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Mitteilung (Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet Titz; hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW)

Daten

Kommune
Titz
Größe
78 kB
Erstellt
08.03.17, 18:01
Aktualisiert
08.03.17, 18:01
Mitteilung (Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet Titz;
hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW) Mitteilung (Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet Titz;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 19/2017 21.02.2017 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Georg Kollenbrandt 02463-659-32 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 21.03.2017 Rat 30.03.2017 Betreff Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet Titz; hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Die Gemeinde Titz hat am 27.03.2013 einen Antrag auf Bezuschussung für die Errichtung von vier Wartehallen (Verbrauchermärkte, Kölner Straße, Sevenich) gestellt. Dieser Antrag wurde durch verschiedene Einplanungsmitteilungen, zuletzt 06.09.2016, bestätigt. Da diese Einplanungsmitteilungen keine Zuschussgewährung begründen, wurde dem Nahverkehr Rheinland als zuschussgebende Stelle mitgeteilt, dass der Antrag vollumfänglich aufrecht erhalten wird. Gleichzeitig wurde gebeten, den Antrag bei der Priorisierung bevorzugt zu berücksichtigen und eine dringliche Umsetzung zu ermöglichen. Jürgen Frantzen -2-