Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 11.06.2015)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
12.06.15, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren
         - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 11.06.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 53/2014 3. Ergänzung Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 12.06.2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 25.06.2015 Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 11.06.2015 I. Sach- und Rechtslage: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 einen Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW gefasst. Dieser Dringlichkeitsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig und ohne Enthaltungen. Wegen der näheren Einzelheiten verweise ich auf die Vorlage Nr. 53/2014, 2. Ergänzung sowie die Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.06.2015, TOP 7. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten können heute noch nicht genau beziffert werden. Ausgehend von der vorliegenden Berechnung des Kreises Düren fallen bei einer Beteiligung am Schulzweckverband Kosten in Höhe von ca. 320.000 EUR/Jahr an. Im Gegenzug wird sich die Kreisumlage nach derzeitigem Stand durch den Wegfall kreiseigener Förderschulen um ca. 260.000 EUR/Jahr verringern. Zudem entfallen die bisherigen Kosten für den Betrieb der Gereonschule in Höhe von ca. 140.000 EUR/Jahr. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom 11.06.2015 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO. Dieser hat folgenden Wortlaut: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten.“ Der Bürgermeister - Eßer IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlage