Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Schreiben Ministerium)

Daten

Kommune
Titz
Größe
236 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
23.11.16, 18:01
Aktualisiert
23.11.16, 18:01
Mitteilung (Schreiben Ministerium) Mitteilung (Schreiben Ministerium) Mitteilung (Schreiben Ministerium)

öffnen download melden Dateigröße: 236 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz - Landstraße 4 - 52445 Titz Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Minister Ralf Jäger Friedrichstraße 62-80 40217 Düsseldorf Fachbereich Es informiert Sie Telefon Telefax Raum Mail Internet Mo. - Mi. Do. Fr. Ihr Zeichen Mein Zeichen BM/M Bürgerservice und soziale Leistungen Michael Müller 0 24 63/6 59-20 0 24 63/6 59-99 6 mmueller@gemeinde-titz.de www.gemeinde-titz.de Öffnungszeiten der Verwaltung: 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 07.30 - 12.30 Uhr Datum 14. November 2016 Gefahrenabwehr (Feuerschutz) auf der Autobahn BAB A44n Sehr geehrter Herr Minister Jäger, sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Weiterentwicklung des Tagebaus Garzweiler II erfolgt derzeit der Neubau der BAB A 44n zwischen den Autobahnknotenpunkten Jackerath und Holz. Die Verkehrsfreigabe ist für den Sommer 2018 geplant. Die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerschutz) wurde im Planfeststellungsverfahren zum Neubau des Autobahnabschnitts leider nicht bewertet. In Anlehnung an die geübte Praxis erwarten die Stadt Bedburg sowie die Gemeinden Jüchen und Titz jedoch, dass die Bezirksregierungen die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr den v.g. drei Kommunen zuweist. Daher haben wir uns gemeinsam mit den Wehrleitern Gedanken über die Situation gemacht und folgende Herausforderungen bzw. Problemstellungen erkannt:     Die wegen ihre Führung durch den Tagebau im unbewohnten Gebiet liegende Trasse ist mit sehr weiten Anfahrtsstrecken für die Rettungskräfte verbunden; die Hilfsfristen gelten jedoch bis zur jeweiligen Auffahrt. Das Heranführen bzw. die Versorgung mit Löschwasser gestaltet sich problematisch. Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist nicht gegeben, da keine Löschwasserleitungen im Einzugsbereich der Autobahn vorhanden sind. Seitliche Zugangsmöglichkeiten/Rettungswege über Wirtschaftswege, o.ä., fehlen. Zur Sicherstellung der An-/Abfahrt der Feuerwehr und des Abtransports von Patienten sind Wendemöglichkeiten auf dem Autobahnabschnitt erst nach maximal elf Kilometern zu erreichen. Wir sehen daher folgende Erfordernisse zur Sicherstellung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerschutz): Konten der Gemeinde Sparkasse Düren (BLZ 395 501 10), Konto: 4300018, BIC: SDUEDE33XXX, IBAN: DE38395501100004300018 Raiffeisenbank Erkelenz (BLZ 312 633 59), Konto: 3500188013, BIC: GENODED1LOE, IBAN: DE18312633593500188013 -2  Errichtung von Zu-, Ab- und Überfahrten der Autobahn unter Nutzung der (bereits) geplanten Brückenbauwerke. Auf jeder Fahrbahnseite der Autobahn sollte an jedem Brückenbauwerk eine Zu-/Abfahrt geschaffen werden. Diese Zu-/Abfahrten müssen durch Feuerwehrfahrzeuge bei jeder Witterung zu befahren sein. Die Sicherstellung der derzeit nicht gegebenen Löschwasserversorgung ist mit größeren feuerwehrtechnischen Vorkehrungen sowie mit besonderen Anforderungen und (finanziellen) Härten verbunden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte, auch für zukünftige Jahre, die ohne Zuweisung der Autobahnabschnitte nicht entstehen würden. Wir fordern daher zur Sicherstellung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerschutz) die Umsetzung der zuvor beschriebenen baulichen Maßnahmen und die Übernahme der Kosten, die, z.B. durch Investitionen, für den Feuerschutz und für die Sicherung der Löschwasserversorgung in den kommenden Haushalten unserer Kommunen erforderlich werden. Eine Kopie dieses Schreiben erhalten die Landräte des Rhein-Erft Kreises, des RheinKreises Neuss sowie des Kreises Düren, da wir davon ausgehen, dass der Rettungsdienst vor den gleichen Herausforderungen steht. Auch habe wir uns erlaubt eine Kopie dieses Schreibens den örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten zukommen zu lassen. Für ein erörterndes Gespräch in der Sache stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Frantzen Bürgermeister der Gemeinde Titz Harald Zillekens Bürgermeister der Gemeinde Jüchen Sascha Solbach Bürgermeister der Stadt Bedburg -3- Verteiler: Kreis Düren Der Landrat Wolfgang Spelthahn Bismarckstraße 16 52351 Düren Frau Ingola Schmitz, MdL Oberstraße 17 52388 Nörvenich Herrn Peter Münstermann, MdL Holzstraße 34 52349 Düren Rhein-Kreis Neuss Der Landrat Herrn Hans-Jürgen Petrauschke Oberstraße 91 41460 Neuss Herrn Ansgar Heveling , MdB Carl-Wilhelm-Straße 30-32 47798 Krefeld Herrn Lutz Lienenkämper, MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Herrn Dietmar Nietan MdB Holzstraße 34 52349 Düren Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Herrn Michael Kreuzberg Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Herrn Oliver Krischer, MdB Pastor-Lüpschen-Straße 82 52351 Düren Herrn Dr. Georg Kippels, MdL Langemarckstraße 14 50181 Bedburg Herrn Thomas Rachel, MdB Heinrich-Heine-Stdraße 18-20 52349 Düren Herrn Guido van den Berg, MdL Fritz-Erler-Straße 2 50374 Erftstadt Herrn Rolf Seel, MdL Kommweg 95 52372 Kreuzau Herrn Josef Wirtz, MdL Am Ringofen 19 52428 Jülich Frau Gudrun Zentis, MdL Auf dem Schildchen 11 52385 Nideggen