Daten
Kommune
Titz
Größe
103 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
12.01.17, 18:01
Aktualisiert
12.01.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stand 12.01.2017
Projektvereinbarung
über die Entwicklung von Gewerbeflächen in Titz,
im Bereich der Bundesautobahn 44 / Landstraße 226
zwischen der
RWE Power AG
Stüttgenweg 2, 50935 Köln
nachfolgend „RWE Power“ genannt
und der
Gemeinde Titz
Landstraße 4, 52445 Titz
nachfolgend „Gemeinde“ genannt
Präambel
Die Gemeinde plant die Erschließung eines Gewerbegebietes im Bereich der
Bundesautobahn 44 / Landstraße 226. Das Plangebiet ist gemäß 8. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Titz als „gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen und
umfasst drei derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 19
ha. Diese Flächen befinden sich ausschließlich im Besitz Dritter (Fremdeigentum). Ein
Bebauungsplan existiert bis dato nicht.
Die Vertragspartner beabsichtigen in einem arbeitsteiligen Prozess die Planflächen zu
erwerben, Baurecht zu schaffen, die Erschließung durchzuführen und die Flächen zu
vermarkten. Vor diesem Hintergrund schließen die Vertragspartner folgende Vereinbarung:
Grundsätze der Zusammenarbeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer partnerschaftlichen und konstruktiven
Zusammenarbeit. Sie werden das Ziel einer zeitnahen und zügigen Umsetzung der
Flächenentwicklung verfolgen. Die Parteien versichern sich gegenseitig, alle relevanten
Informationen zum Vorhaben zeitnah auszutauschen. Bereits vorliegende Planunterlagen
und Gutachten sollen allen Beteiligten gleichermaßen zur Verfügung gestellt, die Vergabe
von weiteren Planungen und Gutachten zukünftig abgestimmt werden. Über Gespräche mit
am Verfahren beteiligten Dritten werden sich die Parteien während des Prozesses rechtzeitig
und bedarfsgerecht informieren.
Die Parteien sind in Bezug auf die von der jeweils anderen Seite erhaltenen Daten zur
Vertraulichkeit verpflichtet. Presseerklärungen und sonstige Veröffentlichungen über das
Vorhaben sind vorher abzustimmen.
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Stand 12.01.2017
Beiträge der Beteiligten
Leistungen der Gemeinde
a) Die Gemeinde wird die beabsichtigte Durchführung der Bauleitplanung federführend
bearbeiten und bei den zu beteiligenden Verwaltungen vorantreiben.
b) Ggf. erforderliche Gremienbeschlüsse werden von der Gemeinde vorbereitet und
begleitet.
c) Die Kosten für den eigenen Personaleinsatz wird die Gemeinde übernehmen.
Leistungen der RWE Power
a) RWE Power verpflichtet sich, mit den Fremdeigentümern Verhandlungen mit dem Ziel
zu führen, die Flächen für eine wirtschaftliche Entwicklung zu erwerben. Dabei behält
sich RWE Power vor, die benötigten Flächen zunächst per notariellem Optionsvertrag
zu sichern und erst nach vollständiger Flächensicherung sowie Rechtskraft des
Bebauungsplanes zu erwerben. RWE Power übernimmt als erster Ansprechpartner
der Fremdeigentümer notwendige Abstimmungsgespräche, z.B. über die Betretung
der Flächen für Untersuchungen.
b) RWE Power erklärt sich bereit, für die Aufstellung des Bebauungsplans nach
abgeschlossener, vollständiger Flächensicherung alle erforderlichen Planungen,
Gutachten und ergänzende Fachleistungen zu beauftragen und die hierfür
anfallenden Kosten zu übernehmen. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt
nach Zustimmung der Gemeinde.
c) Die Kosten für den eigenen Personaleinsatz bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes wird RWE Power übernehmen.
Grundsätzliche Regelungen über die Erschließung, Verwertung und Vermarktung
RWE Power erklärt sich grundsätzlich bereit, mit der Gemeinde einen städtebaulichen
Vertrag über die Entwicklung und Erschließung des Plangebietes abzuschließen und die
Erschließung nachfolgend zu planen und auf eigene Kosten durchzuführen. Die Übertragung
der entstehenden öffentlichen Flächen und Anlagen an die Gemeinde werden in dem
städtebaulichen Vertrag geregelt.
Über die Nachfragesituation im Rahmen der Vermarktung werden sich die Vertragspartner
gegenseitig informieren.
Bindung und Wirksamkeit
Soweit sich während des Planungsprozesses oder im Planungs- und Genehmigungsverfahren weitere, heute nicht absehbare Maßnahmen oder Handlungsfelder ergeben,
werden zwischen den Parteien bei Bedarf weitere Verträge abgeschlossen.
Aus dieser Projektvereinbarung kann keine der Parteien Ansprüche auf Erfüllung oder auf
Schadensersatz ableiten.
Die Vereinbarung wird unwirksam, wenn
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Stand 12.01.2017
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eine Beschaffung der notwendigen Flächen innerhalb von 5 Jahren ab
Unterzeichnung der Projektvereinbarung nicht oder nicht zu solchen Bedingungen
möglich ist, die eine wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes auf der Grundlage der
Wirtschaftlichkeitsrechnung der RWE Power AG erlauben.
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die beabsichtigten Verfahren
abgebrochen werden.
zur
Durchführung
eines
Bauleitplanverfahrens
Sofern eine Teilrealisierung des Gebiets durchführbar erscheint, kann diese Vereinbarung
gegebenenfalls in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend angepasst werden.
Aus diesem Vertrag entstehen der Gemeinde keine Verpflichtungen zur Aufstellung der
Bauleitpläne. Eine Haftung der Gemeinde für etwaige Aufwendungen des Vorhabenträgers,
die diesem im Hinblick auf die Aufstellung der Bauleitpläne entstehen, ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Aufstellungsverfahren, der
Feststellung von Planmängeln sowie der Unwirksamkeit der Bauleitpläne.
Rechte Dritter werden durch diese Vereinbarung weder berührt noch begründet.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Jeder der Vertragsparteien erhält ein Original dieser
Vereinbarung.
für die Gemeinde Titz
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Ort, Datum
______________________________
(Jürgen Frantzen, Bürgermeister)
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für die RWE Power AG
_____________________________
Ort, Datum
ppa.
i.V.
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(Erik Schöddert)
______________________________
(Michael Hennemann)
Anlage: Plangebiet
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