Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Veräußerung von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken hier: allgemeine Bauverpflichtung)

Daten

Kommune
Titz
Größe
86 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
11.11.16, 18:01
Aktualisiert
11.11.16, 18:01
Sitzungsvorlage (Veräußerung von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken 
hier: allgemeine Bauverpflichtung) Sitzungsvorlage (Veräußerung von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken 
hier: allgemeine Bauverpflichtung)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 181/2016 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Lisa Schumacher 02463/659-31 08.11.2016 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 16.11.2016 Rat 16.11.2016 Betreff Veräußerung von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken hier: allgemeine Bauverpflichtung Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz beschließt zukünftig bei der Veräußerung von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken eine Bauverpflichtung für den Erwerber festzusetzen. Demnach hat der Erwerber drei Jahr nach dem Erwerb des Grundstückes mit dem Bau zu beginnen und den Bau innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb des Grundstückes fertigzustellen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Die Gemeinde Titz ist im Besitz verschiedener Wohnbaugrundstücke im Gemeindegebiet, welche sie zum Erwerb anbietet. Hierbei verfolgt die Gemeinde vor allem das Ziel, die Schaffung jungen Menschen die Möglichkeit der Errichtung eines Eigenheimes im Gemeindegebiet anbieten zu können und Sie in der Gemeinde Titz zu binden. Gleichwohl das überwiegende Interesse der Erwerber bei der zeitnahen Errichtung eines Eigenheimes liegt, gibt es bei verschiedenen Personen auch Überlegungen ein Grundstücke auf „Vorrat“, z. B. für ihre Kinder oder Enkel, zu erwerben. Diese Intention liegt nicht in der ursprünglichen Vorstellung der Gemeinde, der an lebendigen und wachsenden Baugebieten gelegen ist. Um diese Vorstellung der Gemeinde zu stärken, schlägt die Verwaltung vor, bei zukünftigen Veräußerungen von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken eine Bauverpflichtung in die Notarverträge aufzunehmen, so dass der Verwaltung gegenüber dem Erwerber das Recht zur Rückübertragung des Eigentums vorbehalten bleibt, sofern das veräußerte Grundstück nicht innerhalb der Bauverpflichtung mit der Bebauung des Wohnhauses, entsprechend den Festsetzungen des jeweils rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, nachgekommen ist. Die Bauverpflichtung sollte so ausgestaltet sein, dass der Erwerber innerhalb von drei Jahren nach Erwerb des Grundstückes mit dem Bau beginnen muss und den Bau innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb des Grundstückes fertigstellen muss. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Lisa Schumacher Michael Biermanns Jürgen Frantzen -2-