Daten
Kommune
Titz
Größe
215 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
08.12.16, 16:47
Aktualisiert
08.12.16, 16:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Inhaltsverzeichnis
Ergänzungssatzung „Titz-Rödingen“; Gemeinde Titz
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
1
Amalie und Hans-Josef Reuter ........................................................................................................ 1
1.1
Mit Schreiben vom 16.11.2016 ......................................................................................................... 1
1.1.a Mögliche, weitere Abrundungsflächen ........................................................................................... 1
2
Alexandra und Leo Bremen, Manuela und Harald Scheidemacher, Heinz Jülich ........................ 1
2.1
Mit Schreiben vom 16.11.2016 ......................................................................................................... 1
2.1.a Beanspruchung der Fläche Minartzstraße ..................................................................................... 1
3
Wolf
Alexandra und Leo Bremen, Manuela und Harald Scheidemacher, Heinz Jülich, Dieter
2
3.1
Mit Schreiben vom 21.11.2016 ......................................................................................................... 2
3.1.a Beanspruchung der Fläche Minartzstraße ..................................................................................... 2
Legende:
Hinweise und Festsetzungen
I/I
Ergänzungssatzung „Titz-Rödingen“; Gemeinde Titz
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
1
Amalie und Hans-Josef Reuter
1.1
Mit Schreiben vom 16.11.2016
1.1.a
Mögliche, weitere Abrundungsflächen
Wie wir o.a. Beschluss entnommen haben, wurde unser Antrag auf
Aufnahme einer Teilfläche in den Innenbereich nicht berücksichtigt.
Nach unserer Auffassung liegen die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Teilfläche in den Innenbereich durch § 34 Abs. 3a und
Abs. 4 BauGB vor.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die von dem Eingeber genannten Flächen sind kein Gegenstand dieses
Verfahrens.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Wir planen sowohl eine Bebauung auf der Teilfläche als auch die
Einrichtung von Garagen im bestehenden Gebäude.
Wir bitten Sie daher, die Gründe für die bisherige Nichtberücksichtigung darzulegen, insbesondere auch eine Protokollierung des VorOrt-Termins mit der Firma VDH aus Erkelenz.
Des weiteme bitten wir Sie, mit den hier angeführten Punkten und
unter Hinzuziehen Ihres Herrn Kollenbrandt unserem Antrag gemäß
Schreiben vom 22.09.2015 stattzugeben.
2
Alexandra und Leo Bremen, Manuela und Harald Scheidemacher, Heinz Jülich
2.1
Mit Schreiben vom 16.11.2016
2.1.a
Beanspruchung der Fläche Minartzstraße
Hiermit widersprechen wir der Änderung der Anpassungssatzung für
den Bereich der Fläche in der Minartzstraße.
Der Bereich der Minartzstraße mit dem Fußweg ("Roter Weg") stellt
sich als relativ großflächiger Bereich mit Wiesenflächen, Heckenbereichen und altem Baumbestand, auch auf den in Rede stehenden
Der Stellungnahme kann bedingt gefolgt werden.
Entgegen dem Stand zur Offenlage wird die Plankonzeption dahingehend
angepasst, dass innerhalb der Fläche Minartzstraße ausschließlich Nebenanlagen zulässig sind. Demgemäß bestehen hinreichende Planungsalternativen, die einen wesentlichen Erhalt der bestehenden Freiflächen und Be-
Die Stellungnahme
wird in Teilen berücksichtigt.
1/3
Ergänzungssatzung „Titz-Rödingen“; Gemeinde Titz
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Grundstücken dar. Darüber hinaus verläuft unter dem "Roten Weg"
ein verrohrter Graben (Finkelbach) zwischen der Minartzstraße und
der Kroschstraße.
pflanzungen ermöglichen.
Entgegen der Darstellung des in Ihrer Bekanntmachung veröffentlichten Gutachtens, ist hier sehr wohl eine vielschichtige und zu schützende Tierwelt beheimatet. Neben vielen Singvögeln und einigen
kleineren Fledermäusen sind hier am Abend auch regelmäßig Eulen
zu beobachten.
Insgesamt ist dieser naturbelassene Bereich ein angenehmer Gegenpol zu den umliegenden, mit Häusern bebauten und versiegelten Flächen.
Warum hier eine relativ zentral im Ort gelegene, letzte Grünfläche
umgewidmet werden soll erschließt sich uns in keiner Weise. Ersatzweise könnte die Verlängerung des zweiten von der Änderung betroffenen Bereiches der "Keltenstraße" hier in Richtung Norden genutzt werden um eine zusammenhängende Bebauung zu erreichen.
Beschlussvorschlag
Die konkrete Planung und Umsetzung von Maßnahmen betrifft die Ebene
der Ausführungs- bzw. Genehmigungsplanung. In dem Fall von genehmigungspflichtigen Vorhaben wäre durch die zuständige Genehmigungsbehörde zu überprüfen, ob Einzelvorhaben mit den Belangen von Natur- und
Landschaft vereinbart werden können.
Die Regelung des durch die potentiellen Eingriffe erforderlichen Ausgleichs
erfolgt bereits im Rahmen des vorliegenden Verfahrens. Zum Ausgleich der
Eingriffsfolgen werden die Kompensationsmaßnahmen gemäß dem landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetzt, der Bestandteil dieser Satzung
ist. Den Eingriffen der im Plan festgesetzten Bauflächen des Bereiches 1
mit dem Punktedefizit von 5.734 Punkte sowie des Bereiches 2 mit dem
Punktedefizit von 6.037 Punkte werden insgesamt 11.771 Punkte aus bereits durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des
Gemeindegebietes Titz, Gemarkung Hasselsweiler, Flur 11, Flurstücke 61
und 70 zugeordnet.
Wir bitten um Prüfung unseres Widerspruchs, insbesondere mit der
Blickrichtung auf den Schutz der schützenswerten Tierarten und dem
Erhalt des relativ naturbelassenen Bereiches im Ortszentrum.
3
Alexandra und Leo Bremen, Manuela und Harald Scheidemacher, Heinz Jülich, Dieter Wolf
3.1
Mit Schreiben vom 21.11.2016
3.1.a
Beanspruchung der Fläche Minartzstraße
Hiermit widersprechen wir der Änderung der Anpassungssatzung für
den Bereich der Fläche in der Minartzstraße.
Der Bereich der Minartzstraße mit dem Fußweg ("Roter Weg") stellt
sich als relativ großflächiger Bereich mit Wiesenflächen, Heckenbereichen und altem Baumbestand, auch auf den in Rede stehenden
Grundstücken dar. Darüber hinaus verläuft unter dem "Roten Weg"
Vgl. Nr. 2.1.a
Die Stellungnahme
wird in Teilen berücksichtigt.
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Ergänzungssatzung „Titz-Rödingen“; Gemeinde Titz
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
ein verrohrter Graben (Finkelbach) zwischen der Minartzstraße und
der Kroschstraße.
Entgegen der Darstellung des in Ihrer Bekanntmachung veröffentlichten Gutachtens, ist hier sehr wohl eine vielschichtige und zu schützende Tierwelt beheimatet. Neben vielen Singvögeln und einigen
kleineren Fledermäusen sind hier am Abend auch regelmäßig Eulen
zu beobachten.
Insgesamt ist dieser naturbelassene Bereich ein angenehmer Gegenpol zu den umliegenden, mit Häusern bebauten und versiegelten Flächen.
Warum hier eine relativ zentral im Ort gelegene, letzte Grünfläche
umgewidmet werden soll erschließt sich uns in keiner Weise. Ersatzweise könnte die Verlängerung des zweiten von der Änderung betroffenen Bereiches der "Keltenstraße" hier in Richtung Norden genutzt werden um eine zusammenhängende Bebauung zu erreichen.
Wir bitten um Prüfung unseres Widerspruchs, insbesondere mit der
Blickrichtung auf den Schutz der schützenswerten Tierarten und dem
Erhalt des relativ naturbelassenen Bereiches im Ortszentrum.
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