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Sitzungsvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Titz vom 17.05.2013 hier: 2. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Titz
Größe
93 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
02.12.16, 18:00
Sitzungsvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Titz vom 17.05.2013
hier: 2. Änderungssatzung) Sitzungsvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Titz vom 17.05.2013
hier: 2. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 166/2016 WW Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Dahlem 02463-659-10 31.10.2016 Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss 29.11.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Titz vom 17.05.2013 hier: 2. Änderungssatzung Beschlussvorschlag Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Titz vom 17.05.2013 zu beschließen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Für das Jahr 2017 hat das Wasserwerk der Gemeinde Titz eine Neuberechnung des Wasserpreises, wie bereits in den Wirtschaftsplänen 2015 und 2016 angekündigt, durchgeführt. Die Berechnungsmethodik wurde nicht verändert, da hier ein zutreffendes Verhältnis von Fixkosten (Grundgebühr) zu variablen Kosten (Verbrauchsgebühr) gegeben war und ist. Aufgrund der in letzter Zeit notwendig gewordenen Neubau- und Sanierungstätigkeiten des Wasserwerkes steigt der Anteil der Abschreibungen und erhöht dadurch die Grundgebühr, wogegen sich der Anteil der Fremdwasserbezugskosten verringert (erstmalig zum Wirtschaftsjahr 2017) und die Verbrauchsgebühr nahezu unverändert belässt. Dieses Phänomen wird sich in der Zukunft noch verstärken, da die Fremdwasserbezugskosten weiter sinken werden und weitere Erneuerungsarbeiten den Anteil der Abschreibungen weiter steigen lässt. Aufgrund der örtlichen Besonderheit des Versorgungsgebietes des Wasserwerkes der Gemeinde Titz ist dies auch nicht verwunderlich. Mit einem Leitungsnetz von derzeit rund 90 km werden annähernd 3.200 Verbrauchsstellen versorgt. Dies bedeutet, dass knapp 30 Meter Leitungsnetz pro Verbrauchstelle vorgehalten und unterhalten werden muss. Neben den weit auseinander liegenden Ortsteilen im Gemeindegebiet ist auch jeder Aussiedlerhof über meist kilometerlange Leitungen an die Wasserversorgung angeschlossen. Dieses Verhältnis ist im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Jülich oder im Versorgungsgebiet des Verbandswasserwerks Aldenhoven ein anderes und führt folglich zu geringeren Grundgebühren. Vergleichbar von der Struktur ist hier eher das (Teil-) Versorgungsgebiet der Gelsenwasser AG im Stadtgebiet Linnich. Hier zeigt sich dann im direkten Vergleich, dass die Titzer Verbrauchs- und Grundgebühren günstiger sind. Gleichwohl ändern aber alle Wasserversorger im beigefügten interkommunalen Vergleich ihre Preismodelle zur Mehrbelastung des Grundpreises bzw. haben dieses bereits durchgeführt. Im Bereich der Wasserzähler ist für den normalen Hauswasserzähler Q 3 4 (bisher QN 2,5) eine Steigerung auf 11,82 €/Monat netto (12,65 €/Monat brutto) ermittelt worden. Diese Grundgebühr liegt bisher bei 10,06 €/Monat netto (10,76 €/Monat brutto), so dass sich für diesen verbrauchsunabhängigen Preisbestandteil eine vorgeschlagene Steigerung um 17,5 % ergibt. Die Verbrauchsgebühr kann marginal um 0,01 Euro auf nunmehr 1,60 Euro netto (1,71 Euro brutto) gesenkt werden. Die Zahlung einer Konzessionsabgabe ist in diese Gebührenbedarfsberechnung wieder berücksichtigt worden; diese Position hat allerdings Einfluss auf die Verbrauchsgebühr und führt folglich nicht zum Anstieg der Grundgebühren. Mit Wegfall des ersten Fremdwasserbezuges zum 01.01.2017 konnte der betriebswirtschaftliche Aufwand für die Konzessionsabgabe neutral dargestellt werden. Auf die beigefügten Anlagen wird Bezug genommen. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Michael Dahlem Michael Dahlem Jürgen Frantzen -2-