Daten
Kommune
Kreuzau
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15 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
Ergänzung
24/2005 1.
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ FNP 28. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.03.2006
14.03.2006
28.03.2006
25.04.2006
TOP: 28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich
des Wohnplatzes Schlagstein „Unter dem Holzweg“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 den Aufstellungsbeschluss
zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung
einer Wohnbaufläche im Ortsteil Schlagstein, und zwar „Unter dem Holzweg“. Darüber hinaus wird
der Böschungsbereich entlang der Straße „Holzweg“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB als
erhaltenswert ausgewiesen. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung (Anlage 1)
entnehmen.
Da das Verfahren nach den geänderten Vorschriften des BauGB durchzuführen ist, war zunächst
ein Scoping gem. § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich. Hiernach sind die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu unterrichten und
gleichzeitig zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Dies ist in schriftlicher Form mit Schreiben vom 05. 07. 2005 erfolgt. Aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen wurde der entsprechende Umweltbericht in der als Anlage 2 beigefügten
Fassung erarbeitet.
Nach diesem ersten und, wie bereits erwähnt, neuen Verfahrensschritt wurde alsdann die
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (früher Bürgerbeteiligung genannt)
durchgeführt. Dies ist in Form einer Informationsveranstaltung am 21. 11. 2005 im Rathaus
Kreuzau geschehen. Auf den Termin wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 04. November
2005 im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau hingewiesen. Über das Ergebnis wurde eine
Niederschrift gefertigt, die als Anlage 3 beigefügt ist. Aus der Niederschrift wollen Sie ersehen,
dass der Anlieger, Herr Jürgen Hering, aufgrund der topographischen Verhältnisse auf zukünftige
Probleme bei der Niederschlagsentwässerung hingewiesen hat.
Darüber hinaus sind im Nachgang zur Informationsveranstaltung noch fristgerecht schriftliche
Stellungnahmen der Eheleute Döring und der Familie Schmitz, eingegangen. Die Schriftsätze sind
ebenfalls als Anlage 3 beigefügt.
Hierzu folgende Stellungnahmen:
-2-
1.)
Hinweis des Herrn Jürgen Hering:
Im Ortsteil Schlagstein liegt bisher kein Regenwasserkanal, sodass das Niederschlagswasser auf
den einzelnen Grundstücken versickert werden muss. Aufgrund der topographischen Verhältnisse
ist der Hinweis des Herrn Hering möglicherweise nicht unbegründet. Von daher wird es
erforderlich, im Rahmen der konkreten Bauleitplanung gutachterlich untersuchen zu lassen, ob das
Niederschlagswasser tatsächlich gemeinwohlverträglich verrieselt werden kann. Im Stadium des
Flächennutzungsplanes ist eine derartige Untersuchung noch nicht erforderlich. Im Umweltbericht
wird aus diesem Grunde auch unter Ziffer 2.4.3 darauf hingewiesen, dass die Behandlung des
Niederschlagswassers im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft werden muss. Der
Hinweis des Herrn Jürgen Hering wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
2.)
Eheleute Döring:
Das Grundstück der Eheleute Döring (Parzelle 166) grenzt unmittelbar an das FNPÄnderungsgebiet an und wird voraussichtlich von einem zukünftigen Bebauungsplan erfasst
werden. Dem Umstand, dass die Eheleute Döring selber keine Bebauung im rückwärtigen Bereich
ihres Grundstückes wünschen, kann im Rahmen der konkreten Bauleitplanung durchaus
Rechnung getragen werden. Ob und inwieweit die Eheleute Döring zu Erschließungsbeiträgen
herangezogen werden, ist keine Frage von planungsrechtlicher Relevanz. Die Anregung, auf die
geplante Bebauung gänzlich zu verzichten, ist zwar aus Sicht der Eheleute Döring
nachvollziehbar. Da die beabsichtigte Planung jedoch den Zielen der Raumordnung entspricht,
sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen. Im vorliegenden Fall ist das
öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein
gegenüber den privaten Interessen der Eheleute Döring vorrangig.
3.)
Familie Schmitz:
Auch bei dieser Eingabe sind die privaten Interessen und die öffentlichen Interessen
gegeneinander abzuwägen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Ausführungen
bezüglich der Eingabe der Eheleute Döring.
Im dritten Verfahrensschritt wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt. Hierzu wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 15. 11. 2005 angeschrieben. Zwingend
erforderlich ist es nunmehr, bereits den ersten Entwurf der Begründung mit Umweltbericht
entsprechend dem derzeitigen Verfahrensstand beizufügen.
Gemäß § 4 (2) BauGB wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats (bis spätestens 23. 12. 2005) ihre Stellungnahme
abzugeben.
Von den eingegangenen Stellungnahmen sind folgende von Belang, sodass hierüber vor der
Offenlage zu beraten ist:
1.
Schreiben des Kreises Düren vom 20. 12. 2005
-siehe Anlage 4-
2.
Schreiben des BUND/NABU vom 22. 12./ 10.08. 2005 -siehe Anlage 5 -
Zu den einzelnen Schriftsätzen wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.) Kreis Düren
-3Aus der Bündelungsstellungnahme ist der Hinweis des Straßenverkehrsamtes von Belang. Das
Straßenverkehrsamt hält es für erforderlich, die vorhandene Erschließungsstraße „Holzweg“
zumindest punktuell aufzuweiten. Eine punktuelle Aufweitung der Straße „Holzweg“ ist aufgrund
der vorhandenen Topographie und der Eigentumsverhältnisse nicht möglich. Da durch einen
zukünftigen Bebauungsplan maximal 5 - 6 Wohnhäuser entstehen werden, reicht meines
Erachtens die vorhandene Erschließungssituation der Straße „Holzweg“ völlig aus.
Zu 2.) Schreiben BUND/NABU
Zunächst erlaube ich mir auch hier die Feststellung, dass beide Verbände grundsätzlich gegen
jedwede Planung sind (siehe auch die Schriftsätze zur 29. und 30. FNP-Änderung). Auch hier sind
die vorliegenden Schriftsätze zum Teil wieder völlig unkonkret und pauschal. Mutmaßungen über
vorkommende Insekten sind nicht substanziell und können nicht zu umfangreichen und
langwierigen Bestandserfassungen führen. Darüber hinaus zählt der BUND/NABU nicht zum Kreis
der zu beteiligenden Behörden. Die Höhere und Untere Landschaftsbehörde als Fachämter
stimmen der vorliegenden Planung ohne Einschränkung zu.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich auf ca. 1.500,00 € belaufen.
Haushaltsmittel stehen bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem.
Informationsveranstaltung vom 21. 11. 2005 wird zur Kenntnis genommen.
Änderungen an der Planung ergeben sich hierdurch nicht.
2. Die eingegangene Stellungnahme des Herrn Jürgen Hering wird zur Kenntnis
genommen und beachtet. Im Umweltbericht ist bereits ein Hinweis enthalten, dass
die Behandlung des Niederschlagswassers im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung geprüft werden muss.
3.
Die eingegangene Stellungnahme der Eheleute Döring bezüglich der
Nichtausweisung des rückwärtigen Bereiches ihres Grundstückes in einem
zukünftigen Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der
konkreten Bauleitplanung wird diese Anregung berücksichtigt.
Der Anregung, auf die geplante Bebauung gänzlich zu verzichten, wird nicht gefolgt.
Da die beabsichtigte Planung den Zielen der Raumordnung entspricht und die
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im
vorliegenden Falle das öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer
Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein gegenüber den privaten Interessen der
Eheleute Döring vorrangig.
4. Der Anregung der Familie Schmitz, die Planung einer weiteren Bebauung nochmals
zu überdenken bzw. hierauf zu verzichten, wird nicht gefolgt. Da die beabsichtigte
Planung den Zielen der Raumordnung entspricht und die öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im vorliegenden Falle das öffentliche
Interesse an der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein
gegenüber den privaten Interessen der Familie Schmitz vorrangig.
5. Der Anregung des Kreises Düren, Straßenverkehrsamt, die vorhandene
Erschließungsstraße „Holzweg“ punktuell aufzuweiten, wird nicht gefolgt, da dies
aufgrund der vorhandenen Topographie und der Eigentumsverhältnisse nicht
-4möglich ist und im Übrigen die vorhandene Erschließungssituation unter
Berücksichtigung der durch die zukünftige Bauleitplanung maximal entstehenden 56 Wohnhäuser ausreicht.
6. Die Stellungnahme des BUND/NABU, Kreisgruppe Düren, wird zur Kenntnis
genommen, jedoch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.
7. Dem vorliegenden Umweltbericht und der Begründung wird zugestimmt.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage
durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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