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Allgemeine Vorlage (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";  
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";  
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";  
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";  
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: Ergänzung 24/2005 1. Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ FNP 28. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 09.03.2006 14.03.2006 28.03.2006 25.04.2006 TOP: 28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein „Unter dem Holzweg“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 den Aufstellungsbeschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Schlagstein, und zwar „Unter dem Holzweg“. Darüber hinaus wird der Böschungsbereich entlang der Straße „Holzweg“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB als erhaltenswert ausgewiesen. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung (Anlage 1) entnehmen. Da das Verfahren nach den geänderten Vorschriften des BauGB durchzuführen ist, war zunächst ein Scoping gem. § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich. Hiernach sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu unterrichten und gleichzeitig zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Dies ist in schriftlicher Form mit Schreiben vom 05. 07. 2005 erfolgt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der entsprechende Umweltbericht in der als Anlage 2 beigefügten Fassung erarbeitet. Nach diesem ersten und, wie bereits erwähnt, neuen Verfahrensschritt wurde alsdann die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (früher Bürgerbeteiligung genannt) durchgeführt. Dies ist in Form einer Informationsveranstaltung am 21. 11. 2005 im Rathaus Kreuzau geschehen. Auf den Termin wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 04. November 2005 im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau hingewiesen. Über das Ergebnis wurde eine Niederschrift gefertigt, die als Anlage 3 beigefügt ist. Aus der Niederschrift wollen Sie ersehen, dass der Anlieger, Herr Jürgen Hering, aufgrund der topographischen Verhältnisse auf zukünftige Probleme bei der Niederschlagsentwässerung hingewiesen hat. Darüber hinaus sind im Nachgang zur Informationsveranstaltung noch fristgerecht schriftliche Stellungnahmen der Eheleute Döring und der Familie Schmitz, eingegangen. Die Schriftsätze sind ebenfalls als Anlage 3 beigefügt. Hierzu folgende Stellungnahmen: -2- 1.) Hinweis des Herrn Jürgen Hering: Im Ortsteil Schlagstein liegt bisher kein Regenwasserkanal, sodass das Niederschlagswasser auf den einzelnen Grundstücken versickert werden muss. Aufgrund der topographischen Verhältnisse ist der Hinweis des Herrn Hering möglicherweise nicht unbegründet. Von daher wird es erforderlich, im Rahmen der konkreten Bauleitplanung gutachterlich untersuchen zu lassen, ob das Niederschlagswasser tatsächlich gemeinwohlverträglich verrieselt werden kann. Im Stadium des Flächennutzungsplanes ist eine derartige Untersuchung noch nicht erforderlich. Im Umweltbericht wird aus diesem Grunde auch unter Ziffer 2.4.3 darauf hingewiesen, dass die Behandlung des Niederschlagswassers im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft werden muss. Der Hinweis des Herrn Jürgen Hering wird zur Kenntnis genommen und beachtet. 2.) Eheleute Döring: Das Grundstück der Eheleute Döring (Parzelle 166) grenzt unmittelbar an das FNPÄnderungsgebiet an und wird voraussichtlich von einem zukünftigen Bebauungsplan erfasst werden. Dem Umstand, dass die Eheleute Döring selber keine Bebauung im rückwärtigen Bereich ihres Grundstückes wünschen, kann im Rahmen der konkreten Bauleitplanung durchaus Rechnung getragen werden. Ob und inwieweit die Eheleute Döring zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden, ist keine Frage von planungsrechtlicher Relevanz. Die Anregung, auf die geplante Bebauung gänzlich zu verzichten, ist zwar aus Sicht der Eheleute Döring nachvollziehbar. Da die beabsichtigte Planung jedoch den Zielen der Raumordnung entspricht, sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen. Im vorliegenden Fall ist das öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein gegenüber den privaten Interessen der Eheleute Döring vorrangig. 3.) Familie Schmitz: Auch bei dieser Eingabe sind die privaten Interessen und die öffentlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Ausführungen bezüglich der Eingabe der Eheleute Döring. Im dritten Verfahrensschritt wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt. Hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 15. 11. 2005 angeschrieben. Zwingend erforderlich ist es nunmehr, bereits den ersten Entwurf der Begründung mit Umweltbericht entsprechend dem derzeitigen Verfahrensstand beizufügen. Gemäß § 4 (2) BauGB wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats (bis spätestens 23. 12. 2005) ihre Stellungnahme abzugeben. Von den eingegangenen Stellungnahmen sind folgende von Belang, sodass hierüber vor der Offenlage zu beraten ist: 1. Schreiben des Kreises Düren vom 20. 12. 2005 -siehe Anlage 4- 2. Schreiben des BUND/NABU vom 22. 12./ 10.08. 2005 -siehe Anlage 5 - Zu den einzelnen Schriftsätzen wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Zu 1.) Kreis Düren -3Aus der Bündelungsstellungnahme ist der Hinweis des Straßenverkehrsamtes von Belang. Das Straßenverkehrsamt hält es für erforderlich, die vorhandene Erschließungsstraße „Holzweg“ zumindest punktuell aufzuweiten. Eine punktuelle Aufweitung der Straße „Holzweg“ ist aufgrund der vorhandenen Topographie und der Eigentumsverhältnisse nicht möglich. Da durch einen zukünftigen Bebauungsplan maximal 5 - 6 Wohnhäuser entstehen werden, reicht meines Erachtens die vorhandene Erschließungssituation der Straße „Holzweg“ völlig aus. Zu 2.) Schreiben BUND/NABU Zunächst erlaube ich mir auch hier die Feststellung, dass beide Verbände grundsätzlich gegen jedwede Planung sind (siehe auch die Schriftsätze zur 29. und 30. FNP-Änderung). Auch hier sind die vorliegenden Schriftsätze zum Teil wieder völlig unkonkret und pauschal. Mutmaßungen über vorkommende Insekten sind nicht substanziell und können nicht zu umfangreichen und langwierigen Bestandserfassungen führen. Darüber hinaus zählt der BUND/NABU nicht zum Kreis der zu beteiligenden Behörden. Die Höhere und Untere Landschaftsbehörde als Fachämter stimmen der vorliegenden Planung ohne Einschränkung zu. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich auf ca. 1.500,00 € belaufen. Haushaltsmittel stehen bereit. III. Beschlussvorschlag: „1. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. Informationsveranstaltung vom 21. 11. 2005 wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung ergeben sich hierdurch nicht. 2. Die eingegangene Stellungnahme des Herrn Jürgen Hering wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Im Umweltbericht ist bereits ein Hinweis enthalten, dass die Behandlung des Niederschlagswassers im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft werden muss. 3. Die eingegangene Stellungnahme der Eheleute Döring bezüglich der Nichtausweisung des rückwärtigen Bereiches ihres Grundstückes in einem zukünftigen Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der konkreten Bauleitplanung wird diese Anregung berücksichtigt. Der Anregung, auf die geplante Bebauung gänzlich zu verzichten, wird nicht gefolgt. Da die beabsichtigte Planung den Zielen der Raumordnung entspricht und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im vorliegenden Falle das öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein gegenüber den privaten Interessen der Eheleute Döring vorrangig. 4. Der Anregung der Familie Schmitz, die Planung einer weiteren Bebauung nochmals zu überdenken bzw. hierauf zu verzichten, wird nicht gefolgt. Da die beabsichtigte Planung den Zielen der Raumordnung entspricht und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im vorliegenden Falle das öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein gegenüber den privaten Interessen der Familie Schmitz vorrangig. 5. Der Anregung des Kreises Düren, Straßenverkehrsamt, die vorhandene Erschließungsstraße „Holzweg“ punktuell aufzuweiten, wird nicht gefolgt, da dies aufgrund der vorhandenen Topographie und der Eigentumsverhältnisse nicht -4möglich ist und im Übrigen die vorhandene Erschließungssituation unter Berücksichtigung der durch die zukünftige Bauleitplanung maximal entstehenden 56 Wohnhäuser ausreicht. 6. Die Stellungnahme des BUND/NABU, Kreisgruppe Düren, wird zur Kenntnis genommen, jedoch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. 7. Dem vorliegenden Umweltbericht und der Begründung wird zugestimmt. 8. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________