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Mitteilung (Kieswerk Bettenhoven; a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplanes b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0)

Daten

Kommune
Titz
Größe
85 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Mitteilung (Kieswerk Bettenhoven;
a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplanes
b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0) Mitteilung (Kieswerk Bettenhoven;
a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplanes
b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 187/2016 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Georg Kollenbrandt 02463-659-32 10.11.2016 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 30.11.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Kieswerk Bettenhoven; a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplanes b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0 Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Die Anträge der Kieswerk Bettenhoven GmbH & Co. KG wurden vom Anwaltsbüro Lenz & Johlen, Köln, geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Angaben zur Emissionssituation sehr dürftig sind. So wird in den Antragsunterlagen zur DK 0-Deponie lediglich ausgeführt, beim Abbau von Kies und Sand sowie bei der Verfüllung mit Bodenhaushub in Rahmen der Rekultivierung oder erdfeuchtem Deponat könnten in sehr begrenztem Umfang Staubemissionen entstehen. Ebenso könnten durch den Einsatz von Maschinen (Radlader, Siebanlagen, Lkws) im Abbau- und Ablagerungsbetrieb Lärmemissionen und Abgasbelastungen entstehen. Staub-, Lärm- und Abgasbelästigungen träten jedoch nur im bisherigen üblichen Rahmen und nur sehr lokal auf. Die relevanten Grenzwerte würden eingehalten. Es träten keinen zusätzlichen Belastungen gegenüber dem derzeitigen genehmigten Zustand auf. Geruchsbelästigungen träten, da ausschließlich mineralische Abfälle abgelagert würden, nicht auf. In dieser Hinsicht sind die Antragsunterlagen unvollständig, da angesichts der räumlichen Nähe zu den Ortslagen Rödingen und Bettenhoven eine nähere immissionsschutzrechtliche Untersuchung erforderlich sein dürfte. Die Aussage in den Antragsunterlagen, die relevanten Grenzwerte würden eingehalten, sind nicht gutachterlich belegt. Der Kreis Düren wurde daher seitens der Verwaltung aufgefordert, vom Vorhabenträger die Beibringung entsprechender immissionsschutzrechtlicher Gutachten, wie sie üblicherweise bei der Einrichtung von Deponien im Umfeld schutzwürdiger Wohnbebauungen üblich sind, zu verlangen. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Georg Kollenbrandt Michael Biermanns Jürgen Frantzen -2-