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Sitzungsvorlage (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Gemeinde Titz im Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung))

Daten

Kommune
Titz
Größe
79 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
12.01.17, 18:01
Aktualisiert
17.01.17, 14:55
Sitzungsvorlage (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Gemeinde Titz im Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung)) Sitzungsvorlage (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Gemeinde Titz im Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 2/2017 06.01.2017 Kommunalwirtschaft und Finanzen Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Michael Dahlem 02463-659-10 Fachbereichsleitung: Michael Dahlem Steuerungsverantwortung: Jürgen Frantzen Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 26.01.2017 Rat 02.02.2017 Betreff Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Gemeinde Titz im Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung) Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2017. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 08. Dezember 2016 durch den Bürgermeister der Gemeinde Titz eingebracht und den Fraktionen zur Beratung übergeben. Dieser Entwurf macht deutlich, dass nach bereits in den vergangenen Jahren durchgeführten Konsolidierungsschritten auf der Ausgabenseite, nun zur Verminderung des Haushaltsdefizits für das Jahr 2017 erneut eine Erhöhung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer erforderlich ist. Die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Erträge aus Realsteuern resultieren auf den in dem Entwurf der Haushaltsatzung dargestellten Hebesätzen. Die Hebesätze würden für die Grundsteuer A von bisher 320 v. H. auf 340 v. H., für die Grundsteuer B von bisher 520 v. H. auf 560 v. H., für die Gewerbesteuer von bisher 460 v. H. auf 480 v. H. angehoben werden. Damit der Bekanntmachung der beschlossenen Haushaltssatzung und somit der Realsteuerhebesätze für 2017 erst nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und somit jedenfalls erst nach dem ersten Steuertermin am 15. Februar 2017 zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor, eine Hebesatzsatzung zu erlassen. Hierdurch ist es dann möglich, die Jahresbescheide für das Jahr 2017 bereits mit den neuen Hebesätzen zu erstellen. Hiermit ist eine Kostenersparnis von rund 3.000 Euro verbunden (keine zweite Erstellung, Druck und Versand). Die Gemeinde Titz hat hierdurch dann von der Möglichkeit einer separaten Festsetzung der Hebesätze Gebrauch gemacht. Die Aufführung der Steuersätze in der Haushaltssatzung hat damit nur deklaratorischen Charakter, ist allerdings weiterhin erforderlich. Jürgen Frantzen -2-