Daten
Kommune
Titz
Größe
79 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
12.01.17, 18:01
Aktualisiert
17.01.17, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
2/2017
06.01.2017
Kommunalwirtschaft und Finanzen
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Michael Dahlem
02463-659-10
Fachbereichsleitung:
Michael Dahlem
Steuerungsverantwortung:
Jürgen Frantzen
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
26.01.2017
Rat
02.02.2017
Betreff
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der
Gemeinde Titz im Haushaltsjahr 2017 (Hebesatzsatzung)
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr
2017.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 08. Dezember 2016 durch den Bürgermeister der Gemeinde Titz eingebracht und den Fraktionen zur Beratung übergeben. Dieser Entwurf macht deutlich, dass nach bereits in den vergangenen Jahren durchgeführten Konsolidierungsschritten auf der Ausgabenseite, nun zur Verminderung des
Haushaltsdefizits für das Jahr 2017 erneut eine Erhöhung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer erforderlich ist. Die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Erträge aus Realsteuern resultieren auf den in dem Entwurf der Haushaltsatzung dargestellten Hebesätzen.
Die Hebesätze würden
für die Grundsteuer A von bisher 320 v. H. auf 340 v. H.,
für die Grundsteuer B von bisher 520 v. H. auf 560 v. H.,
für die Gewerbesteuer von bisher 460 v. H. auf 480 v. H.
angehoben werden.
Damit der Bekanntmachung der beschlossenen Haushaltssatzung und somit der Realsteuerhebesätze für 2017 erst nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und somit jedenfalls
erst nach dem ersten Steuertermin am 15. Februar 2017 zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor, eine Hebesatzsatzung zu erlassen. Hierdurch ist es dann möglich, die Jahresbescheide für das Jahr 2017 bereits mit den neuen Hebesätzen zu erstellen. Hiermit ist eine Kostenersparnis von rund 3.000 Euro verbunden (keine zweite Erstellung, Druck und Versand).
Die Gemeinde Titz hat hierdurch dann von der Möglichkeit einer separaten Festsetzung der
Hebesätze Gebrauch gemacht. Die Aufführung der Steuersätze in der Haushaltssatzung hat
damit nur deklaratorischen Charakter, ist allerdings weiterhin erforderlich.
Jürgen Frantzen
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