die
ausnahmsweise in diesem Teil des geplanten Industriegebiets zulässigen Anlagentypen
der Abstandsklasse IV ist danach im Genehmigungsverfahren der erforderliche Nachweis
zu erbringen , dass von deren Betrieb keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen.
Die Höhe der Emissionen ergibt sich aus den Immissionsrichtwerten der Tab. 1. Da die
nächstgelegene Wohnbebauung (IP Ameln) vom Rand des geplanten Industriegebiets
etwa 500 m entfernt liegt, bestehen unter Zugrundelegung der Maßgaben der DIN 180051 keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Untergliederung des Industriegebiets in Teilflächen
erforderlich ist, für die die zulässigen immissionswirksamen Emissionen durch Festlegung
von Geräuschkontingenten begrenzt werden (DIN 45691 ). Danach ist, ausgehend von der
lll Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Größe des Industriegebiets von 10 ha, vielmehr davon auszugehen, dass die in der DIN
18005-1 ausgewiesenen Orientierungswerte für Wohngebiete bereits bei einem Abstand
zwischen dem Rand des Industriegebiets sowie dem Wohngebiet von nur 300 m
eingehalten werden. Eine weitere Untergliederung des Industriegebiets einschließlich der
Festlegung von Geräuschkontingenten ist daher gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO
nicht erforderlich.
Die
diesbezüglichen
Annahmen
sind
in
den
nachfolgenden
(Bau-)
Genehmigungsverfahren nochmals zu überprüfen. Sollte die Überprüfung anhand der
konkreten Projektdaten wider Erwarten eine Kontingentierung erforderlich machen , wäre
die anzusetzende Immissionsbelastung um 6 dB(A) zu reduzieren.
Im Rahmen der vorliegenden Abschätzung bedarf es insoweit aus den dargelegten
Gründen keiner weiteren Betrachtung .
4.3
Gesamtbelastung
Die Gesamtbelastung tagsüber ergibt sich aus den Emissionen der Vorbelastung plus der
Zusatzbelastung . Nachts ist keine Vorbelastung gegeben, da die Anlagen nur tagsüber
betrieben werden ; die nächtliche Belastung ergibt sich aus dem eventuellen Betrieb im GIGebiet ansässiger Firmen bzw. Anlagen .
Die Höhe der Belastungen ist detailliert in der Anlage aufgeführt.
5.
Zu erwartende Immissionen an den Immissionspunkten
In der nachfolgenden Abbildung 5, dort die roten Sternchen, sind die Immissionspunkte IP
1 bis IP III bezeichnet; ein weiterer Immissionspunkt ist die nördliche Randbebauung von
Ameln.
Im Bereich der Immissionspunkte IP I bis IP III befinden sich keine schutzbedürftigen
Wohnbebauungen . Sie liegen vielmehr im Bereich von Offenland- und Gehölzbiotopen ,
die einen wertvollen Lebensraum für diverse streng bzw. besonders geschützte Tierarten
darstellen, und wurden im Einvernehmen mit dem IVÖR Institut für Vegetationskunde,
Ökologie und Raumplanung festgelegt, um im Rahmen des von dort zu der geplanten
Änderung des Bebauungsplans zu erarbeitenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
abschätzen zu können , ob die mit der Umsetzung der Planung einhergehenden
Lärmemissionen Verstöße gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG nach sich
ziehen können. Die weitere fachliche Bewertung der in diesem Gutachten für den Bereich
der Immissionspunkte IP I bis IP III ermittelten Lärmbelastung erfolgt dementsprechend im
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag .
121 Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Abbildung 5:
Lage der Immissionspunkte IP I bis IP III sowie des nördlichen und
östlichen Randwalls
Detaillierte Angaben zu den zum Ergebnis geführten Aussagen wie Vorgaben , Annahmen,
Berechnungen usw. sind in den Anlagen enthalten.
Immissionspunkt IP 1
Beurteilungspegel max. 52,5 dB(A) tagsüber
20,5 dB(A) nachts
Immissionspunkt IP II
Beurteilungspegel max. 51,0 dB(A) tagsüber
18,4 dB(A) nachts
Immissionspunkt IP III
Beurteilungspegel max. 51,0 dB(A) tagsüber
17,5 dB(A) nachts
Immissionspunkt Ameln
Beurteilungspegel max. 48,8 dB(A) tagsüber
16,0 dB(A nachts
13 1 Se i t e
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
6.
Fazit
Abschließend
ist festzustellen , dass schädliche
Umwelteinwirkungen durch
Lärmemissionen aus dem Bereich des B-Plangebiets, insbesondere Beeinträchtigungen
der menschlichen Gesundheit sowie erhebliche Belästigungen oder erhebliche Nachteile,
soweit es den Immissionspunkt nördliche Bebauung Ameln betrifft, nicht zu erwarten sind .
Für die Immissionspunkte IP I bis IP III ist festzustellen, dass dort die Immissionsrichtwerte
für WA-Gebiete deutlich unterschritten werden , mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar
deutlich unter den Immissionsrichtwerten für WR-Gebiete liegen (siehe hierzu
Erläuterungen im Anhang zur Wirkung von Schutzschirmen). Die weitere fachliche
Bewertung der Ergebnisse der Immissionsprognose für die ausschließlich aus
artenschutzrechtlichen Gründen betrachteten Immissionspunkte IP I bis IP III erfolgt im
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des IVÖR Instituts für Vegetationskunde, Ökologie
und Raumplanung .
Geilenkirchen, den 30 .06.2017
14 ISeite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Anlage zum Schalltechnischen Gutachten vom 30.06.2017
Berechnungsmethode
Energetische Addition von Schallpegeln
L = 10 lg (10 LP1/10 + 10
LP2/10
+ "'""' 1OLPn/10)
Berechnung des Beurteilungspegels über die Zeit
Lr= 10 lg
r 10°,1 · Ln
aus: L = 101g (1/T, *
r 10 °,1*L; * T; + 10 °,1*Ln * Tn)
mit: L = L, = Beurteilungspegel
L; = Einzelpegel
Ln= Einzelpegel, weitere
T; = Einwirkzeit, anteilig
T, = Beurteilungszeitraum
Berechnung des Beurteilungspegels über die Entfernung
L, = L - 20 lg * r/a
mit: L, = Beurteilungspegel
L = Summenpegel, immissionsrelevant
r = Abstand Quelle - Immissionsort
a = Abstand Quelle - Betrachtungsort
bzw.
Lr = LwA - 8 - 20 lg r
mit: LwA = Schallleistungspegel
Berechnung der Schirmwirkung durch die vorhandenen Erdwälle
Entscheidend für die Pegelminderung eines Geräusches ist der Schirmwert
z.
Lz = 10 lg (3 + 0,12 * f * z)
Er kann mit o. g. Gleichung abgeschätzt werden .
mit: f = 500 Hz bei Gewerbegeräuschen
3 = Konstante
0, 12 = Konstante
z =he!f /2 ( 1/a + 1/b) mit heff =effektive Höhe des Hindernisses
a = Abstand Quelle zum Hindernis
b = Abstand Hindernis zum IP
Für eine Pegelminderung mitentscheidend ist der Wert für heff.
Bei der vorliegenden Betrachtung wird aus Gründen einer Vereinfachung
einheitlich von einem Wert für heff von 1m ausgegangen. Ebenfalls
vereinheitlicht wird die Schirmwirkung mit einem Wert von 5 dB(A) , was
allerdings rechnerisch zu einer Erhöhung der Beurteilungspegel an den
Immissionspunkten IP I bis IP III führt; tatsächlich sind die Pegel niedriger.
15 ISeite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Randbedingungen; Annahmen; Daten aus früheren Untersuchungen
Emissionen
Vorbelastung (VB):
Die Vorbelastung ergibt sich aus dem Betrieb der Beton- bzw. Bitumenmischanlagen mit dem dazu
gehörenden Fahrzeugbetrieb usw. und wird nach einer Immissionsprognose des Instituts Peter Quast
Sachsen GmbH vom 22.05 .2003 angesetzt mit
LwA = 108 dB für das Bitumenmischwerk und mit
LwA = 108 dB für das Betonmischwerk;
daraus Summenpegel mit LwA = 111 dB.
Eine weitere Vorbelastung ergibt sich aus dem Betrieb der Abgrabungserweiterung im Bereich der Flur 48
und wird nach dem Gutachten IG 2017/03 vom 06.03.2017 des Ingenieurbüros Franzen mit LwA = 107 dB
angesetzt.
Zusatzbelastung (ZB):
Eine Zusatzbelastung ergibt sich aus dem Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage EQ 1 mit
Brecher (nach Firmenangaben) mit 83,3 dB(A); bei Einsatzzeit 07:00 bis 17:00 Uhr= 10 h/d
mit 81 ,3 dB(A)
Radlader
mit 90,0 dB(A) ; bei Einsatzzeit 07:00 bis 17:00 Uhr= 10 h/d
mit 88,0 dB(A)
LKW
mit 90 dB(A); 20 LKW/d = 40 Fahrten mit je relevanter Einwirkzeit
von je 5 min = 200 min/d = 3,33 h/d
mit 83,2 dB(A);
daraus Summenpegel
mit 89,9 = 90,0 dB(A) .
Eine weitere Zusatzbelastung ergibt sich aus dem Betrieb der Beräumung EQ 2/EQ 3 mit
Bagger
mit 90,0 dB(A}, bei Einsatzzeit 07:00 bis 17:00 Uhr= 10 h/d
mit 88,0 dB(A)
Radlader
mit 90,0 dB(A) ; bei Einsatzzeit 07:00 bis 17:00 Uhr= 10 h/d
mit 88,0 dB(A);
daraus Summenpegel
mit 91 ,0 dB(A).
LKW; Fahrweg
mit 90,0 dB(A); 30 LKW/d = 300 Fahrten/d mit je relevanter EinwirkZeit von je 30 s/Fahrt von EQ 2 /EQ 3 = 2,5 h/d und
je 2,5 h/d für eine Vorbeifahrt an IP
1
mit 82,0 dB(A).
I6!Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Eine weitere Zusatzbelastung ergibt sich aus dem Betrieb von Anlagen im GI-Gebiet (EQ IG); diese
Belastung ergibt sich jedoch erst mit Einstellung bzw. Beendigung des Beräumungsbetriebes.
Betriebslärm angesetzt
mit 70 dB(A) tags und nachts;
Eventuell muss eine Kontingentierung erfolgen , was im Einzelfall im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
abzuklären ist.
Abstände
Aus der Vorbelastung :
Abstände EQ - IP;
Pegelminderung durch Abstand ; Pegelminderung durch Schirm; Gesamtminderung
m
dB(A)
dB(A)
dB(A)
-5
- 54,5
Beton-/Bitumen- Mischwerk
zu IP I; ca . 300
- 49,5
Abgrabungserweiterung
zu IP I; ca . 400
- 52 ,0
- 52 ,0
Beton-/Bitumen-Mischwerk
zu IP II ; ca . 480
- 53,6
-5
- 58,6
Abgrabungserweiterung
-49 ,5
zu IP II ; ca. 300
- 49,5
Beton-/Bitumen-Mischwerk
zu IP III ; ca . 420
- 52,5
-5
- 57,5
Abgrabungserweiterung
zu IP III ; ca. 300
- 49,5
- 49 ,5
- 55,6
- 55,6
- 60 ,0
- 60 ,0
Beton-/Bitumen-Mischwerk
zu Ameln ; ca. 600
Abgrabungserweiterung
zu Ameln ; ca . 1000
Aus der Zusatzbelastung
Abstände EQ - IP;
m
Pegelminderung durch Abstand ; Pegelminderung durch Schirm ; Gesamtminderung
dB(A)
dB(A)
dB(A)
EQ 1 zu IP I; ca. 200
- 46 ,0
-5
- 51 ,0
EQ 1 zu IP II ; ca . 380
- 51 ,6
-5
- 56,6
I7 1Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
EQ 1 zu IP III ; ca . 350
- 51 ,0
EQ 1 zu Ameln ; ca. 600
- 55 ,6
EQ 2
IP I; ca . 100
- 40,0
-5
- 45,0
EQ 2 ZU IP II; ca . 250
- 48,0
-5
- 53,0
EQ 2 zu IP III ; ca . 240
- 48,0
-5
- 53,0
EQ 2 zu Ameln ; ca. 650
- 56,3
EQ 3 zu IP I; ca . 350
- 51 ,0
-5
- 58,0
EQ 3 zu IP II ; ca. 400
- 52,0
-5
- 57,0
EQ 3 zu IP III ; ca . 480
- 53 ,6
-5
- 58,6
EQ 3 zu Ameln ; ca. 450
- 53,0
- 53,0
Fahrstrecke zu IP I; ca . 120
- 41 ,5
- 41 ,5
Fahrstrecke zu Ameln ; ca . 700 - 57,0
- 57,0
Fahrstrecke zu IP III ; ca . 200
- 46 ,0
- 46,0
EQ IG zu IP I; ca . 300
- 49,5
- 49 ,5
EQ IG zu IP II ; ca . 380
- 51 ,6
- 51 ,6
EQ IG
- 52 ,5
- 52,5
- 54,0
- 54 ,0
ZU
ZU
IP III ; ca. 420
EQ IG zu Ameln ; ca . 500
-5
- 56,0
- 55,6
- 56 ,3
Immissionspegel; Gesamtbelastung GB am Immissionspunkt als Beurteilungspegel
Einwirkung EQ zu IP; Emissionspegel; Pegelminderungen;
m
dB(A)/dB
dB(A)
Wirkpegel; Beurteilungspegel GB
dB(A)
dB(A)
Auf IP I wirken ein:
Vorbelastung VB
Aus Beton-/Bitumenmischwerk
ZulPI ca . 300
111 ,0
- 8
- 54,5
48 ,5
-8
- 52,0
47,0
Aus Abgrabungserweiterung
Zu IPI ca . 400
107,0
Summenpegel
50,8
- 51
- 45
- 41 ,5
Summenpegel
39 ,0
46 ,0
40 ,5
47,7
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQ2
Fahrstrecke
90,0
91 ,0
82 ,0
52,5
181 Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Berechnung mit EQ 3 für EQ 2
50,8
Aus VB
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQ3
Fahrstrecke
- 51
- 58
- 41 ,5
Summenpegel
90,0
91 ,0
82 ,0
39 ,0
33 ,0
40 ,5
43,3
51,5
Berechnung mit EQ IG
50,8
Aus VB
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQIG
90,0
70,0
- 51
- 49,5
Summenpegel
39 ,0
20 ,5
39,5
50,8 tags
20,5 nachts
Pegelbestimmend am IP I ist die Vorbelastung ; die Zusatzbelastung durch die Beräumung ist deutlich
niedriger.
Die Maximalbelastung als Gesamtbelastung GB liegt bei 52,5 dB(A) tagsüber und 20,5 dB(A) nachts.
Einwirkung EQ zu IP; Emissionspegel; Pegelminderungen;
m
dB(A)/dB
dB(A)
Wirkpegel; Beurteilungspegel GB
dB(A)
dB(A)
Auf IP II wirken ein :
Vorbelastung VB
Aus Beton-/Bitumenmischwerk
ZulPI ca. 300
111 ,0
-8
- 58 ,6
44,4
-8
- 49,5
49,5
Aus Abgrabungserweiterung
Zu IP I ca. 400
107,0
Summenpegel
50,6
90,0
- 56,6
91 ,0
- 53
nicht relevant bei EQ 2
Summenpegel
33,4
38 ,0
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQ2
Fahrstrecke
39,0
51,0
Berechnung mit EQ 3 für EQ 2
Aus VB
50,6
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQ 3
Fahrstrecke
90,0
- 56,6
91 ,0
- 57,0
nicht relevant bei EQ 2
Summenpegel
33,4
34 ,0
36,7
51,0
19 ISeite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Berechnung mit EQ IG
50,6
Aus VB
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQIG
90,0
70,0
- 56 ,6
- 51 ,6
Summenpegel
33,4
18,4
33,5
51,0 tags
18,4 nachts
Pegelbestimmend am IP II ist die Vorbelastung ; die Zusatzbelastung durch die Beräumung ist deutlich
niedriger.
Die Maximalbelastung als Gesamtbelastung GB liegt bei 51,0 dB(A) tagsüber und 18,4 dB(A) nachts.
Einwirkung EQ zu IP; Emissionspegel; Pegelminderungen;
m
dB(A)/dB
dB(A)
Wirkpegel; Beurteilungspegel GB
dB(A)
dB(A)
Auf IP III wirken ein :
Vorbelastung VB
Aus Beton-/Bitumenmischwerk
ZulPI ca . 300
111 ,0
-8
- 57,5
45,5
-8
- 49,5
49 ,5
Aus Abgrabungserweiterung
Zu IPI ca . 400
107,0
Summenpegel
51,0
- 56,0
- 53 ,0
- 46 ,0
Summenpegel
34,0
38,0
36,0
41,0
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQ2
Fahrstrecke
90,0
91 ,0
82 ,0
51,0
Berechnung mit EQ 3 für EQ 2
Aus VB
51,0
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQ3
Fahrstrecke
90 ,0
91 ,0
82,0
- 56 ,0
- 58,6
- 46 ,0
Summenpegel
34,0
32 ,4
36 ,0
39,0
51,0
Berechnung mit EQ IG
Aus VB
51,0
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQIG
90 ,0
70 ,0
- 56,0
- 52 ,5
Summenpegel
34,0
17,5
34,0
51,0 tags
17,5 nachts
201 Seite
Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz
Pegelbestimmend am IP I ist die Vorbelastung; die Zusatzbelastung durch die Beräumung ist deutlich
niedriger.
Die Maximalbelastung als Gesamtbelastung GB liegt bei 51,0 dB(A) tagsüber und 17,5 dB(A) nachts.
Einwirkung EQ zu IP; Emissionspegel; Pegelminderungen;
m
dB(A)/dB
dB(A)
Wirkpegel; Beurteilungspegel GB
dB(A)
dB(A)
Auf IP Ameln wirken ein:
Vorbelastung VB
Aus Beton-/Bitumenmischwerk
Zu IPI ca. 300
111 ,0
-8
- 55,6
47,4
-8
- 60 ,0
39 ,0
Aus Abgrabungserweiterung
Zu IPI ca. 400
107,0
Summenpegel
48,0
- 55,6
- 56,3
- 57,0
Summenpegel
34,4
34 ,7
25,0
37,7
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQ2
Fahrstrecke
90,0
91 ,0
82 ,0
48,6
Berechnung mit EQ 3 für EQ 2
Aus VB
48,0
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQ3
Fahrstrecke
90,0
91 ,0
82,0
- 55,6
- 53,0
- 57,0
Summenpegel
34,4
38,0
25,0
39,7
48,8
Berechnung mit EQ IG
Aus VB
48,0
Zusatzbelastung ZB
EQ 1
EQ 3
Fahrstrecke
EQIG
90,0
91 ,0
82 ,0
70,0
-
55,6
53 ,0
57,0
54 ,0
Summenpegel
34,4
38 ,0
25,0
16,0
39,7
48,8 tags
Pegelbestimmend am IP I ist die Vorbelastung ; die Zusatzbelastung durch die Beräumung ist deutlich
niedriger.
Die Maximalbelastung als Gesamtbelastung GB liegt bei 48,8 dB(A) tagsüber und 16,0 dB(A) nachts.
21 1Seite
Schemaskizze zur Ermittlung der Pegelminderung durch Schirmwirkung
__.-u
.J'C.HALL/)lAf. LL f
11-tr-,iJ,t ;d1vJtJRr
Exemplarische Berechnung der Pegelminderung durch Schirmwirkung
Emissionsquelle EO 2 zu Immissionspunkt IP III
L2 = 10 lg (3 + 0,12 *f* z)
Die Schirmwirkung kann mit o. g. Gleichung abgeschätzt werden .
mit: f = 500 Hz bei Gewerbegeräuschen
3 = Konstante
0,12 = Konstante
z = he/ /2 ( 1/a + 1/b)
mit hett = effektive Höhe des Hindernisses
a = Abstand Quelle zum Hindernis
b
= Abstand
Hindernis zum IP
{/IEMA
11111/ss:
h~t
.fo"i<__T
b
QUELL[
_ [
d
Hett
= 1m
a
=40 m
b
= 150 m
2
z= 1 /2*(1/40+ 1/150)
z = 0,5
* (0,025 + 0 0066)
z = 0 ,005
Lz = 10 lg ( 3 + 0,12 * 500 * 0,005)
L2 = 10 lg (3 + 0,3)
L2 = 5,2
Angesetzt wurde zwecks Vereinfachung der Berechnungen ein konservativer Wert
von L2 = 5 für alle Pegelminderungen der Emissionsquellen zu den
Immissionspunkten.
Für die Einwirkung von EQ IG wird keine Pegelminderung durch Schirmwirkung in
Ansatz gebracht, da die möglichen Bauhöhen 8 m Höhe überschreiten können.
Google Earth
Meilen
Kilometer
1
1
A