Daten
Kommune
Titz
Größe
236 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
23.11.16, 18:01
Aktualisiert
23.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz - Landstraße 4 - 52445 Titz
Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Minister Ralf Jäger
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf
Fachbereich
Es informiert Sie
Telefon
Telefax
Raum
Mail
Internet
Mo. - Mi.
Do.
Fr.
Ihr Zeichen
Mein Zeichen
BM/M
Bürgerservice und soziale Leistungen
Michael Müller
0 24 63/6 59-20
0 24 63/6 59-99
6
mmueller@gemeinde-titz.de
www.gemeinde-titz.de
Öffnungszeiten der Verwaltung:
07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
07.30 - 12.30 Uhr
Datum
14. November 2016
Gefahrenabwehr (Feuerschutz) auf der Autobahn BAB A44n
Sehr geehrter Herr Minister Jäger,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Weiterentwicklung des Tagebaus Garzweiler II erfolgt derzeit der Neubau
der BAB A 44n zwischen den Autobahnknotenpunkten Jackerath und Holz. Die Verkehrsfreigabe ist für den Sommer 2018 geplant. Die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerschutz) wurde im Planfeststellungsverfahren zum Neubau des Autobahnabschnitts leider
nicht bewertet. In Anlehnung an die geübte Praxis erwarten die Stadt Bedburg sowie die
Gemeinden Jüchen und Titz jedoch, dass die Bezirksregierungen die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr den v.g. drei Kommunen zuweist. Daher haben wir uns gemeinsam mit den
Wehrleitern Gedanken über die Situation gemacht und folgende Herausforderungen bzw.
Problemstellungen erkannt:
Die wegen ihre Führung durch den Tagebau im unbewohnten Gebiet liegende Trasse ist
mit sehr weiten Anfahrtsstrecken für die Rettungskräfte verbunden; die Hilfsfristen gelten jedoch bis zur jeweiligen Auffahrt.
Das Heranführen bzw. die Versorgung mit Löschwasser gestaltet sich problematisch.
Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist nicht gegeben, da keine Löschwasserleitungen im Einzugsbereich der Autobahn vorhanden sind.
Seitliche Zugangsmöglichkeiten/Rettungswege über Wirtschaftswege, o.ä., fehlen.
Zur Sicherstellung der An-/Abfahrt der Feuerwehr und des Abtransports von Patienten
sind Wendemöglichkeiten auf dem Autobahnabschnitt erst nach maximal elf Kilometern
zu erreichen.
Wir sehen daher folgende Erfordernisse zur Sicherstellung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerschutz):
Konten der Gemeinde
Sparkasse Düren (BLZ 395 501 10), Konto: 4300018, BIC: SDUEDE33XXX, IBAN: DE38395501100004300018
Raiffeisenbank Erkelenz (BLZ 312 633 59), Konto: 3500188013, BIC: GENODED1LOE, IBAN: DE18312633593500188013
-2
Errichtung von Zu-, Ab- und Überfahrten der Autobahn unter Nutzung der (bereits) geplanten Brückenbauwerke. Auf jeder Fahrbahnseite der Autobahn sollte an jedem Brückenbauwerk eine Zu-/Abfahrt geschaffen werden. Diese Zu-/Abfahrten müssen durch
Feuerwehrfahrzeuge bei jeder Witterung zu befahren sein.
Die Sicherstellung der derzeit nicht gegebenen Löschwasserversorgung ist mit größeren
feuerwehrtechnischen Vorkehrungen sowie mit besonderen Anforderungen und (finanziellen) Härten verbunden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen
Haushalte, auch für zukünftige Jahre, die ohne Zuweisung der Autobahnabschnitte nicht
entstehen würden.
Wir fordern daher zur Sicherstellung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerschutz)
die Umsetzung der zuvor beschriebenen baulichen Maßnahmen und die Übernahme der
Kosten, die, z.B. durch Investitionen, für den Feuerschutz und für die Sicherung der
Löschwasserversorgung in den kommenden Haushalten unserer Kommunen erforderlich
werden.
Eine Kopie dieses Schreiben erhalten die Landräte des Rhein-Erft Kreises, des RheinKreises Neuss sowie des Kreises Düren, da wir davon ausgehen, dass der Rettungsdienst
vor den gleichen Herausforderungen steht.
Auch habe wir uns erlaubt eine Kopie dieses Schreibens den örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten zukommen zu lassen.
Für ein erörterndes Gespräch in der Sache stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Frantzen
Bürgermeister
der Gemeinde Titz
Harald Zillekens
Bürgermeister
der Gemeinde Jüchen
Sascha Solbach
Bürgermeister
der Stadt Bedburg
-3-
Verteiler:
Kreis Düren
Der Landrat
Wolfgang Spelthahn
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Frau
Ingola Schmitz, MdL
Oberstraße 17
52388 Nörvenich
Herrn
Peter Münstermann, MdL
Holzstraße 34
52349 Düren
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Herrn Hans-Jürgen Petrauschke
Oberstraße 91
41460 Neuss
Herrn
Ansgar Heveling , MdB
Carl-Wilhelm-Straße 30-32
47798 Krefeld
Herrn
Lutz Lienenkämper, MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Herrn
Dietmar Nietan MdB
Holzstraße 34
52349 Düren
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Herrn Michael Kreuzberg
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Herrn
Oliver Krischer, MdB
Pastor-Lüpschen-Straße 82
52351 Düren
Herrn
Dr. Georg Kippels, MdL
Langemarckstraße 14
50181 Bedburg
Herrn
Thomas Rachel, MdB
Heinrich-Heine-Stdraße 18-20
52349 Düren
Herrn
Guido van den Berg, MdL
Fritz-Erler-Straße 2
50374 Erftstadt
Herrn
Rolf Seel, MdL
Kommweg 95
52372 Kreuzau
Herrn
Josef Wirtz, MdL
Am Ringofen 19
52428 Jülich
Frau
Gudrun Zentis, MdL
Auf dem Schildchen 11
52385 Nideggen