Daten
Kommune
Titz
Größe
85 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
187/2016
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Georg Kollenbrandt
02463-659-32
10.11.2016
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
30.11.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Kieswerk Bettenhoven;
a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplanes
b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Die Anträge der Kieswerk Bettenhoven GmbH & Co. KG wurden vom Anwaltsbüro Lenz & Johlen, Köln, geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Angaben zur Emissionssituation sehr
dürftig sind. So wird in den Antragsunterlagen zur DK 0-Deponie lediglich ausgeführt, beim
Abbau von Kies und Sand sowie bei der Verfüllung mit Bodenhaushub in Rahmen der Rekultivierung oder erdfeuchtem Deponat könnten in sehr begrenztem Umfang Staubemissionen entstehen. Ebenso könnten durch den Einsatz von Maschinen (Radlader, Siebanlagen, Lkws) im
Abbau- und Ablagerungsbetrieb Lärmemissionen und Abgasbelastungen entstehen. Staub-,
Lärm- und Abgasbelästigungen träten jedoch nur im bisherigen üblichen Rahmen und nur sehr
lokal auf. Die relevanten Grenzwerte würden eingehalten. Es träten keinen zusätzlichen Belastungen gegenüber dem derzeitigen genehmigten Zustand auf. Geruchsbelästigungen träten, da
ausschließlich mineralische Abfälle abgelagert würden, nicht auf.
In dieser Hinsicht sind die Antragsunterlagen unvollständig, da angesichts der räumlichen Nähe
zu den Ortslagen Rödingen und Bettenhoven eine nähere immissionsschutzrechtliche Untersuchung erforderlich sein dürfte. Die Aussage in den Antragsunterlagen, die relevanten Grenzwerte würden eingehalten, sind nicht gutachterlich belegt.
Der Kreis Düren wurde daher seitens der Verwaltung aufgefordert, vom Vorhabenträger die
Beibringung entsprechender immissionsschutzrechtlicher Gutachten, wie sie üblicherweise bei
der Einrichtung von Deponien im Umfeld schutzwürdiger Wohnbebauungen üblich sind, zu verlangen.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Georg Kollenbrandt
Michael Biermanns
Jürgen Frantzen
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