Daten
Kommune
Titz
Größe
90 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
14.09.16, 18:01
Aktualisiert
14.09.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
129/2016
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Biermanns
02463-659-42
23.08.2016
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
28.09.2016
Rat
06.10.2016
Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz
a. Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
b. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse:
a. Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) wird verwiesen.
b. Die der Sitzungsvorlage beiliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sitzungsvorlage 84/2016 verwiesen.
Die Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz, erfolgte in der
Zeit vom 25. Juli 2016 bis 26. August 2016. Im Zuge der Offenlage wurden auch die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die beiliegenden Abwägungsprotokolle beinhalten die Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Diesen
Anregungen und Beschwerden sind in den Abwägungsprotokollen jeweils die Stellungnahme
der Verwaltung sowie eine entsprechende Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Gemäß § 10 BauGB beschließt der Rat den Bebauungsplan als Satzung sowie die beiliegende
Begründung als Entscheidungsbegründung nach § 9 BauGB.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Michael Biermanns
Jürgen Frantzen
Jürgen Frantzen
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