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Sitzungsvorlage (Abwägung Öff_Offenlage)

Daten

Kommune
Titz
Größe
215 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
08.12.16, 16:47
Aktualisiert
08.12.16, 16:47
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Inhalt der Datei

Inhaltsverzeichnis Ergänzungssatzung „Titz-Rödingen“; Gemeinde Titz Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB 1 Amalie und Hans-Josef Reuter ........................................................................................................ 1 1.1 Mit Schreiben vom 16.11.2016 ......................................................................................................... 1 1.1.a Mögliche, weitere Abrundungsflächen ........................................................................................... 1 2 Alexandra und Leo Bremen, Manuela und Harald Scheidemacher, Heinz Jülich ........................ 1 2.1 Mit Schreiben vom 16.11.2016 ......................................................................................................... 1 2.1.a Beanspruchung der Fläche Minartzstraße ..................................................................................... 1 3 Wolf Alexandra und Leo Bremen, Manuela und Harald Scheidemacher, Heinz Jülich, Dieter 2 3.1 Mit Schreiben vom 21.11.2016 ......................................................................................................... 2 3.1.a Beanspruchung der Fläche Minartzstraße ..................................................................................... 2 Legende: Hinweise und Festsetzungen I/I Ergänzungssatzung „Titz-Rödingen“; Gemeinde Titz Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 1 Amalie und Hans-Josef Reuter 1.1 Mit Schreiben vom 16.11.2016 1.1.a Mögliche, weitere Abrundungsflächen Wie wir o.a. Beschluss entnommen haben, wurde unser Antrag auf Aufnahme einer Teilfläche in den Innenbereich nicht berücksichtigt. Nach unserer Auffassung liegen die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Teilfläche in den Innenbereich durch § 34 Abs. 3a und Abs. 4 BauGB vor. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die von dem Eingeber genannten Flächen sind kein Gegenstand dieses Verfahrens. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Wir planen sowohl eine Bebauung auf der Teilfläche als auch die Einrichtung von Garagen im bestehenden Gebäude. Wir bitten Sie daher, die Gründe für die bisherige Nichtberücksichtigung darzulegen, insbesondere auch eine Protokollierung des VorOrt-Termins mit der Firma VDH aus Erkelenz. Des weiteme bitten wir Sie, mit den hier angeführten Punkten und unter Hinzuziehen Ihres Herrn Kollenbrandt unserem Antrag gemäß Schreiben vom 22.09.2015 stattzugeben. 2 Alexandra und Leo Bremen, Manuela und Harald Scheidemacher, Heinz Jülich 2.1 Mit Schreiben vom 16.11.2016 2.1.a Beanspruchung der Fläche Minartzstraße Hiermit widersprechen wir der Änderung der Anpassungssatzung für den Bereich der Fläche in der Minartzstraße. Der Bereich der Minartzstraße mit dem Fußweg ("Roter Weg") stellt sich als relativ großflächiger Bereich mit Wiesenflächen, Heckenbereichen und altem Baumbestand, auch auf den in Rede stehenden Der Stellungnahme kann bedingt gefolgt werden. Entgegen dem Stand zur Offenlage wird die Plankonzeption dahingehend angepasst, dass innerhalb der Fläche Minartzstraße ausschließlich Nebenanlagen zulässig sind. Demgemäß bestehen hinreichende Planungsalternativen, die einen wesentlichen Erhalt der bestehenden Freiflächen und Be- Die Stellungnahme wird in Teilen berücksichtigt. 1/3 Ergänzungssatzung „Titz-Rödingen“; Gemeinde Titz Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Grundstücken dar. Darüber hinaus verläuft unter dem "Roten Weg" ein verrohrter Graben (Finkelbach) zwischen der Minartzstraße und der Kroschstraße. pflanzungen ermöglichen. Entgegen der Darstellung des in Ihrer Bekanntmachung veröffentlichten Gutachtens, ist hier sehr wohl eine vielschichtige und zu schützende Tierwelt beheimatet. Neben vielen Singvögeln und einigen kleineren Fledermäusen sind hier am Abend auch regelmäßig Eulen zu beobachten. Insgesamt ist dieser naturbelassene Bereich ein angenehmer Gegenpol zu den umliegenden, mit Häusern bebauten und versiegelten Flächen. Warum hier eine relativ zentral im Ort gelegene, letzte Grünfläche umgewidmet werden soll erschließt sich uns in keiner Weise. Ersatzweise könnte die Verlängerung des zweiten von der Änderung betroffenen Bereiches der "Keltenstraße" hier in Richtung Norden genutzt werden um eine zusammenhängende Bebauung zu erreichen. Beschlussvorschlag Die konkrete Planung und Umsetzung von Maßnahmen betrifft die Ebene der Ausführungs- bzw. Genehmigungsplanung. In dem Fall von genehmigungspflichtigen Vorhaben wäre durch die zuständige Genehmigungsbehörde zu überprüfen, ob Einzelvorhaben mit den Belangen von Natur- und Landschaft vereinbart werden können. Die Regelung des durch die potentiellen Eingriffe erforderlichen Ausgleichs erfolgt bereits im Rahmen des vorliegenden Verfahrens. Zum Ausgleich der Eingriffsfolgen werden die Kompensationsmaßnahmen gemäß dem landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetzt, der Bestandteil dieser Satzung ist. Den Eingriffen der im Plan festgesetzten Bauflächen des Bereiches 1 mit dem Punktedefizit von 5.734 Punkte sowie des Bereiches 2 mit dem Punktedefizit von 6.037 Punkte werden insgesamt 11.771 Punkte aus bereits durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes Titz, Gemarkung Hasselsweiler, Flur 11, Flurstücke 61 und 70 zugeordnet. Wir bitten um Prüfung unseres Widerspruchs, insbesondere mit der Blickrichtung auf den Schutz der schützenswerten Tierarten und dem Erhalt des relativ naturbelassenen Bereiches im Ortszentrum. 3 Alexandra und Leo Bremen, Manuela und Harald Scheidemacher, Heinz Jülich, Dieter Wolf 3.1 Mit Schreiben vom 21.11.2016 3.1.a Beanspruchung der Fläche Minartzstraße Hiermit widersprechen wir der Änderung der Anpassungssatzung für den Bereich der Fläche in der Minartzstraße. Der Bereich der Minartzstraße mit dem Fußweg ("Roter Weg") stellt sich als relativ großflächiger Bereich mit Wiesenflächen, Heckenbereichen und altem Baumbestand, auch auf den in Rede stehenden Grundstücken dar. Darüber hinaus verläuft unter dem "Roten Weg" Vgl. Nr. 2.1.a Die Stellungnahme wird in Teilen berücksichtigt. 2/3 Ergänzungssatzung „Titz-Rödingen“; Gemeinde Titz Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag ein verrohrter Graben (Finkelbach) zwischen der Minartzstraße und der Kroschstraße. Entgegen der Darstellung des in Ihrer Bekanntmachung veröffentlichten Gutachtens, ist hier sehr wohl eine vielschichtige und zu schützende Tierwelt beheimatet. Neben vielen Singvögeln und einigen kleineren Fledermäusen sind hier am Abend auch regelmäßig Eulen zu beobachten. Insgesamt ist dieser naturbelassene Bereich ein angenehmer Gegenpol zu den umliegenden, mit Häusern bebauten und versiegelten Flächen. Warum hier eine relativ zentral im Ort gelegene, letzte Grünfläche umgewidmet werden soll erschließt sich uns in keiner Weise. Ersatzweise könnte die Verlängerung des zweiten von der Änderung betroffenen Bereiches der "Keltenstraße" hier in Richtung Norden genutzt werden um eine zusammenhängende Bebauung zu erreichen. Wir bitten um Prüfung unseres Widerspruchs, insbesondere mit der Blickrichtung auf den Schutz der schützenswerten Tierarten und dem Erhalt des relativ naturbelassenen Bereiches im Ortszentrum. 3/3