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Sitzungsvorlage (Rahmenvereinbarung zur Entwicklung von Gewerbeflächen an der A44)

Daten

Kommune
Titz
Größe
103 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
12.01.17, 18:01
Aktualisiert
12.01.17, 18:01
Sitzungsvorlage (Rahmenvereinbarung zur Entwicklung von Gewerbeflächen an der A44) Sitzungsvorlage (Rahmenvereinbarung zur Entwicklung von Gewerbeflächen an der A44) Sitzungsvorlage (Rahmenvereinbarung zur Entwicklung von Gewerbeflächen an der A44)

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Inhalt der Datei

Stand 12.01.2017 Projektvereinbarung über die Entwicklung von Gewerbeflächen in Titz, im Bereich der Bundesautobahn 44 / Landstraße 226 zwischen der RWE Power AG Stüttgenweg 2, 50935 Köln nachfolgend „RWE Power“ genannt und der Gemeinde Titz Landstraße 4, 52445 Titz nachfolgend „Gemeinde“ genannt Präambel Die Gemeinde plant die Erschließung eines Gewerbegebietes im Bereich der Bundesautobahn 44 / Landstraße 226. Das Plangebiet ist gemäß 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Titz als „gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen und umfasst drei derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 19 ha. Diese Flächen befinden sich ausschließlich im Besitz Dritter (Fremdeigentum). Ein Bebauungsplan existiert bis dato nicht. Die Vertragspartner beabsichtigen in einem arbeitsteiligen Prozess die Planflächen zu erwerben, Baurecht zu schaffen, die Erschließung durchzuführen und die Flächen zu vermarkten. Vor diesem Hintergrund schließen die Vertragspartner folgende Vereinbarung: Grundsätze der Zusammenarbeit Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit. Sie werden das Ziel einer zeitnahen und zügigen Umsetzung der Flächenentwicklung verfolgen. Die Parteien versichern sich gegenseitig, alle relevanten Informationen zum Vorhaben zeitnah auszutauschen. Bereits vorliegende Planunterlagen und Gutachten sollen allen Beteiligten gleichermaßen zur Verfügung gestellt, die Vergabe von weiteren Planungen und Gutachten zukünftig abgestimmt werden. Über Gespräche mit am Verfahren beteiligten Dritten werden sich die Parteien während des Prozesses rechtzeitig und bedarfsgerecht informieren. Die Parteien sind in Bezug auf die von der jeweils anderen Seite erhaltenen Daten zur Vertraulichkeit verpflichtet. Presseerklärungen und sonstige Veröffentlichungen über das Vorhaben sind vorher abzustimmen. 1 Stand 12.01.2017 Beiträge der Beteiligten Leistungen der Gemeinde a) Die Gemeinde wird die beabsichtigte Durchführung der Bauleitplanung federführend bearbeiten und bei den zu beteiligenden Verwaltungen vorantreiben. b) Ggf. erforderliche Gremienbeschlüsse werden von der Gemeinde vorbereitet und begleitet. c) Die Kosten für den eigenen Personaleinsatz wird die Gemeinde übernehmen. Leistungen der RWE Power a) RWE Power verpflichtet sich, mit den Fremdeigentümern Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, die Flächen für eine wirtschaftliche Entwicklung zu erwerben. Dabei behält sich RWE Power vor, die benötigten Flächen zunächst per notariellem Optionsvertrag zu sichern und erst nach vollständiger Flächensicherung sowie Rechtskraft des Bebauungsplanes zu erwerben. RWE Power übernimmt als erster Ansprechpartner der Fremdeigentümer notwendige Abstimmungsgespräche, z.B. über die Betretung der Flächen für Untersuchungen. b) RWE Power erklärt sich bereit, für die Aufstellung des Bebauungsplans nach abgeschlossener, vollständiger Flächensicherung alle erforderlichen Planungen, Gutachten und ergänzende Fachleistungen zu beauftragen und die hierfür anfallenden Kosten zu übernehmen. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt nach Zustimmung der Gemeinde. c) Die Kosten für den eigenen Personaleinsatz bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes wird RWE Power übernehmen. Grundsätzliche Regelungen über die Erschließung, Verwertung und Vermarktung RWE Power erklärt sich grundsätzlich bereit, mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag über die Entwicklung und Erschließung des Plangebietes abzuschließen und die Erschließung nachfolgend zu planen und auf eigene Kosten durchzuführen. Die Übertragung der entstehenden öffentlichen Flächen und Anlagen an die Gemeinde werden in dem städtebaulichen Vertrag geregelt. Über die Nachfragesituation im Rahmen der Vermarktung werden sich die Vertragspartner gegenseitig informieren. Bindung und Wirksamkeit Soweit sich während des Planungsprozesses oder im Planungs- und Genehmigungsverfahren weitere, heute nicht absehbare Maßnahmen oder Handlungsfelder ergeben, werden zwischen den Parteien bei Bedarf weitere Verträge abgeschlossen. Aus dieser Projektvereinbarung kann keine der Parteien Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz ableiten. Die Vereinbarung wird unwirksam, wenn 2 Stand 12.01.2017 - eine Beschaffung der notwendigen Flächen innerhalb von 5 Jahren ab Unterzeichnung der Projektvereinbarung nicht oder nicht zu solchen Bedingungen möglich ist, die eine wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsrechnung der RWE Power AG erlauben. - die beabsichtigten Verfahren abgebrochen werden. zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens Sofern eine Teilrealisierung des Gebiets durchführbar erscheint, kann diese Vereinbarung gegebenenfalls in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend angepasst werden. Aus diesem Vertrag entstehen der Gemeinde keine Verpflichtungen zur Aufstellung der Bauleitpläne. Eine Haftung der Gemeinde für etwaige Aufwendungen des Vorhabenträgers, die diesem im Hinblick auf die Aufstellung der Bauleitpläne entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Aufstellungsverfahren, der Feststellung von Planmängeln sowie der Unwirksamkeit der Bauleitpläne. Rechte Dritter werden durch diese Vereinbarung weder berührt noch begründet. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jeder der Vertragsparteien erhält ein Original dieser Vereinbarung. für die Gemeinde Titz ____________________________ Ort, Datum ______________________________ (Jürgen Frantzen, Bürgermeister) ______________________________ für die RWE Power AG _____________________________ Ort, Datum ppa. i.V. ______________________________ (Erik Schöddert) ______________________________ (Michael Hennemann) Anlage: Plangebiet 3