Daten
Kommune
Titz
Größe
93 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
02.12.16, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
166/2016
WW
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Dahlem
02463-659-10
31.10.2016
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss
29.11.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Titz vom 17.05.2013
hier: 2. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und
den Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Titz vom 17.05.2013 zu beschließen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Für das Jahr 2017 hat das Wasserwerk der Gemeinde Titz eine Neuberechnung des Wasserpreises, wie bereits in den Wirtschaftsplänen 2015 und 2016 angekündigt, durchgeführt. Die
Berechnungsmethodik wurde nicht verändert, da hier ein zutreffendes Verhältnis von Fixkosten
(Grundgebühr) zu variablen Kosten (Verbrauchsgebühr) gegeben war und ist. Aufgrund der in
letzter Zeit notwendig gewordenen Neubau- und Sanierungstätigkeiten des Wasserwerkes
steigt der Anteil der Abschreibungen und erhöht dadurch die Grundgebühr, wogegen sich der
Anteil der Fremdwasserbezugskosten verringert (erstmalig zum Wirtschaftsjahr 2017) und die
Verbrauchsgebühr nahezu unverändert belässt.
Dieses Phänomen wird sich in der Zukunft noch verstärken, da die Fremdwasserbezugskosten
weiter sinken werden und weitere Erneuerungsarbeiten den Anteil der Abschreibungen weiter
steigen lässt. Aufgrund der örtlichen Besonderheit des Versorgungsgebietes des Wasserwerkes
der Gemeinde Titz ist dies auch nicht verwunderlich. Mit einem Leitungsnetz von derzeit rund
90 km werden annähernd 3.200 Verbrauchsstellen versorgt. Dies bedeutet, dass knapp 30 Meter Leitungsnetz pro Verbrauchstelle vorgehalten und unterhalten werden muss. Neben den
weit auseinander liegenden Ortsteilen im Gemeindegebiet ist auch jeder Aussiedlerhof über
meist kilometerlange Leitungen an die Wasserversorgung angeschlossen. Dieses Verhältnis ist
im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Jülich oder im Versorgungsgebiet des Verbandswasserwerks Aldenhoven ein anderes und führt folglich zu geringeren Grundgebühren. Vergleichbar
von der Struktur ist hier eher das (Teil-) Versorgungsgebiet der Gelsenwasser AG im Stadtgebiet Linnich. Hier zeigt sich dann im direkten Vergleich, dass die Titzer Verbrauchs- und
Grundgebühren günstiger sind.
Gleichwohl ändern aber alle Wasserversorger im beigefügten interkommunalen Vergleich ihre
Preismodelle zur Mehrbelastung des Grundpreises bzw. haben dieses bereits durchgeführt.
Im Bereich der Wasserzähler ist für den normalen Hauswasserzähler Q 3 4 (bisher QN 2,5) eine
Steigerung auf 11,82 €/Monat netto (12,65 €/Monat brutto) ermittelt worden. Diese Grundgebühr liegt bisher bei 10,06 €/Monat netto (10,76 €/Monat brutto), so dass sich für diesen
verbrauchsunabhängigen Preisbestandteil eine vorgeschlagene Steigerung um 17,5 % ergibt.
Die Verbrauchsgebühr kann marginal um 0,01 Euro auf nunmehr 1,60 Euro netto (1,71 Euro
brutto) gesenkt werden.
Die Zahlung einer Konzessionsabgabe ist in diese Gebührenbedarfsberechnung wieder berücksichtigt worden; diese Position hat allerdings Einfluss auf die Verbrauchsgebühr und führt folglich nicht zum Anstieg der Grundgebühren. Mit Wegfall des ersten Fremdwasserbezuges zum
01.01.2017 konnte der betriebswirtschaftliche Aufwand für die Konzessionsabgabe neutral dargestellt werden.
Auf die beigefügten Anlagen wird Bezug genommen.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Michael Dahlem
Michael Dahlem
Jürgen Frantzen
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