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Sitzungsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
90 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
14.09.16, 18:01
Aktualisiert
14.09.16, 18:01
Sitzungsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Sitzungsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 129/2016 FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Biermanns 02463-659-42 23.08.2016 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 28.09.2016 Rat 06.10.2016 Betreff 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz a. Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB b. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse: a. Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) wird verwiesen. b. Die der Sitzungsvorlage beiliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sitzungsvorlage 84/2016 verwiesen. Die Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz, erfolgte in der Zeit vom 25. Juli 2016 bis 26. August 2016. Im Zuge der Offenlage wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die beiliegenden Abwägungsprotokolle beinhalten die Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Diesen Anregungen und Beschwerden sind in den Abwägungsprotokollen jeweils die Stellungnahme der Verwaltung sowie eine entsprechende Beschlussempfehlung zu entnehmen. Gemäß § 10 BauGB beschließt der Rat den Bebauungsplan als Satzung sowie die beiliegende Begründung als Entscheidungsbegründung nach § 9 BauGB. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Michael Biermanns Jürgen Frantzen Jürgen Frantzen -2-